Beiträge von Dr. Georg Gorski

    Der Dulli, der in der letzten Zeit in erster Linie mit den abschätzigsten Kommentaren gegenüber Arbeitslosen und nicht deutschen Kartoffeln aufgefallen ist, möchte sich um die schwächsten der Gesellschaft kümmern. Wer es glaubt.

    Na ja, im Gegensatz zu Ihnen hat er für dieses Land schon vieles geleistet in den unterschiedlichsten Ämtern. Daran können Sie sich auf jeden Fall mal ein Beispiel nehmen.

    Sehr geehrter Herr Hacke,

    gern nehme ich zu den von Ihnen gestellten Fragen Stellung.


    1. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr durch nicht-importierten Antisemitismus für jüdische Menschen und jüdisches Leben in Deutschland ein?


    Die Bundesregierung schätzt die Gefahr des zugewanderten Antisemitismus zum aktuellen Zeitpunkt, als deutlich höher und gefährlicher ein. Deshalb hat die Bundesregierung gehandelt und einen Gesetzentwurf dazu in die Wege geleitet.


    Da noch keine aktuellen Zahlen der PMK für das Jahr 2023 vorliegen, kann die Bundesregierung keine genauen Zahlen vorlegen. Die antisemitischen Straftaten sind im Jahr 2022 um 12,5 Prozent zurückgegangen. Davon gehen wir im Jahr 2023 allerdings nicht aus. Sobald meinem Hause aktuelle Zahlen vorliegen, wird sich die Bundesregierung ein erneutes Lagebild verschaffen.


    2. Welche Maßnahmen gibt es derzeit, um solchen Antisemitismus zu bekämpfen?


    Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass alle jüdischen Einrichtungen unter Polizeischutz stehen, um mögliche Angriffe auf jüdisches Leben konsequent abzuwehren. Des Weiteren gibt es die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS), welche wir als Bundesregierung weiter fördern werden.


    3. Welche weiteren Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung derzeit, einzusetzen?


    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Verhinderung und Beendigung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer, nehmen wir einen notwendigen Schritt zur Bekämpfung von Antisemitismus vor. Weitere Verschärfungen im Strafrecht wird von Seiten des BMI empfohlen.

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    Bundesrepublik Deutschland

    Die Bundeskanzlerin













    An die
    Präsidenten des Bundesrates
    Frau Ministerpräsidentin
    Dr. Samira Yasemin Ashfahdi



    Sehr geehrte Frau Präsidentin,


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Verhinderung und Beendigung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer
    mit Begründung.


    Federführend ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat



    Mit freundlichen Grüßen


    Lara Lea Friedrich

    Bundeskanzlerin





    _______________________________________________________________________________________________________________________________________________







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    Drucksache BR/XXX









    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung



    Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung und Beendigung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer





    Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung und Beendigung der Einbürgerung antisemitischer Ausländer


    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Aufenthaltsgesetzes



    Nach § 55 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), wird folgender § 55a eingefügt:



    㤠55a Regel-Ausweisung bei Vorliegen einer antisemitischen Straftat

    Ungeachtet der §§ 53 bis 55 wird ein Ausländer in der Regel ausgewiesen, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt worden ist und das Gericht in dem Urteil antisemitische Beweggründe oder Ziele gemäß § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuches festgestellt hat.“


    Artikel 2

    Änderung des Asylgesetzes



    Das Asylgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), wird wie folgt geändert:



    1. § 3 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

    „(4) Einem Ausländer, der Flüchtling nach Absatz 1 ist, wird die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, es sei denn, er erfüllt die Voraussetzungen des § 60 Absatz 8 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes, das Bundesamt hat nach § 60 Absatz 8 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes von der Anwendung des § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes abgesehen, der Ausländer ist wegen der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel oder wegen des Aufrufs zur Beseitigung des Staates Israel zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden oder der Ausländer ist wegen einer sonstigen vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden und das Gericht hat in dem Urteil antisemitische Beweggründe oder Ziele gemäß § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuches festgestellt.“



    2. Nach § 4 Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

    „Das gleiche gilt, wenn der Ausländer wegen der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel oder wegen des Aufrufs zur Beseitigung des Staates Israel zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist oder der Ausländer wegen einer sonstigen vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden ist und das Gericht in dem Urteil antisemitische Beweggründe oder Ziele gemäß § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuches festgestellt hat.“





    Artikel 3

    Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes



    Das Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, wird wie folgt geändert:

    1. Nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt:


    „1a. sich zum Existenzrecht des Staates Israel bekennt und erklärt, dass er keine gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat,“.



    2. § 11 Satz 1 wird wie folgt geändert:

    a) In Nummer 1 wird das Wort „oder“ am Ende gestrichen.

    b) In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder“ ersetzt.

    c) Folgende Nummer 3 wird angefügt:

    „3. tatsächliche Anhaltspunkte für eine antisemitische Einstellung des Ausländers vorliegen und der Ausländer diesen auch in einem Gespräch nicht glaubhaft entgegentreten kann.“



    3. § 17 Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

    „5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland oder durch die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel, den Aufruf zur Beseitigung des Staates Israel oder eine sonstige vorsätzliche antisemitische Handlung und eine daraus folgende Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr (§ 28),“.



    4. § 28 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

    a) In Nummer 1 wird das Wort „oder“ am Ende durch ein Komma ersetzt.

    b) Nach Nummer 2 werden die folgenden Nummern 3 und 4 eingefügt:

    „3. das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft und auf Grund dessen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird oder

    4. eine sonstige vorsätzliche antisemitische Handlung vornimmt und auf Grund dessen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, soweit das Gericht in dem Urteil antisemitische Beweggründe oder Ziele gemäß § 46 Absatz 2 des Strafgesetzbuches feststellt,“.




    Artikel 3

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.





    Begründung

    Seit dem barbarischen Angriff der Hamas auf Israel erleben wir auf den deutschen Straßen besonders widerwärtige und zu verachtende Kundgebungen sowie Demonstrationen statt, bei denen die offenkundige Freude über den Tod von Jüdinnen und Juden zum Ausdruck gebracht wird. Es wird sehr deutlich, welch erschreckendes Maß an Antisemitismus dabei zutage tritt. Die Bundesregierung stellt sich dem entschieden entgegen und wird mit diesem Gesetzentwurf dem entgegenwirken. Mit Hinblick auf unsere Geschichte, werden wir ein solches Ausmaß an Antisemitismus nicht dulden und konsequenter als je zuvor, gegen "zugewanderten" Antisemitismus vorgehen.

    1. Wie schätzen Sie die aktuelle Wohnungssituation in Deutschland ein?

    Die aktuelle Wohnungssituation ist nicht zufriedenstellend. Insgesamt fehlen derzeit etwa 700.000 Wohnungen.


    1.1 Wie beobachten Sie die Entwicklungen der Mietpreise, insbesondere in Ballungsräumen?


    Die Wohnungsmärkte in Deutschland zeigen sehr unterschiedliche Entwicklungstrends. Durch wachsende Städte und Regionen erleben seit Jahren durch hohe Binnen- und Außenwanderungsgewinne eine schnell wachsende Nachfrage nach Wohnraum und damit häufig verbundene Immobilienpreis- und Mietsteigerungen.


    1.2 Wie bewerten Sie den aktuellen Neubau von Wohnungen? Finden Sie, dieser geht schnell genug voran?

    Schnell genug kann es im Wohnungsbau nie gehen. Durch stark angestiegene Finanzierungs- und Baukosten haben wir im Wohnungsbau deutlich weniger Bauprojekte zu verzeichnen, was nicht zuletzt an der Corona-Krise lag aber auch am anhaltendem Ukraine Krieg.


    1.3 Wie betrachten Sie den aktuellen Wohnungsmarkt in Großstädten?


    Die kreisfreien Großstädte haben in den letzten 20 Jahren 1,9 Mio. Einwohner (+8,4 Prozent) dazugewonnen, womit die Wohnungsnachfrage stark gestiegen ist. Hingegen im ländlichen Raum haben wir das Problem von Wohnungsleerständen durch Bevölkerungsverluste geprägt.


    2. Welche Ziele hat das Bundesministerium für den Neubau von Wohnungen?


    Das Bundesministerium hat sich keine festen Ziele gesetzt.

    2.1 Wie viele Wohnungen sollen jährlich neu gebaut werden?


    Im Jahr 2021 wurden 293.000 Wohnungen fertiggestellt. Diese Zahl wollen wir weiter jährlich aufrechterhalten.


    3.1 Wie viel Geld wurde dieses Jahr in den Neubau und die Sanierung von Wohnungen investiert?


    Abschließende Zahlen für das Jahr 2023 liegen uns zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.


    3.2 Wie viel Geld ist die Bundesregierung bereit, jährlich zu investieren?


    Wofür?


    3.3 Welche Projekte zur Innovation und Forschung bezüglich Wohnen laufen derzeit bzw. sind in der Planung?


    Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich keine derartigen Projekte in der Planung.


    3.4 Welche Projekte und Gelder fließen derzeit in den Ausbau von Sozialwohnungen und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung dahingehend?


    Da die Bundesländer für den Wohnungsbau verantwortlich sind, existieren keine direkten Investitionen des Bundes. Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich auch keine derartigen Projekte in der Planung.


    3.5 Welche Projekte und Förderungen existieren derzeit bezüglich energetischer Sanierung von Wohnhäusern?


    Es existiert zum Beispiel die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Gefördert werden die folgenden energetische Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung: Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, die Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes, die Erneuerung oder der Einbau von Lüftungsanlagen, die Erneuerung der Heizungsanlage, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind und der Einbau von digitalen Systemen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Gefördert wird zudem beispielsweise auch die Energieberatung für Wohngebäude.


    3.6 Wie möchte die Bundesregierung durch andere Maßnahmen bezahlbaren Wohnraum garantieren?


    Die Bundesregierung beabsichtigt die Unterstützung des Wohnungsbaus durch Bürokratieabbau, Deregulierungen und schnellere Genehmigungsprozesse. Vorstellbar ist zudem die steuerliche Förderung Wohnungsbaus. Wenn das Angebot steigt, sinkt auch der Preis. Dachaufstockungen und Dachausbauten bieten zudem erhebliche Potenziale für die Ausweitung des Wohnungsangebots und stellen auch in stark verdichteten Gebieten Optionen zur Schaffung von Wohnraum dar.


    4. Stufen Sie diese als zu bürokratisch ein? Wenn ja, wie gedenken Sie, diese Bürokratie konkret abzubauen? Wenn nein, warum nicht?


    Ja, die Bunderegierung wird Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung evaluieren und in die Wege leiten.


    5.Wie möchten Sie die Mitgestaltungs- und Partizipationsmöglichkeiten aller Bürgerinnen an der Gestaltung von Wohnflächen gewährleisten?


    Wir verweisen auf die Vorschriften des BauGB über die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.






    Na ja, rhetorisch waren heute eher Sie nicht auf der Höhe, wenn ich das mal so sagen darf. Denn meinen Aussagen sind sie ja ständig ausgewichen, anstatt mal klar Stellung zu beziehen. Das ist aber gewöhnlich für Extremisten aus den unterschiedlichsten Lagern, deshalb nehme ich Ihnen das auch überhaupt nicht übel.


    Sie hätten doch die Möglichkeiten gehabt über Ihre Fraktion Nachfragen stellen zu können. Nur wenn einem die Argumente fehlen, kann natürlich nichts bei rumkommen.


    Ja, Samira und Lando machen in ihren Ämtern gute Arbeit, dass kann ich nur bestätigen.

    Es ist sehr interessant, dass Sie damit Straftaten der Antifa Gruppierungen relativieren. Denn eine klare Distanzierung in Form des Logos oder einer klaren Programmatik habe ich nicht vernehmen können.


    Als Parteivorsitzender bin ich innerhalb der Partei weniger in den Landesverbänden tätig, da wir dafür Landesvorsitzende haben, sondern hauptsächlich in der Bundespolitik. Wenn der Landesverband der CDSU mit Ihrer Partei Kontakt aufgenommen hat, dann nehme ich das so zur Kenntnis.

    Frau Sonntag,

    am heutigen Abend stehe ich hier nicht als Bundesinnenminister, sondern als Parteivorsitzender der CDSU in Vertretung für unseren Spitzenkandidaten, nur um das einmal klarzustellen. Ich habe Ihnen in puncto Verstaatlichung sozialistische Tendenzen genannt, ganz gleich, ob es nach dem Grundgesetz möglich ist. Zu meiner Äußerung betreffend des Linksextremismus habe ich mich nicht auf das Programm der IL berufen, deshalb ist mir schleierhaft, warum Herr Dutschke dies auf sein Wahlprogramm reduziert, sondern auf einen kürzlich gegründeten Verein, der Bundesverband Antifa e.V. welcher von der IL finanziert wird. Wozu die Antifa Gruppierungen in den letzten Jahren an Gewalt fähig waren, auch gegenüber unseren Polizisten, darüber sollte sich jeder Bürger in diesem Land informieren.

    Sehr geehrte Frau Sonntag,

    Sie haben mich nach dem Wahlprogramm der IL gefragt und habe dazu meine Meinung kundgetan. Wir leben in einer Demokratie, somit kann ich mich gut mit anderen Meinungen arrangieren, auch wenn es Meinungen gegen unsere Partei sind. Sie können mir aber gern mal darstellen, warum die IL auf einmal nicht mehr sozialistisch sein möchte und was für Sie linksextrem ist?

    Wer z.B. Energieunternehmen, Krankenhäuser etc. verstaatlichen möchte, macht sich doch grundsätzlich mit einem der größeren Ziele des Sozialismus gemeinsame Sache. In einem Wahlprogramm kann man viele Ziele, von den wirklichen verfälschen und sich dann als große Demokraten aufführen. Auf die Wahlplakate gehe ich bewusst erst nicht ein, aber vielleicht denkt der ein oder andere mal nach.

    Das wird sich für diesen Verein noch zeigen. Welche Straftaten im Namen der Antifa in den vergangenen Jahren begangen wurden, sollte Ihnen aber schon bekannt sein?

    Sehr geehrter Herr Dutschke,

    da brauche ich nur die von Ihnen finanzierte Organisation Bundesverband Antifa nennen. Wer mit der linksextremen Antifa gemeinsame Sache macht, braucht sich bei mir dafür nicht zu rechtfertigen, linksextrem zu sein.

    Herr Dr. Georg Gorski und Herr Bernd Hacke ,


    wie unser Experte Prof. Dr. Müller-Freisinger während unserer Wahlsendung heute schon angesprochen hat, kam es in der letzten Woche zum direkten Kontakt zwischen Christdemokraten und Linken, auf Vorschlag der CDSU, obwohl über allem ja ein Zusammenarbeits-Verbot gibt.
    Die Bürgerinnen und Bürger interessieren sich bestimmt brennend für die Vorgänge in NRW.

    Könnten wir so etwas auf Bundesebene auch erleben?

    Nun auf Landesebene muss ich gestehen, dass ich weder an den Verhandlungen beteiligt war, noch ist mir per se ein Kontakt mit den Linksextremen bekannt. Das es einen Kontakt mit der SDP gab, wurde mir berichtet.


    Auf Bundesebene wird es keine Zusammenarbeit mit der IL geben, daran wird sich auch nichts ändern. Programmatisch haben wir nichts mit dem Sozialismus am Hut, somit ist die Sache ziemlich klar. Mit den Grünen haben wir ja schon in der Vergangenheit auch im Bund zusammengearbeitet und kann nichts Negatives über diese Partei berichten.

    Wir sind nun schon seit zwei Legislaturperioden gemeinsam mit der Allianz in einer Koalition und konnten vieles von unseren Inhalten erfolgreich umsetzen. Insofern wären wir für eine Fortführung der Koalition bereit, denn Allianz und CDSU haben außerdem bewiesen in Krisenzeiten wie diesen, dieses Land erfolgreich zu regieren. Nicht umsonst haben sich die Wählerinnen und Wähler für eine starke bürgerliche Koalition ausgesprochen. Dieses Vertrauen werden wir selbstverständlich annehmen.

    Herr Dr. Georg Gorski

    Glückwunsch zum Wahlergebnis.

    Zu Beginn des Abends deutete einiges daraufhin, dass die CDSU stärkste Kraft werden könnte, dann hat es doch nicht gereicht.

    Wie war die Stimmung auf Ihrer Wahlparty im Konrad-Adenauer-Haus?

    Vielen Dank, Frau Sonntag!


    Die Stimmung im Konrad-Adenauer-Haus war hervorragend. Wir konnten unser Ergebnis im Vergleich zur 18. Bundestagswahl leicht ausbauen. Nun gilt es das Endergebnis abzuwarten, ob es für ein viertes Mandat reichen wird, denn das wäre in der Geschichte der CDSU erstmalig der Fall und natürlich ein großer Erfolg.