Beiträge von Florentin Plötz

    1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png



    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/026

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.


    1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png



    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/025

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Nebenklägerrechte sowie der Verfahrensanschlussbefugnis


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.


    1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png



    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/024

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafmündigkeitsalters sowie zur Abschaffung des Heranwachsenden-Privilegs


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.


    1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png



    BEFRAGUNG DER BUNDESREGIERUNG VIII/021

    auf Antrag der Allianz-Fraktion


    Werte Kolleginnen und Kollegen,


    die Allianz-Fraktion hat gemäß der Geschäftsordnung eine Befragung der Bundesregierung beantragt. Diesbezüglich zitiere ich § 17a:

    § 17a Befragung der Bundesregierung

    1. Auf Antrag einer Fraktion findet eine Befragung der Bundesregierung statt. Diese dauert in der Regel 48 Stunden. Zwischen dem Ablauf der alten und dem Beginn der neuen Fragestunde müssen mindestens 7 Tage liegen.
    2. Die Mitglieder des Bundestages können an die Bundesregierung Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit stellen. Die Fragen können durch Bemerkungen eingeleitet werden. Sie müssen kurz gefasst sein und kurze Antworten ermöglichen. Zu jeder Frage ist eine Nachfrage durch den Fragesteller möglich.
    3. Jedes Mitglied des Bundestages darf pro Fragestunde maximal zwei Mal gemäß Absatz 2 zum Fragesteller werden. Die Zulassung der Frage liegt im Ermessen des Präsidenten.
    4. An der Befragung nimmt mindestens ein Mitglied der Bundesregierung, welches von der Bundesregierung benannt wird, teil. Der Bundestag kann durch Beschluss ausdrücklich die Anwesenheit eines bestimmten Mitglieds der Bundesregierung verlangen.
    5. Zu Beginn der Befragung erhält ein Mitglied der Bundesregierung auf Verlangen das Wort zu einleitenden Ausführungen.

    Entsprechend bitte ich die Bundesregierung nun zügig mindestens ein Mitglied zu benennen, welches an dieser Fragestunde teilhaben wird.

    1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png



    VIERTE KANDIDATURENPHASE FÜR DAS AMT EINES BUNDESRICHTERS AM OBERSTEN GERICHT


    Werte Kolleginnen und Kollegen,


    wir kommen nun zur vierten Kandidaturenphase zur Wahl eines Bundesrichters am Obersten Gericht. In den nächsten 72 Stunden können Kandidaturen sowie Wahlvorschläge abgegeben werden. Letztere müssen vom Vorgeschlagenen schriftlich bestätigt werden.

    Die Kandidaturenphase ist eröffnet.

    60x60bb.jpg


    Werte Kolleginnen und Kollegen,


    Wir schreiten nun zur Ergebnisfeststellung. Es wurden 13 Stimmen abgegeben. Für Frau Dr. Hedwig von Hasenstein hat ein Abgeordneter gestimmt. Auf Herr Prof. Dr. Roland von Gierke sind vier Stimmen entfallen, Herr Prof. Dr. Robert Geissler konnte sieben Stimmen auf sich vereinigen. Es wurde eine Enthaltung abgegeben. Damit hat keine Person die erforderliche Mehrheit von mindestens 10 Stimmen erreicht, eine neue Kandidaturenphase wird eingeleitet.

    Herr Präsident,


    sind weitere Nachfragen gestattet? Falls nicht, danke ich dem Bundesminister erstmal für die bisherigen Antworten, wenngleich durchaus noch ein paar weitere Fragen infolge der Beantwortung der Nachfragen aufgekommen sind.

    60x60bb.jpg

    Werter Herr Davis,


    obwohl in der Geschäftsordnung nicht ausdrücklich bestimmt, ist das erneute Stellen von Nachfragen gemäß der Auffassung des Präsidiums insofern zulässig, wenn dies innerhalb der festgelegten Frist von 36 Stunden nach der Veröffentlichung der Antwort der Bundesregierung geschieht.

    1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png



    DEBATTE ÜBER DRUCKSACHE VIII/020

    Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte


    Die Debattendauer beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung drei Tage.


    1099-1920px-deutscher-bundestag-logo-svg-png


    Kleine Anfrage an Caroline Kaiser

    Für die Beantwortung haben Sie 3 Tage Zeit.