VEREIDIGUNG DES BUNDESPRÄSIDENTEN
Meine Damen und Herren,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Ich eröffne hiermit die gemeinsame Sitzung des Bundestages und des Bundesrates nach Art. 56 des Grundgesetzes zur Vereidung des Bundespräsidenten. Ich begrüße sie alle herzlich, insbesondere den Herrn Bundespräsidenten Dr. Andreas Brandstätter, seinen Vorgänger im Amt Herrn Bundespräsidenten Hajime Nagumo, Herrn Bundeskanzler Alex Regenborn, das Bundeskabinett, Herrn Bundesratspräsident Felix Schwalbenbach sowie den Präsidenten des Obersten Gerichts, Herrn Dr. Helmut Müller.
Meine Damen und Herren,
am 15. September hat die Bundesversammlung Herrn Dr. Andreas Brandstätter zum Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Herr Dr. Andreas Brandstätter hat vor der Bundesversammlung die Wahl angenommen und das Amt des Bundespräsidenten am heutigen Tag angetreten. Nach Artikel 56 des Grundgesetzes leistet der Bundespräsident bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates den vorgeschriebenen Eid. Ich bitte Sie, Herr Bundespräsident, zu mir zu kommen, um den Eid zu leisten. Dazu bitten möchte ich auch den Herr Bundesratspräsident.
Herr Bundespräsident, ich halte in meinen Händen die Urschrift des Grundgesetzes und darf Sie bitten, den in der Verfassung vorgesehenen Eid zu leisten:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Auf die religiöse Beteuerung kann verzichtet werden.