Beiträge von Dr. Kerstin Siegmann

    hat alles gehört und kommt blitzschnell angelaufen


    So Freunde, wir beruhigen uns mal oder?

    Die Behörde teilt desweiteren mit, dass für sich bereits in Arbeit befindende Geflüchtete, zeitnah ein dauerhafter Aufenthalt garantiert werden soll.

    Ich hoffe doch sehr, dass der Senat dabei auch das BAMF einbezieht und sich bewusst ist, dass es einzig das BAMF ist, welches für die Erteilung von absoluten Aufenthaltsgenehmigungen und Bearbeitung der Asylverfahren verantwortlich ist.

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    – Pressemitteilung


    IIIIIIIII Bundeskanzlerin in Polen

    Die Bundeskanzlerin hat ihren für gestern Abend geplanten Termin mit der politischen Ökonomin Prof. Dr. Maja Göpel abgesagt und auf den kommenden Montag verschoben, um sich der aktuellen Wasserkrise an der Oder zu widmen. Sie flog noch am gestrigen Abend nach Warschau um dort heute mit dem Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki und dem Umweltministerin Anna Moskwa über die Lage zu sprechen und den Ausbruch in Polen genauer zu identifizieren. Dazu die Kanzlerin: ,,Wir haben eine ernste Situation an den Oder-Gebieten und haben viele Fischereibetriebe, die vor dem Nichts stehen. Es ist jetzt essenziell, eine schnelle Aufklärung zu betreiben und den Menschen an der Oder zu helfen, wieder ohne eine vorige Gefahreneinschätzung an ihre Gewässer zu kommen. Ich hoffe, der polnische Ministerpräsident wird um Aufklärung nicht verlegen sein und uns helfen, zu verstehen, wie es zum Ausbruch dieser Gefahr aus Polen kommen konnte.''

    Es geht aber ganz grundsätzlich darum, den §166 abzuwandeln und konkreter zu fassen, um eventuell bestehen Rechtslücken auszufüllen. Das war in der Fraktion nicht gewollt und daher versuche ich es jetzt hier im Bundestag, für eine Diskussion zur Konkretisierung von §166 zu werben, was aber gerade meine Fraktion scheinbar wissentlich ignoriert.

    Was schwebt Dir dahingehend vor?

    Eine Fassung des Paragraphen wie in Österreich oder der Schweiz beispielweise. Dort werden klare Motive eines Tatbestandes genannt und unter Strafe gestellt. Aber grundsätzlich müsste man diese Diskussion in einen neuen Bundestag verlagern, vorteilsweise in einem Ausschuss, wo man dann auch Formulierungen finden könnte.

    Hier muss ich mal kritisch einhaken: bei der Norm handelt es sich um vorkonstitutionelles Recht, deren Existenz schon seit dem 19. Jahrhundert vorliegt. Und obwohl sich die Herrschaft des § 166 StGB bis weit nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Grundgesetzes gehalten hat, steigt die Zahl religiös motivierter Straftaten in Deutschland weiter an. Das lässt ja eigentlich nur den Schluss zu, dass § 166 StGB nicht dazu beiträgt, dass diese Zahl nicht ansteigt, und somit in dieser Hinsicht vollkommen wirkungslos ist und die Grundrechte somit ohne Rechtfertigung beschneidet. Oder hat die Norm Gewalttaten tatsächlich verhindert? Man kann sehr stark davon ausgehen, dass dem nicht so ist.

    Wir haben auch Diebstähle, Körperverletzungen und weitere Hassverbrechen gegen beispielweise Ausländer, die jedes Jahr weiter steigen. Sind die strafrechtlichen Normen gegen diese Straftaten dann auch wirkungslos? Es wird immer Täter und Taten geben, die grundsätzlich nicht verhindert werden können, aber diese Tatbestände sind doch alle dazu da, die Taten so klein wie möglich zu halten und die Täter entsprechend zu bestrafen. Dass Strafvorschriften dazu da sind, jegliche Straftaten vollkommen zu verhindern, das ist ja ein Wunschdenken sondergleichen.


    Hier in dieser Debatte geht es nicht darum, ob einem daran gelegen ist, Anhängerinnen und Anhänger einer weltanschaulichen Gesinnung zu schützen oder nicht. In diesem wichtigen Ziel dürfte, so vermute ich es, im Haus Einigkeit herrschen, was auch gut so ist. Aber verfassungsrechtliche Fragen zu ignorieren, wie sie hier nun mal vorliegen, sollten wir wirklich nicht.

    Das tut auch niemand, der diesen Antrag ablehnt. Es geht aber ganz grundsätzlich darum, den §166 abzuwandeln und konkreter zu fassen, um eventuell bestehen Rechtslücken auszufüllen. Das war in der Fraktion nicht gewollt und daher versuche ich es jetzt hier im Bundestag, für eine Diskussion zur Konkretisierung von §166 zu werben, was aber gerade meine Fraktion scheinbar wissentlich ignoriert.

    Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    es mag verwunderlich sein, wieso ich jetzt auch noch zum Rednerpult schreite, wenn die Kollegin Christ doch scheinbar schon alles gesagt hat. Dem ist allerdings mitnichten so. Die Kollegin hat hier einen Vortrag gehalten, den ich eher im Obersten Gericht vermuten würde, nicht im Deutschen Bundestag. Sie greift auf, dass §166 des Strafgesetzbuches, eingeführt zum Schutz aller Religionsgruppen vor Verfolgung und Diskriminierung, verfassungsrechtlich nicht haltbar sei und daher abgeschafft werden müsse. In der Theorie leuchte das auch ein, aber praktisch ist das eine Lösung, die ich eher von anderen Kolleg*innen im Haus erwarte, aber nicht von meinen grünen Fraktionskolleg*innen. Wir waren immer die, die andere Lösungen suchten, Verbesserungen erschaffen wollten und nicht einfach das, was uns nicht behagte, abzuschaffen. So steht es hier nun aber leider im Antrag und daher habe ich auch im Vorhinein schon mitgeteilt, dass ich diesen nicht unterstützen kann. Das hat vielerlei Gründe.


    Zum einen: religiöse Gewalt hat in den letzten Jahren in Deutschland, aber auch in Europa, rasant zugenommen. Von 2019 auf 2020 nahmen religiöse Hassverbrechen gegen Christen in ganz Europa um 70 Prozent zu! Das hat das Observatory On Intolerance And Discrimination Against Christians In Europe aus Wien herausgefunden. Für Deutschland hat die Beobachtungsstelle 255 Fälle dokumentiert. Das zeigt uns auf: es ist sicherlich notwendig, weiterhin einen §166 im Strafgesetzbuch zu halten, angesichts der starken Tendenz die wir hier in dem Bericht der Stelle sehen können. Religiöse Freiheit und vor allem der Schutz vor Diskriminierung und Gewalt der Religionsgruppen ist ein hohes Gut im Grundgesetz, welches wir untergraben würden, wenn wir den §166 einfach streichen. Ich habe dazu schon vorgeschlagen, um eventuelle Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit auszuräumen, den Paragraphen zu reformieren und klarer zu fassen, um genau beurteilen zu können, wann der §166 zur Anwendung kommt. Meine Kolleg*innen in der Fraktion haben es aber vorgezogen, ihren eigenen Antrag weiterzuverfolgen. Das habe ich akzeptiert, aber dennoch nicht verstanden.


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    es mag verwunderlich sein, dass ich hier so stark für religiöse Gruppen eintrete, wo unsere Partei doch eine klar säkulare ist. Aber es ist auch die Pflicht einer säkularen Partei, alle Gruppen einer Gesellschaft schützen zu wollen und zu müssen. Ich bin keine Christin, keine Katholikin, keine Protestantin. Mein Vater hat meinen Bruder und mich damals immer nach den Traditionen der katholischen Kirche erzogen, doch wir beide haben uns entschieden, nicht Mitglieder dieser Kirche zu werden. Ich kenne also die Lehren der katholischen Kirche. Und ich fühle mich verpflichtet, allen Menschen, die an ein höheres Bewusstsein, einen Gott, glauben, den selben Schutz zukommen zu lassen, wie Menschen, die es vorziehen, frei von solchen Lebenseinstellungen zu leben. Das Grundgesetz ist unser höchstes verfassungsrechtliches Gut und in diesem steht explizit geschrieben, dass religiöse Gruppen aller Art staatlichen Schutz genießen. Und mit §166 des Strafgesetzbuches wird dieser Auftrag klar erfüllt und daher muss dieser Paragraph bestehen bleiben.


    Herzlichen Dank!

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    – Pressemitteilung


    IIIIIIIII Bundeskanzlerin Dr. Siegmann zu Besuch bei der Merck KGaA


    Die Bundeskanzlerin besuchte am Dienstagmittag den Firmensitz der Merck KGaA, ein Konzern unter den 10 umsatzstärksten Chemieunternehmen und Pharmaunternehmen. Im Sitz der Firma in Darmstadt traf sie sich mit der Vorsitzenden der Geschäftsleitung, der Spanierin Belén Garijo López. Gemeinsam besichtigten sie einige Fertigungshallen der chemischen Abteilung des Konzerns und zogen sich danach zu einem Gespräch unter vier Augen zurück, welches etwa 2 Stunden andauerte.


    Nach dem Gespräch gab die Bundeskanzlerin ein Statement ab: ,,Ich habe mit der Vorsitzenden Frau López ein sehr produktives und konstruktives Gespräch zu unserer deutschen Unternehmenskultur und insbesondere Frauen in Führungspositionen gesprochen. Frau López ist hierbei ein besonderes Beispiel für Frauen in Führungspositionen, denn sie ist momentan die einzige Frau, die ein Unternehmen im DAX-Aktienindex allein führt. Das zeigt uns allen auf, dass es mit der Gleichberechtigung der Frau in der Wirtschaft noch wirklich schlecht bestellt ist. Zwar ist die Quote der Frauen in DAX-Vorständen im Vergleich zum letzten Jahr gestiegen, dennoch liegt die Frauenquote nur bei gerade mal 19 Prozent. Ich sehe da auch die Politik in der Pflicht, neue Regularien zu schaffen, um es Frauen zu ermöglichen, einen Aufstieg auch zu schaffen, wenn sie es denn wollen. Wir haben im letzten Jahr beispielweise die verbindliche Frauenquote für Unternehmen abgeschafft und da müssen wir uns auch fragen, ob das nicht falsch war und wir eine Wiedereinführung bedenken müssen. Auch die Unternehmen selbst müssen weiter arbeiten und Atmosphären schaffen, um Frauen in Führungspositionen willkommen zu heißen. Oft ist es noch verbreitet, dass in Vorständen keine Frauen gewünscht sind und genau diese Vorurteile und Diskriminierungen müssen wir bekämpfen und ausschalten. Frauengeführte Unternehmen müssen heute zur Regel gehören und nicht zur Ausnahme, das ist wichtig.''


    Die Bundeskanzlerin bedankte sich im Anschluss an ihr Gespräch mit der Vorsitzenden der Geschäftsleitung für ihre Zeit und ihre Ideen, die sie in das Gespräch einfließen ließ uns verabschiedete sich dann, um nach Hamburg aufzubrechen, wo sie am 10. August der Trauerfeier für den verstorbenen Uwe Seeler beiwohnen wird.

    Das Programm sieht ja vor allem den Bau von Sozialwohnungen. Dass im Jahr 2021 so viele weggefallen sind, da ist die Grüne Partei jetzt auch nicht ganz unbeteiligt. Wir werden sicher alles tun, damit das nicht passiert. Grundsätzlich reicht einfach nur bauen nicht aus, das ist klar.

    Genau. Weil wir uns ja über Gesetze hinwegsetzen können, die die Bindung aufheben, das kann nur meine Partei. Also bitte, bleiben wir realistisch. Ohne gesetzlichen Rahmen waren uns die Hände gebunden. Einfach Wohnungen bauen hilft nicht, diese stehen dann frühestens in 2-3 Jahren zur Verfügung, wenn überhaupt. Ihre Politik ist da viel zu kurz gedacht und das stört mich.


    Zum Klimawandel: Dieser hängt vielschichtig mit sozialen Problemen zusammen. Wir können in einer LP von einigen Wochen da nicht plötzlich die Politik eines ganzen Jahrzehnts erledigen. Modernisierte Schulen sind ua. anderem ein Punkt, an dem wir Energie sparen wollen. Wir können als Land nur begrenzt Einfluss auf die großen Fragen nehmen. Entscheidender ist, was wir im kommunalen Bereich machen können - nachhaltiges Bauen, Förderung des ÖPNV (ist ja in Vergangenheit schon passiert) und die landeseigene Energiegesellschaft ausrüsten. Auch das ist auf einem guten Weg. Klimapolitisch hätte im Koalitionavertrag mehr drin sein können, jedoch sollte man einen Plan haben, von Dingen, die erreicht werden können. Die Priorisierung in diesem KV ist eine andere, für das Klima ist das jetzt nicht wirklich schlimm.

    Klimapolitisch hätte im Vertrag überhaupt mal ein Punkt sein können, bei dem Thema ist der Senat einfach mal blank! Dass das hier so negiert wird, auf den Bund abgeschoben wird, das schockiert mich ehrlich. Die I:L hatte ich immer als Partei wahrgenommen, die den Klimawandel wirklich bekämpfen will. Irgendwie bröckelt diese Sicht momentan.