Werter Herr von Weißenfels, eine Zuständigkeit ist für das Handeln von Trägern hoheitlicher Gewalt Voraussetzung, nicht aber für das Handeln von Bürgern!!! Ich darf reden, mit wem ich das möchte. Sollten Sie dies anders sehen, wäre ich über einen kurzen Verweis auf die Rechtsvorschrift dankbar, die Ihre abenteuerliche Behauptung belegt.
Ja, es hat nie jemand was davon gesagt, dass Sie Ihre Meinung nicht äußern dürfen, aber dann müssen Sie das auch so kundtun und zwar als Ihre Meinung und nicht als angebliches Treffen mit Bundespolizisten und so weiter.
Werter Herr von Weißenfels, ich habe das Geschehen präzise wiedergegeben und bewusst von einer Zusammenkunft mit Vertretern der Bundespolizei gesprochen. Ein solches fand selbstredend statt, wenngleich der Herr Bundesinnenminister fälschlicherweise Gegenteiliges behauptet!
Präzise wiedergegeben? Sie haben jeden hier angelogen und hätte der Herr Bundesminister das nicht richtig gestellt, dann wären Sie vermutlich damit davongekommen.