Beiträge von Jonas Wolf

    Vielen Dank, dass du das angesprochen hast.


    Auch wenn man hier noch auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen zu sein scheint, finde ich, sollten wir wenigstens festhalten, dass in der derzeitigen Fassung die Regelauslegung missverständlich ist und deshalb korrigiert werden sollte.


    Am heutigen Tage stellte die CDSU ihr Wahlprogramm für die 11. Bayerische Landtagswahl vor.

    Ja, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Vertrauen.

    320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Neunte Wahlperiode




    Drucksache IX/14


    Beantwortung der Anfrage auf Drs.14

    durch das bayerische Staatsministerium für Umwelt, Energie, Verkehr, Bau und Landwirtschaft



    Anfrage zum Thema "Weinbau in Bayern"


    Die Staatsregierung beantwortet ihre Frage wie folgt:


    1. Welche bestimmte Weinbaugebiete gibt es in Bayern? Über welche Regierungsbezirke erstrecken sie sich?

    Dank des Fränkischen Weinlandes (inklusive Bamberg, Rhön und Spessart) und Württemberg, welches sich aber bis nach Baden-Württemberg erstreckt, ist Bayern im Weinsektor gut aufgestellt.


    2. Welche Landweingebiete gibt es im Freistaat Bayern?

    Main, Bayerischer Bodensee und Regensburger Landwein.


    3. Welche Unterschiede zwischen bestimmten Weinbaugebieten und Landweingebieten gibt es hinsichtlich des Weins?

    Der Landwein stellt in Anbetracht der EU-Verordnungen eine höhere Qualitätsklasse dar. Aufgrund dessen muss auf dem Etikett der Herkunfsort der Trauben angegeben werden und hinsichtlich des Weines selbst ist ein Verschnitt nicht zugelassen, um der Güte zu entsprechen.


    4. An welchen staatlichen Einrichtungen des Freistaates Bayern werden Fachkenntnisse im Weinbau vermittelt?

    Unter anderem an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.


    5. Welche staatliche Einrichtung ist für die Überwachung des Weinbaus im Freistaat Bayern zuständig?

    Hierbei wäre ebenfalls die LWG zu nennen.