Beiträge von Florentin Plötz

    Bayerischer Landtag

    Fünfte Wahlperiode







    Drucksache V/15



    A n f r a g e

    der Abgeordneten Florentin Plötz, Caroline Kaiser und Jonathan Schmidt sowie der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei




    Streichung des "Aktionstags für das Leben" an weiterführenden bayerischen Schulen


    Hintergrund:

    Am 6.2.2021 hat der Bayerische Landtag den Antrag "Wertefreie und gendergerechte Sexualaufklärung an Schulen fördern - "Aktionstag für das Leben" abschaffen" der SDP-Fraktion beschlossen. Der Landtag stellte fest, dass der sog. "Aktionstag für das Leben" an weiterführenden bayerischen Schulen nicht mit den Grundsätzen einer feministischen Politik und eines selbstbestimmten Umgangs mit Reproduktion, Familienplanung und dem eigenen Körper zu vereinen ist und Schülerinnen und Schüler an weiterführenden bayerischen Schulen das Recht auf eine politisch unabhängige, wertfreie und umfangreiche Sexualaufklärung haben. Hierzu zähle auch eine objektive Information über ungewollte Schwangerschaften und einen sicheren Schwangerschaftsabbruch. Gemäß der UN-Frauenrechtskonvention sollen diese Thematiken neutral, evidenzbasiert und wissenschaftlich korrekt sein. Einer solchen Neutralität und Wertfreiheit ermangele es der entsprechenden Richtlinie. Viel mehr tabuisiere die Richtlinie Schwangerschaftsabbrüche und fördere somit die Entstehung gravierender Defizite bezüglich der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwangerschaftsabbrüchen und jenen Schwangeren, die einen solchen Abbruch in Erwägung ziehen oder bereits vollzogen haben." Zusätzlich forderte der Landtag durch den Beschluss die Staatsregierung auf, einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität und Fortpflanzung sowie eine gendergerechte, wertfreie, unpolitische und medizinisch fundierte Sexualaufklärung an den weiterführenden bayerischen Schulen zu fördern und dementsprechend Nr. 1.3.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen vom 15. Dezember 2016 (KWMBl. 2017 S. 6) ersatzlos zu streichen.


    Wir fragen demnach den Ministerpräsidenten:



    1. Teilt der Ministerpräsident die Feststelllungen des Landtags durch den Beschluss von ebengenannten Antrag?

    1.1 Wenn nein, warum teilt der Ministerpräsident die Feststellungen des Landtages durch den Beschluss von ebengenannten Antrag nicht?


    2. Hat der Ministerpräsident der Aufforderung das Landtags entsprochen und Nr. 1.3.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen vom 15. Dezember 2016 (KWMBl. 2017 S. 6) ersatzlos gestrichen?

    2.1 Wenn ja, warum sah die Staatsregierung von einer öffentlichen Pressemitteilung bezüglich der Streichung ab?

    2.2 Wenn nein, wird der Ministerpräsident dies in naher Zeit nachholen?

    Sehr geehrter Herr Präsident,


    nicht nur meine Fraktion, auch die Kollegin Kaiser und sicherlich die Fraktion der Grünen sehen erheblichen Ausbesserungsbedarf bei diesem Entwurf. Angesichts der Tatsache, dass die Regierung nicht auf unsere Kritik erwidert hat, wollen wir den Antrag gemäß §26 Abs. 1 in den zu gründenden Umweltausschuss überweisen und bitten um Einleitung der Abstimmung.

    Herr Präsident,

    Herr Ministerpräsident,


    die SDP-Fraktion erhebt folgende Nachfragen:


    zu 2.2

    Wir zitieren aus ihrer ursprünglichen Antwort: "Wie bewertet der Staatsminister die Entlohnung der an den Bayerischen Gerichten Angestellten?

    Die Entlohnung ist zwar im Vergleich zum Personalmangel ein kleineres Problem, aber trotzdem vorhanden, da manche Richter genau soviel verdienen, wie so mancher Spitzenanwalt."

    Dieser Vergleich entstammt also nachweislich aus der Feder der Staatsregierung. Ich wiederhole die Frage: Wollten Sie uns nun also mitteilen, dass ihr Vergleich offenkundig unpassend war?


    zu 2.5

    "Es war schon immer so, also soll es auch in der Zukunft so sein" ist grundsätzlich kein schlagfertiges Argument. Würden sie die Rechte und Kompetenzen der Länder zugunsten einer potentiell besseren Lösung für ein politisches Problem trotzdem pauschal nicht beschneiden wollen?


    zu. 2.5.2

    Dies war kein Bestandteil unserer Frage. Welche konkreten Vor- und Nachteile einer bundeseinheitliche Besoldung sehen sie? Wenn sie einen "Eingriff in den Föderalismus" grundsätzlich negativ bewerten, können sie dies gerne in ihrer Antwort auslassen.


    Vielen Dank.

    Herr Präsident,

    Herr Ministerpräsident,


    ich erhebe folgende Nachfragen:

    Vielen Dank.

    Bayerischer Landtag

    Fünfte Wahlperiode




    Drucksache V/13


    G e s e t z e n t w u r f

    der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und der Abgeordneten Jonathan Schmidt und Florentin Plötz



    Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Wahlalters


    A) Problem

    Immer mehr junge Menschen engagieren und interessieren sich politisch. Die Jugend wird dazu immer reifer, immer selbstständiger und übernimmt immer mehr Verantwortung - nicht nur aber immer mehr auch in politischen Ämtern und Parteien. Auch wenn dies selbstverständlich nicht für alle Jugendlichen gleichermaßen gilt, so ist dieser Trend allgemein zu erkennen. Viele Jugendliche sind dazu frustriert, weil sie trotz dieser Umstände kein Mitspracherecht haben. Die junge Generation und allen voran ihre Interessen verdienen mehr Beachtung in der Politik. Vor allem die Jugend trägt in der Zukunft schlussendlich die Konsequenzen der politischen Entscheidungen von heute.


    B) Lösung

    Bereits in zahlreichen anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene wurde aufgrund der genannten Gründe die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre beschlossen. Ein Festhalten des Wahlalters ab 18 ist ein Zeichen fehlender Wertschätzung der jungen Menschen, da ihnen so der Zugang zur fundamentalsten Form der politischen Willensbildung, den Wahlen, verwehrt bleibt.


    Die Landesverfassung sowie das Landeswahlgesetz und das Gemeinde- und Landeswahlkreisgesetz werden somit durch diesen Antrag entsprechend geändert, sodass bei Landtags-, Gemeinde-, Landkreis und Bezirkswahlen das aktive Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt wird.


    C) Alternativen

    Keine


    D) Kosten

    Durch den Antrag entstehen durch die zusätzlichen Stimmberechtigten bei der Durchführungen der entsprechenden Wahlen und Abstimmungen nicht näher quantifizierbare Mehrkosten. Diese hängen davon ab, wie viele neue Stimmberechtigte das Angebot auch tatsächlich in Anspruch nehmen.





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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Senkung des Wahlalters


    vom X X . X X . 2 0 2 1



    Artikel 1

    Änderung der Bayerischen Verfassung


    In Art. 7 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist, wird die Angabe "18. Lebensjahr" durch die Angabe "16. Lebensjahr" ersetzt.



    Artikel 2

    Änderung des Landeswahlgesetzes


    Das Landeswahlgesetz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GVBl. S. 277, 620, BayRS 111-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 342) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    1. In Art. 1 Abs.1 Nr. 1 wird die Angabe "18. Lebensjahr" durch die Angabe "16. Lebensjahr" ersetzt;

    2. Art. 22 Satz 1 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
    "1Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat."



    Artikel 3

    Änderung des Gemeinde- und Landeswahlkreisgesetzes


    In Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834, BayRS 2021-1/2-I), das zuletzt durch Art. 9a Abs. 2 des Gesetzes vom 25. März 2020 (GVBl. S. 174) geändert worden ist, wird die Angabe "18. Lebensjahr" durch die Angabe "16. Lebensjahr" ersetzt.



    Artikel 4

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Herr Präsident,

    Herr Ministerpräsident,


    vielen Dank für diese Antwort. Trotzdem sind wir überaus enttäuscht das der ehemalige Ministerpräsident und der jetzige Staatsminister der Justiz Walter Schaal abermals gezeigt hat, dass dieser dieses Amt nicht aktiv ausführen kann oder sich seine Einstellung zum Parlament seit der verlorenen Landtagswahl kaum verändert hat, wenn nicht gleich beides. Zusätzlich möchte ich der Staatsregierung nahe legen, die Geschäftsordnung einmal gründlich durchzulesen. Denn nach § 32 Abs. 4 kann nur ein Mitglied der Staatsregierung mit dem ausdrücklichen Einvernehmen der Fragesteller vertretungsweise die Beantwortung der Anfrage von dem befragten Staatsminister übernehmen. Dieses Einvernehmen bewiesenermaßen wurde nicht gegeben, geschweige denn ist unsere Fraktion darüber informiert worden. Und Herr Müller, eine Stellungnahme nach Abs. 6 ist wohl ebenso nicht erkennbar. Warum genau konnte sich Staatsminister Schaal nicht die Zeit nehmen und diese Anfrage eigenständig beantworten, anstatt das hier der Ministerpräsident übernehmen muss? Mit Verlaub, aber das ist peinlich.


    Herr Präsident,


    des Weiteren erhebt die SDP-Fraktion folgende Nachfragen:

    Vielen Dank.

    Sebastian Fürst  Kathrin Hirsch
    Ich erinnere.

    320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Fünfte Wahlperiode




    Drucksache V/11


    A n f r a g e

    der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und der Abgeordneten Jonathan Schmidt und Florentin Plötz



    Auslastung und Personalsituation der Bayerischen Gerichte


    Wir fragen den Staatsminister der Justiz und für Bundesangelegenheiten und Europa, Herrn Walter Schaal:


    1. Wie bewertet der Staatsminister die Situation der Gerichte im Freistaat Bayern, vor allem hinsichtlich der Corona-Pandemie?

    1.1 Wie viele Anträge sind bei den Bayerischen Gerichten bisher aufgrund der verordneten Corona-Restriktionen eingegangen?

    1.1.1 Über wie viele damit einhergehende Eilanträge wurde bisher noch nicht entschieden?

    1.1.2 Konnte eine Erhöhung der Fallzahlen bei Verfahren, welche indirekt mit der Corona-Pandemie zusammenhängen beobachtet werden (insbesondere Kündigungsschutzklagen u. Ä.)?

    1.2 Inwieweit verzögern und verzögerten sich aufgrund dieser Anträge andere Gerichtsprozesse?

    1.2.1 Wie möchte der Staatsminister solchen Verzögerungen entgegenwirken?


    2. Wie bewertet der Staatsminister die personelle Situation an den Bayerischen Gerichten insgesamt?

    2.1 Wo sieht der Staatsminister hierbei Handlungsbedarf?

    2.2 Wie bewertet der Staatsminister die Entlohnung der an den Bayerischen Gerichten Angestellten?

    2.3 Möchte der Staatsminister in seiner Amtszeit auf eine Erhöhung des Entgeltes bei Antestellten der Bayerischen Gerichte hinwirken?

    2.3.1 Wenn ja, inwieweit?

    2.3.2 Wenn nein, warum nicht?

    2.4 Würde der Staatsminister insgesamt behaupten, die Bayerische Justiz leidet an Personalmangel?

    2.4.1 Wenn ja, wie möchte der Staatsminister diesem Mangel entgegenwirken?

    2.4.2 Wenn nein, wie kommt er zu dieser Erkenntnis?

    2.5 Wie steht der Staatsminister zu einer bundeseinheitlichen Besoldung in der Justiz?

    2.5.1 Wenn negativ, warum?

    2.5.2 Welche Vorteile und Nachteile sieht der Staatsminister bei einer solchen bundeseinheitlichen Besoldung?

    2.6 Wie möchte der Staatsminister die Attraktivität der Justiz im Freistaat Bayern insgesamt steigern?

    Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Herr Müller,


    einmal mehr verstehen Sie den Punkt nicht. Natürlich dient dieser Aktionstag der Aufklärung. Es geht uns jedoch nicht um das Ob, sondern um das Wie. Dieser Aktionstag für das Leben dient im besonderem Maße dazu, die Schülerinnen und Schüler für ungeborenes Leben zu sensibilisieren – soweit so gut. Jedoch wird hier gleichermaßen eine Plattform geschaffen, für subjektive und politische Meinungsmache hinsichtlich dem Thema Abtreibung. Dazu ist ernsthaft zu besorgen, dass jungen Mädchen hier von Abtreibungen abgeschreckt werden. Verstehen Sie mich nicht falsch, eine Abtreibung ist selbstverständlich Nichts, was man einfach mal so nebenher macht. Jede Frau, die diese Entscheidung zu treffen hat, hat es alleine durch die Existenz und Relevanz dieser Entscheidung schon schwer genug. Es ist aber geradezu kontraproduktiv, wenn den Mädchen dann durch Veranstaltungen wie diesem Aktionstag für das Leben, auch noch suggeriert wird, dass Frauen, welche sich für diesen ohnehin schon schweren Schritt entscheiden, eine geringere gesellschaftliche Akzeptanz erfahren. Dies ist, da können Sie behaupten was Sie wollen, eine Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Ob Sie als Pseudo-Liberaler es nun einsehen wollen oder nicht, das, was den Schülerinnen und Schülern durch diesen Aktionstag für das Leben vermittelt wird, ist das krasse Gegenteil von einer wertneutralen, unpolitischen, gendergerechten und zeitgemäßen Sexualaufklärung.


    Lesen Sie doch einfach mal die Richtline durch. Da heißt es wörtlich: „Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Fragen soll die Einsicht in die Notwendigkeit von Werten den Willen der Schülerinnen und Schüler festigen, im Sinne dieser Werte verantwortliche Entscheidungen zu treffen.“ Allein schon hieran erkennt man den politisch-subjektiven Hintergrund, welcher beim Erlassen dieser Richtlinie maßgeblich war und bei dieser sensiblen Thematik jedenfalls Nichts zu suchen hat. Die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf eine objektive und medizinisch fundierte Aufklärung. Weiter ist es schon unverständlich, warum man es als notwendig erachtet die Schülerinnen und Schüler darauf vorzubereiten „eine verantwortliche Entscheidung“ zu treffen. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist nichts als eine Anti-Abtreibungs-Kampagne. Nebenbei ist dieses Hinarbeiten auf das Treffen einer verantwortlichen Entscheidung für die meisten Schülerinnen und Schüler schlicht hinfällig und irrelevant. Diejenigen, die eine solche Beratung irgendwann tatsächlich benötigen, bekommen sie, nebenbei verpflichtend, wenn es soweit ist und man tatsächlich über eine Abtreibung nachdenkt.


    Wie unser Ministerpräsident übrigens darauf kommt, dass der Antrag suggeriert, die Regierung würde „Frauen als Gebärmaschinen betrachten“ entzieht sich gänzlich meiner Kenntnis, das können Sie ja gerne mal darlegen. Ihre Kreativität und Phantasie bei der Auslegung des Antrages ist wirklich bemerkenswert.

    Insgesamt bleibt ein Fazit zu ziehen für uns als SDP: Ungeborenes Leben schützen, ja bitte! Anti-Abreibungs-Werbung in Schulen, nein danke!


    Vielen Dank!