Bayerischer Landtag
Fünfte Wahlperiode
Drucksache V/15
A n f r a g e
der Abgeordneten Florentin Plötz, Caroline Kaiser und Jonathan Schmidt sowie der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei
Streichung des "Aktionstags für das Leben" an weiterführenden bayerischen Schulen
Hintergrund:
Am 6.2.2021 hat der Bayerische Landtag den Antrag "Wertefreie und gendergerechte Sexualaufklärung an Schulen fördern - "Aktionstag für das Leben" abschaffen" der SDP-Fraktion beschlossen. Der Landtag stellte fest, dass der sog. "Aktionstag für das Leben" an weiterführenden bayerischen Schulen nicht mit den Grundsätzen einer feministischen Politik und eines selbstbestimmten Umgangs mit Reproduktion, Familienplanung und dem eigenen Körper zu vereinen ist und Schülerinnen und Schüler an weiterführenden bayerischen Schulen das Recht auf eine politisch unabhängige, wertfreie und umfangreiche Sexualaufklärung haben. Hierzu zähle auch eine objektive Information über ungewollte Schwangerschaften und einen sicheren Schwangerschaftsabbruch. Gemäß der UN-Frauenrechtskonvention sollen diese Thematiken neutral, evidenzbasiert und wissenschaftlich korrekt sein. Einer solchen Neutralität und Wertfreiheit ermangele es der entsprechenden Richtlinie. Viel mehr tabuisiere die Richtlinie Schwangerschaftsabbrüche und fördere somit die Entstehung gravierender Defizite bezüglich der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwangerschaftsabbrüchen und jenen Schwangeren, die einen solchen Abbruch in Erwägung ziehen oder bereits vollzogen haben." Zusätzlich forderte der Landtag durch den Beschluss die Staatsregierung auf, einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität und Fortpflanzung sowie eine gendergerechte, wertfreie, unpolitische und medizinisch fundierte Sexualaufklärung an den weiterführenden bayerischen Schulen zu fördern und dementsprechend Nr. 1.3.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen vom 15. Dezember 2016 (KWMBl. 2017 S. 6) ersatzlos zu streichen.
Wir fragen demnach den Ministerpräsidenten:
1. Teilt der Ministerpräsident die Feststelllungen des Landtags durch den Beschluss von ebengenannten Antrag?
1.1 Wenn nein, warum teilt der Ministerpräsident die Feststellungen des Landtages durch den Beschluss von ebengenannten Antrag nicht?
2. Hat der Ministerpräsident der Aufforderung das Landtags entsprochen und Nr. 1.3.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen vom 15. Dezember 2016 (KWMBl. 2017 S. 6) ersatzlos gestrichen?
2.1 Wenn ja, warum sah die Staatsregierung von einer öffentlichen Pressemitteilung bezüglich der Streichung ab?
2.2 Wenn nein, wird der Ministerpräsident dies in naher Zeit nachholen?