Beiträge von Ricarda Fährmann

    Typisch Linksortierte, nicht einmal für ein anständiges Haus reicht es bei der sogenannten "Internationalen Linken".

    Deren Parteizentrale sagt ja wohl alles aus über dieses Leute.

    Wer meint, Faschismus habe es nie gegeben, alle Geflüchteten seien - weil es nicht anders sein könne - kriminell, wer Detekteien auf mutmaßlich Tatverdächtige hetzt und damit die rechtsstaatlichen Institutionen missachtet, wer einer Partei angehört, in der Vorstandsmitglieder für einen Sturm auf die Staatskanzlei von NRW und demokratische Institutionen gesorgt haben, der sagt viel mehr über sich etwas aus...

    Herbert, du vergisst den Putschversuch in Thüringen…

    Scheint mir der richtige Weg zu sein. Die SDP scheint ja durch ihre aktuellen internen Streitereien nicht regierungsfähig zu sein.


    Ich denke, die SDP sollte sich da nun ein wenig zurückziehen, und erst einmal der Allianz den Vortritt geben.

    Die Allianz hat bereits die ganze Zeit die Möglichkeit gehabt, selbst eine Regierung zu bilden. Und das kann sie auch weiterhin probieren. Nur ist das ganze im Moment sehr verfahren. Die Grünen haben sich entschieden, eine Allianz-geführte Vierer-Koalition nicht zu sondieren und sie haben sich dazu entschieden, die SDP in keinster Weise bei der Regierungsbildung zu unterstützen, ganz gleich ob Kenia, rot-grün-magenta oder Tolerierung. Insofern ist eigentlich nur noch die Option der großen Koalition realistisch, alles andere ist bereits gescheitert und da haben die Grünen ihren Anteil, in dem die Basis und der Vorstand am Ende alle Optionen ablehnen. Und das ist jetzt tatsächlich nicht so sehr vorwurfsvoll gemeint, es ist halt einfach die Realität.

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    Achte Legislaturperiode
    Drs. 08/014



    Gesetzesentwurf

    der Staatsregierung, vertreten durch die Ministerin für Arbeit, Soziales, Familien, Generationen und Gleichstellung, Ricarda Fährmann



    Entwurf eines Gesetzes für die Einrichtung eines Landesprogramms gegen Obdachlosigkeit



    A. Problem

    Obachlosigkeit ist in Thüringen ein ernstzunehmendes Problem. Oft stecken die Betroffenen in einem Teufelskreis: Ohne Wohnung keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung. Hinzu kommen gesundheitliche Probleme durch das Leben auf der Straße sowie auch Kriminalität und Suchterkrankungen. Für die Betroffenen ist es schwer, der Obdachlosigkeit zu entkommen.


    B. Lösung

    Der Freistaat Thüringen verabschiedet ein Gesetz für ein Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit. Damit soll eine Offensive gegen Obdachlosigkeit gestartet werden. Ziel ist es, die Obdachlosigkeit zu bekämpfen und bestenfalls auszurotten. Dabei wollen wir uns an dem erfolgreichen finnischen "Housing first"-Projekt orientieren. Hierbei werden Obdachlosen als erstes Wohnungen zur Verfügungen gestellt, um den Teufelskreis zu durchbrechen und dann den Betroffenen schrittweise den Weg zurück in die Gesellschaft zu ermöglichen.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten
    Dem Freistaat Thüringen entstehen Kosten von rund 12 Millionen Euro. Der Betrag kann jederzeit Aufgestockt werden.



    Der Landtag möge beschließen:



    A n l a g e...1


    Gesetz für die Einrichtung eines Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit
    (Thüringer Obdachlosigkeitbekämpfungsgesetz - ThObbg)



    § 1

    Einrichtung eines Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit


    (1) Der Freistaat Thüringen richtet ein Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit ein.

    (2) Für die Einrichtung eines Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit stellt der Freistaat Thüringen zunächst 12 Millionen Euro zur Verfügung.


    § 2

    Prinzipien der Obdachlosigkeitsbekämpfung


    (1) Das Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit verfolgt das Ziel der Obdachlosigkeitsbekämpfung mithilfe des Prinzipes "Housing First", bei dem Obdachlosen für ihren Ausweg aus der Obdachlosigkeit als erstes Unterkünfte oder Wohnungen zur Verfügung gestellt werden.

    (2) Die mit Obdachlosen arbeitenden Sozialarbeiter:innen sowie die Hilfsangebote und Hilfseinrichtungen für Obdachlose im Freistaat Thüringen werden angehalten, Obdachlosen, sofern und soweit wie möglich, ohne Bedingungen Unterkünfte oder Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

    (3) Absatz 2 gilt nicht für zeitliche Beschränkungen für die Nutzung der Unterkünfte oder Wohnungen.

    (4) Die mit Obdachlosen arbeitenden Sozialarbeiter:innen sowie die Hilfsangebote und Hilfseinrichtungen für Obdachlose im Freistaat Thüringen werden angehalten, Obdachlose über das Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit zu informieren und Sie auf Wunsch bei der Teilnahme an dem Programm zu unterstützen.

    (5) Der Freistaat Thüringen behält sich mit den Zuständigen Kräften vor Ort vor, Obdachlose bei dauerhaften Fehlverhalten, bei dem keine Besserung in Sicht ist, Obdachlose wieder aus dem Landesprogramm zu entlassen.



    § 3

    Gründung einer Abteilung Obdachlosigkeitsbekämpfung im Sozialministerium


    (1) Zur Koordination des Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit wird eine Abteilung Obdachlosigkeitsbekämpfung im Sozialministerium gegründet.

    (2) Für die Abteilung Obdachlosigkeitsbekämpfung sind Sachbearbeiter:innen und Sozialarbeiter:innen einzustellen.

    (3) Die Abteilung Obdachlosigkeitsbekämpfung koordiniert das Landesprogramm Obdachlosigkeitsbekämpfung.



    § 4

    Vorhalten von Wohnungen der Thüringer Wohnbau


    (1) Für das Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit hat die landeseigene Thüringer Wohnbau eine ausreichende Menge von Wohnungen vorzuhalten.

    (2) Für das Vorhalten von Wohnungen durch die Thüringer Wohnbau erhält die Thüringer Wohnbau Zuschüsse von 25% der Miete pro vorgehaltener Wohnung, solange sie unbelegt ist.

    (3) Bei Einzug von Obdachlosen in eine vorgehaltene Wohnung ist die Miete grundsätzlich, wie gesetzlich vorgeschrieben, von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter zu übernehmen.

    (4) Bei Einzug von Obdachlosen in eine vorgehaltene Wohnung garantiert der Freistaat Thüringen in Fällen des Mietausfalls die Mietzahlungen.



    § 5

    Anmieten von Wohnungen durch den Freistaat


    (1) Für das Landesprogramm gegen Obdachlosigkeit kann der Freistaat private Wohnungen und Wohnungen privater Gesellschaften anmieten.

    (2) Der Freistaat Thüringen garantiert den privaten oder gewerblichen Vermietern die Unversehrtheit Ihrer an Obdachlose vergebenen Wohnungen und haftet für eventuelle Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.



    § 6

    Unterstützung von Kommunen


    (1) Im Rahmen des Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit gewährt der Freistaat Kommunen, die Projekte gegen Obdachlosigkeit fördern, Zuschüsse.

    (2) Im Rahmen des Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit gewährt der Freistaat Kommunen, die kommunale Wohnungen oder Wohnungen kommunaler Gesellschaften vorhalten, Zuschüsse in Höhe von 25% der Miete pro Wohnung, solange sie unbelegt ist.

    (3) Die Miete für an Obdachlose vermietete kommunale Wohnung oder Wohnung einer kommunalen Gesellschaft ist grundsätzlich, wie gesetzlich vorgeschrieben, von der Bundesagentur für Arbeit bzw. vom Jobcenter zu übernehmen.

    (4) Im Rahmen des Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit garantiert der Freistaat Kommunen, die kommunale Wohnungen oder Wohnungen kommunaler Gesellschaften, die Mietzahlungen im Fall des Mietausfalls.

    (5) Im Rahmen des Landesprogrammes gegen Obdachlosigkeit gewährt der Freistaat Kommunen, die Sozialarbeiter:innen zum Zwecke der Obdachlosenhilfe beschäftigen, Zuschüsse.



    § 7

    Schlussbestimmungen


    (1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 15. November 2021 in Kraft.

    (2) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 15. November 2022 außer Kraft.




    Erfurt, den 06. November 2021

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    Ricarda Fährmann

    Thüringer Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Familien, Generationen und Gleichstellung


    Begründung

    Siehe oben. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.


    Erfurt, den 06. November 2021

    1399-unterschrift-ricarda-f%C3%A4hrmann-png

    Ricarda Fährmann

    Thüringer Staatsministerin für Arbeit, Soziales, Familien, Generationen und Gleichstellung

    Was Beispielsweise Flüchtlinge angeht, sind diese klar definiert: Das was Polen mit den sog. "Push-backs", also dem gewaltvollen zurückdrängen von Geflüchteten hinter die Binnengrenzen der EU macht, ist klar illegal.

    Also das kann man so nicht stehen lassen. Die Menschen, die die Grenze nach Polen überschreiten, wenden dabei Gewalt gegen die polnischen Grenzschützer an und werden infolgedessen zurückgedrängt. In diesem Fall können Pushbacks auch nach der EGMR-Rechtsprechung zulässig sein. Alles andere wäre ja auch weltfremd und würde bedeuten, dass es einem Staat verwehrt wäre, seine Landesgrenze gegen gewaltsames Eindringen zu sichern.

    Seine Landesgrenze kann man sichern, ja. Aber es ist eben auch so, dass, sobald Flüchtlinge europäischen Boden betreten, ein Recht auf ein Asylverfahren haben. Und die Mehrzahl der Push-backs ist eben nicht zwingend mit Gewalt der Flüchtenden gegen die Grenzbeamten verbunden. In der Regel sind Push-backs also illegal, aber natürlich gibt es von jeder Regel auch Ausnahmen, in dem Fall wie von Ihnen beschrieben.

    Wow. Wow. Wow. Also klar, von den Sicherheitskräften und Soldaten darf vom Gesetz her Gewalt angedroht werden, die Ausübung von Gewalt ist nur Soldaten im Krieg oder zur Vollstreckung vorbehalten. Es gibt eben auch klare Grenzen. Was Beispielsweise Flüchtlinge angeht, sind diese klar definiert: Das was Polen mit den sog. "Push-backs", also dem gewaltvollen zurückdrängen von Geflüchteten hinter die Binnengrenzen der EU macht, ist klar illegal. Gleichwohl ist es in dieser Frage Belarus, dass internationale Grundsätze und Verträge missachtet und Flüchtlinge nach Europa schleust.

    Es gibt keine Kultur die homophob, frauenfeindlich oder antisemitisch ist.
    Es gibt Anschauungen, Strömungen und sogar Religionen die leider so sind, aber keine Kulturen.
    Ansonsten haben SIe eine ganz eigene Form der Definition für diesen Begriff.

    Es gibt Kulturgebiete, in welchen eine Religion vorherrscht die antisemitische, homophobe und frauenfeindliche Züge/Tendenzen aufweist. Dort wird den Kindern von klein auf beigebracht, dass alle Juden schlecht seien und ausgerottet gehören (purer Antisemitismus) und Frauen weniger wert seien als Männer (Frauenfeindlichkeit).

    Sorry, ich mische mich nicht oft in Diskussionen ein, weil ich oft das Gefühl habe, dass das Zeitverschwendung ist, mit Menschen mit gefestigten Meinungen zu diskutieren, aber an dieser Stelle muss ich wirklich einmal einhaken.


    Dinge wie LSBTIQA*-Hass, Sexismus, Rassismus oder Antisemitismus sind nicht kulturell bedingt. Dass es Kulturen gibt, in denen diese Dinge stärker oder weniger stark auftritt, ist nicht ursächlich in kulturellen Belangen bedingt. Es ist möglich, dass durch Traditionen die Kultur in diesen Fragen eine bestimmte Rolle spielt, aber ursächlich kann die Kultur allein schon deswegen dafür nicht sein, weil es in allen Ländern dieser Erde diese Phänomene gibt. Diese Dinge sind keine kulturellen, sondern ein globale Probleme. Dass diese Phänomene in bestimmten Ländern häufiger auftreten als in anderen hängt mit einer Vielzahl anderer Faktoren wie Regierungssystem, Entwicklungsstand, Wirtschaftslage, Staatsstabilität, Bildungsgrad, Zusammensetzung der Gesellschaft, Internationale Konflikte u.v.m. ab. Eine Gesellschaft ist nicht kulturell homogen, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube aus einer Zeit, in der man Menschen nach "Rasse" unterteilt hat. Da hieß es, die "arische Rasse" wäre "überlegen", wobei die Überlegenheit oft auch mit einer "kulturellen Überlegenheit" definiert wurde. Das Problem am Begriff der "Kultur" ist ja, dass man ihn anpassen kann, wie man will. Dadurch lässt sich leicht Behaupten, Kultur wäre ein Grund für stärkeren Sexismus, Rassismus oder sonst was in einer Gesellschaft. Kultur ist aber kein definierbares Kriterium.

    Die benötigte Zahl der Gründungsmitglieder wurde nicht erreicht.

    Wenn ich richtig zähle, waren wir zum Zeitpunkt der Sperre 6 aktive Unterstützer, da Frau Baerbock zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied einer anderen Partei war.

    Alternativ bitte ich um Wiedereröffnung des Threads, damit sich weitere Unterstützende finden können.

    Tretet doch einfach in die vLinke ein, mittlerweile hat Sahra Baerbock die Rechte, um die Partei zu bearbeiten. Nicht umständlicher machen, als es ist.

    Also ich möchte als ehemalige Bundesratspräsidentin und ehemalige Bundesratsvizepräsidentin ausdrücklich für den Vorschlag von Lukas Schulz werben. Man kommt halt nicht immer hinterher bei den ganzen Gesetzen, das weiß ich aus erster Hand. Wir sollten die Arbeit einfach auf mehrere Schultern verteilen und sicherstellen, dass in das Präsidium Leute gewählt werden, die vielleicht nicht Unmengen an Mehrbelastungen haben. Nur ist da das Problem, dass der Posten des Bundesratspräsidenten relativ unbeliebt ist. Ich beispielsweise hab das nur gemacht, damit es überhaupt jemand macht, und wollte, als ich dem Anspruch nicht gerecht werden konnte, auch nicht erneut ins Bundesratspräsidiuum - aber es hat sich niemand gefunden gehabt, der den Vizeposten macht. Ne Möglichkeit wäre auch, die Amtszeit zu Verkürzen, denn häufig sind die Präsidien nach einigen Wochen einfach ausgelaugt durch die Arbeit. Gerade im Bundesrat sitzen ja Landespolitiker:innen, die auch da genug zu tun haben.

    Sie sind aufgenommen.

    Ich denke, wir könnten hier wieder etwas aktiver werden. Dazu werde ich zeitnah einen Satzungsentwurf anfertigen und eine Mitgliederversammlung einberufen, bei der wir einen Vorstand wählen. Anschließend sollten wir über Aktionen sprechen und uns ins Vereinsregister eintragen lassen.

    Ich will an dieser Stelle Kathrin Hirsch nur kurz darauf hinweisen, dass nicht mehr ich, sondern Dr. Dominick Gwinner Ministerpräsident von Thüringen ist.

    Wer Fehler baut wird kritisiert.

    Ansonsten kann man Kritik ja gleich einstellen.

    Die FFD und Wildungen werden für deren Mist genauso kritisiert also versteh ich jetzt nicht warum Sie ausgerechnet diese spezifische Mitspielerin verteidigen.