zuerst einmal möchte ich ganz kurz unserer Präsidentin für die hervorragende Arbeit in der aktuellen Übergangszeit danken. Danach auch gleich unserer neusten Kollegin, Dr. Lewandowska, dank derer ich nun keine Eingangsrede mehr halten muss, auch wenn ich denke, dass der Entwurf für sich spricht.
Hinsichtlich eines Ihrer Bedenken kann ich Sie aber beruhigen, Frau Kollegin. Die Zustimmung der jungen Gefangenen wird aktuell auch schon nicht für den offenen Vollzug benötigt; das ist die geltende Rechtslage in Art. 133, die ich nun beantrage zu ergänzen.
Wenn man mich nach dem Grund dafür fragen wollte kann ich nur mutmaßen, da ich aktuell bereits in Urlaubsstimmung bin und mich nicht gerne durch Aktenberge jage. Vermutlich wird es aber auch ganz einfach sein: Jugendliche müssen in die Gesellschaft reintegriert werden, mehr noch als erwachsene Gefangene, da wir hier noch mehr die Chance haben ihre Zukunft zu verbessern. Das funktioniert im offenen Vollzug zwar besser als im geschlossenen, doch müssen Jugendliche dabei natürlich mehr Einsatz und Verantwortung zeigen als in einer einfachenen abgeschlossenen Zelle. Das kann für manche zu viel sein, das kann zuerst etwas unangenehm sein, es ist aber meiner Meinung nach nötig. Aus dem Bildungsbereich hören sie manchmal den Spruch: fördern und fordern. Hier gilt nichts anderes, manchmal muss man Jugendliche eben fordern, indem man sie metaphorisch ins kalte Wasser wirft.
So zumindest meine Vermutung.
Das war aber nur die aktuelle Rechtslage, für die ich viel zu viel Redezeit verwendet habe.
Eigentlich bleibt mir nur noch eines übrig: Sie bitten, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes
A) Problem
Der Jugendstrafvollzug in freien Formen ist in Bayern augenblicklich nicht geregelt. Der Jugendstrafvollzug in freier Form bietet Vorteile für die Jugendlichen und bietet eine gute Gewähr, die Aufgaben und Ziele des Jugendstrafvollzugs zu erfüllen. Etwaige Projekte sind bereits seit längerer Zeit in Baden-Württemberg und anderen Ländern erprobt.
B) Lösung
Einführung der Möglichkeit des Strafvollzugs in freien Formen.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Durch dieses Gesetz entstehen keine Kosten, da das Justizministerium von der Möglichkeit erst Gebrauch machen muss. Die genauen Kosten werden von der Ausgestaltung abhängen, aber wahrscheinlich mehr als die Kosten der Unterbringung im geschlossenen bzw. offenen Vollzug.
Was sind "staatliche Stellen"? Gäbe es dazu eine genauere Angabe?
Es scheint mir als ob das Konzept an das Seehaus Leonberg in Baden-Württemberg angelehnt ist. Das hieße es handle sich um einen "freien Vollzug" - wenn ich mich nicht irre -, was aber in unseren bayerischen Gesetzen nicht vorgesehen ist.
Ich freue mich natürlich trotzdem sehr, dass die Staatsregierung diesen Weg beschreitet. Dies ist eine sinnvolle Sache.
Sie behaupten auch: "Bei den zur Haft Verurteilten gilt die Regel, beim kleinsten Verstoss gegeht es zurück in den Knast und zwar die ganze Gruppe ,welche der Verursacher angehört."
Das scheint mir fast an Willkür zu grenzen, schließlich sind ja auch Gruppenstrafen als solche im Schulsystem verboten.
An den Präsidenten des Bundesrates Herr Ministerpräsident Palke
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zum Gesunde-Arbeit-Gesetz Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Unabhängig von bestimmten juristischen Ungereimtheiten (zu denen sich der Bundesrat vielleicht noch zu äußern vermag), möchte ich doch danken, dass sich jemand des wichtigen Themas des deutschen Arbeitsrechtes annimmt!
Eine wahre Bereicherung für (//SO: die Simulation) unser Land.
An dieser Stelle möchte ich gerne den Vorschlag von (ich glaube, sonst bitte korrigieren) Elke aufgreifen, alle Länder abzuschaffen und nur den Bund zu behalten.
Dafür dann den Bundestag zu erweitern (vllt auf 20/25 Mandate) und die Zusammensetzung des Bundesrates irgendwie besonders zu regeln.
Das habe ich in der Vergangenheit abgelehnt mit dem Argument, dass dies das Bundesratsmodell in seiner Existenz gefährdet und wir uns zu weit von der Realität entfernen. Inzwischen bin ich den aber etwas aufgeschlossener.
Kernfrage wäre natürlich: was macht man aus den Landesgesetzgebungskompetenzen? Auf Felder wie Bildung, Polizei, Kommunen, den Behördenaufbau und das ganze Staatsorganisationsrecht zu verzichten ist mMn keine Option.
Herr Ministerpräsident, vielen Dank für ihre ausführliche Vorstellung des Inhalts.
Eine Zwischenfrage, wenn Sie erlauben: Kann man also davon ausgehen, dass hier der Freistaat Bayern privatrechtlich handelt - im Falle z.B. der Lieferverträge - oder es sich hier um Verwaltungsabkommen zwischen den Verwaltungen und Regierungen handelt?
Joa, also so langs d Östrreicher sen gads ja no (ned das die uns näma dädat, probiera ka ma s ja a mal). Über d Schweizer müsst ma aba nomal a bissl räda, gell?
Ich kpommere nich nicgh um EU-Kram , es interessiert mich schlichtweg nicbht,ich handele für den Freistaat Bayern!!!!
Haben Sie schon in Betracht gezogen, den Freistaat Bayern unilateral aus der EU austreten zu lassen?
Darüber nachgedacht, sehr wohl und nicht nur aus der EU. Jedoch es gibt Hindernisse.
Ach, Hindernisse, die halten doch einen Christian Theodor Felix Wilhelm Friedrich Maria Pippilotta Efraimstochter Reichsgraf Schenk von und zu Wildungen nicht auf!
Ich bin sicher, als Ministerpräsident wird er von gut versierten, vielleicht von ihm selbst ausgesuchten Beamten beraten, die dem Ministerpräsident mit dem nötigem Respekt und Gehorsam die Grenzen des machbaren aufzeigen
Das interessiert mich jetzt schon seit längerer Zeit: was sind denn die Inhalte dieser bilateralen Verträge? Also die mit Polen, Ungarn und vielleicht bald auch Italien?
Ist die Frage erlaubt, inwiefern man das mit den Kommunen abgesprochen hat? Immerhin sind ja viele Kommunen auch zumindest indirekt die Eigentümer von Bädern.
Es sei die (nicht-journalistische) Anmerkung erlaubt, dass im Koalitionsvertrag interessante religionspolitische Inhalte sind. Ich freue mich schon und bin sehr darauf gespannt, wie die Bundesregierung diese künftig umsetzen will - da in dem Koalitionsvertrag mit der Allianz ähnliche Positionen enthalten sind, dürfte dieses Projekt auch nicht an parteipolitischem Widerstand scheitern.
Lukas Kratzer, MdL, besuchte am heutigen Tage Nordrhein-Westfalen.
Nach einem Treffen mit Rechtsexperten des Bundesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund besuchte er seine Parteifreundin und ehemalige Ministerpräsidentin in NRW, Dr. Carmen Schmidt, im Landtag. Während eines Mittagessens tauschten sie sich über aktuelle politische Entwicklungen aus.
Kurz danach durfte er in Gesprächen mit Mitarbeitern der Bezirksregierung und Stadt Düsseldorf Einblicke in das Vollzugsgeschehen des Arbeitsschutzes und der Gewerbeaufsicht vor Ort erhalten.
Zuletzt fuhr er nach Bochum, um sich dort mit Mitarbeitern des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung auszutauschen.
Kratzer betonte: Die Rolle der Länder und Kommunen bei dem Vollzug von arbeitsrechtlichen Regelungen sei enorm. Der Vollug vor Ort sichere Akzeptanz und biete kompetente Ansprechpartner für alle Beteiligten.
Es sei klar, dass alle eine ordentliche Rechtsgrundlage für ihre Arbeit brauchen, und auch sonst das Arbeitsrecht verständlicher werden muss. "Arbeitsrecht ist bürgerliches Recht, Arbeitsrecht ist aber auch Bürgerrecht."
Gegen Ende der Woche wird der Landtagsabgeordnete sich in Berlin mit Vertretern des Deutsches Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) treffen.