Beiträge von Lukas Kratzer

    Frau Präsidentin,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    zuerst einmal möchte ich ganz kurz unserer Präsidentin für die hervorragende Arbeit in der aktuellen Übergangszeit danken. Danach auch gleich unserer neusten Kollegin, Dr. Lewandowska, dank derer ich nun keine Eingangsrede mehr halten muss, auch wenn ich denke, dass der Entwurf für sich spricht.


    Hinsichtlich eines Ihrer Bedenken kann ich Sie aber beruhigen, Frau Kollegin. Die Zustimmung der jungen Gefangenen wird aktuell auch schon nicht für den offenen Vollzug benötigt; das ist die geltende Rechtslage in Art. 133, die ich nun beantrage zu ergänzen.

    Wenn man mich nach dem Grund dafür fragen wollte kann ich nur mutmaßen, da ich aktuell bereits in Urlaubsstimmung bin und mich nicht gerne durch Aktenberge jage. Vermutlich wird es aber auch ganz einfach sein: Jugendliche müssen in die Gesellschaft reintegriert werden, mehr noch als erwachsene Gefangene, da wir hier noch mehr die Chance haben ihre Zukunft zu verbessern. Das funktioniert im offenen Vollzug zwar besser als im geschlossenen, doch müssen Jugendliche dabei natürlich mehr Einsatz und Verantwortung zeigen als in einer einfachenen abgeschlossenen Zelle. Das kann für manche zu viel sein, das kann zuerst etwas unangenehm sein, es ist aber meiner Meinung nach nötig. Aus dem Bildungsbereich hören sie manchmal den Spruch: fördern und fordern. Hier gilt nichts anderes, manchmal muss man Jugendliche eben fordern, indem man sie metaphorisch ins kalte Wasser wirft.

    So zumindest meine Vermutung.

    Das war aber nur die aktuelle Rechtslage, für die ich viel zu viel Redezeit verwendet habe.


    Eigentlich bleibt mir nur noch eines übrig: Sie bitten, den Gesetzentwurf anzunehmen.

    Dankeschön

    320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Siebzehnte Wahlperiode




    Drucksache XVII/XX


    G e s e t z e n t w u r f

    des Abgeordneten Kratzer


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes


    A) Problem

    Der Jugendstrafvollzug in freien Formen ist in Bayern augenblicklich nicht geregelt. Der Jugendstrafvollzug in freier Form bietet Vorteile für die Jugendlichen und bietet eine gute Gewähr, die Aufgaben und Ziele des Jugendstrafvollzugs zu erfüllen. Etwaige Projekte sind bereits seit längerer Zeit in Baden-Württemberg und anderen Ländern erprobt.


    B) Lösung

    Einführung der Möglichkeit des Strafvollzugs in freien Formen.


    C) Alternativen

    Keine.


    D) Kosten

    Durch dieses Gesetz entstehen keine Kosten, da das Justizministerium von der Möglichkeit erst Gebrauch machen muss. Die genauen Kosten werden von der Ausgestaltung abhängen, aber wahrscheinlich mehr als die Kosten der Unterbringung im geschlossenen bzw. offenen Vollzug.





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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes

    vom X X . X X . 2 0 2 3



    § 1


    Das Bayerisches Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) vom 10. Dezember 2007 (GVBl. S. 866, BayRS 312-2-1-J), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 8. August 2020 (GVBl. S. 330) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. Art. 133 erhält folgende Fassung:

    „Art. 133

    Geschlossener Vollzug, offener Vollzug und Vollzug in freier Form

    (1) Art. 12 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass zu einer Unterbringung in einer Einrichtung des offenen Vollzugs die Zustimmung der jungen Gefangenen nicht erforderlich ist.

    (2) 1Geeignete junge Gefangene können in einer Einrichtung des Jugendstrafvollzugs in freier Form untergebracht werden. 2Die Eignung muss positiv festgestellt und dokumentiert werden. 3Die Entscheidung hierüber trifft die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter. 4Die Aufsichtsbehörde kann sich vorbehalten, dass in bestimmten Fällen die Entscheidung über die Unterbringung junger Gefangener im Jugendstrafvollzug in freier Form erst mit ihrer Zustimmung wirksam wird. 5Während der Unterbringung im Jugendstrafvollzug in freier Form besteht das Vollzugsverhältnis der Gefangenen zur Justizvollzugsanstalt fort.

    (3) Junge Gefangene, die sich während ihres Aufenthalts in einer Unterbringung in freier Form nicht als geeignet erweisen, sind in den offenen oder geschlossenen Jugendstrafvollzug zu verlegen.

    (4) Das für Justiz zuständige Staatsministerium bestimmt im Einvernehmen mit dem für Soziales zuständigen Staatsministerium die für den Jugendstrafvollzug in freier Form zugelassenen Einrichtungen.

    (5) Art. 107 Abs. 1 Satz 2 gilt auch für den Jugendstrafvollzug in freier Form.“

    2. In Art. 137 Abs. 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „offenen Vollzugs“ die Worte „oder des Vollzugs in freier Form“ eingefügt“.

    3. In Art. 165 werden nach dem Wort „Justizvollzugsanstalten“ die Worte „oder Einrichtungen im Jugendstrafvollzug in freier Form“ eingefügt.

    4. In Art. 166 Abs. 1 werden nach der Klammer die Worte „oder in Einrichtungen in freier Form“ eingefügt.

    5. Der bisherige Wortlaut des Art. 173 Abs. 1 wird Satz 1 und es wird folgender Satz 2 angefügt: „2Die Aufsicht über die Einrichtungen des Jugendstrafvollzugs in freier Form führt das für Justiz zuständige Staatsministerium im Einvernehmen mit dem für Soziales zuständigen Staatsministerium; die Aufsichtsbehörde kann in gegenseitigem Einvernehmen das für Soziales zuständige Staatsministerium mit Aufgaben der Aufsicht betrauen.“



    § 2


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


    Was sind "staatliche Stellen"? Gäbe es dazu eine genauere Angabe?


    Es scheint mir als ob das Konzept an das Seehaus Leonberg in Baden-Württemberg angelehnt ist. Das hieße es handle sich um einen "freien Vollzug" - wenn ich mich nicht irre -, was aber in unseren bayerischen Gesetzen nicht vorgesehen ist.

    Ich freue mich natürlich trotzdem sehr, dass die Staatsregierung diesen Weg beschreitet. Dies ist eine sinnvolle Sache.


    Sie behaupten auch: "Bei den zur Haft Verurteilten gilt die Regel, beim kleinsten Verstoss gegeht es zurück in den Knast und zwar die ganze Gruppe ,welche der Verursacher angehört."

    Das scheint mir fast an Willkür zu grenzen, schließlich sind ja auch Gruppenstrafen als solche im Schulsystem verboten.

    Unabhängig von bestimmten juristischen Ungereimtheiten (zu denen sich der Bundesrat vielleicht noch zu äußern vermag), möchte ich doch danken, dass sich jemand des wichtigen Themas des deutschen Arbeitsrechtes annimmt!

    Eine wahre Bereicherung für (//SO: die Simulation) unser Land.

    An dieser Stelle möchte ich gerne den Vorschlag von (ich glaube, sonst bitte korrigieren) Elke aufgreifen, alle Länder abzuschaffen und nur den Bund zu behalten.

    Dafür dann den Bundestag zu erweitern (vllt auf 20/25 Mandate) und die Zusammensetzung des Bundesrates irgendwie besonders zu regeln.


    Das habe ich in der Vergangenheit abgelehnt mit dem Argument, dass dies das Bundesratsmodell in seiner Existenz gefährdet und wir uns zu weit von der Realität entfernen. Inzwischen bin ich den aber etwas aufgeschlossener.


    Kernfrage wäre natürlich: was macht man aus den Landesgesetzgebungskompetenzen? Auf Felder wie Bildung, Polizei, Kommunen, den Behördenaufbau und das ganze Staatsorganisationsrecht zu verzichten ist mMn keine Option.

    Herr Ministerpräsident, vielen Dank für ihre ausführliche Vorstellung des Inhalts.

    Eine Zwischenfrage, wenn Sie erlauben: Kann man also davon ausgehen, dass hier der Freistaat Bayern privatrechtlich handelt - im Falle z.B. der Lieferverträge - oder es sich hier um Verwaltungsabkommen zwischen den Verwaltungen und Regierungen handelt?

    Ich kpommere nich nicgh um EU-Kram , es interessiert mich schlichtweg nicbht,ich handele für den Freistaat Bayern!!!!

    Haben Sie schon in Betracht gezogen, den Freistaat Bayern unilateral aus der EU austreten zu lassen?

    Darüber nachgedacht, sehr wohl und nicht nur aus der EU. Jedoch es gibt Hindernisse.

    Ach, Hindernisse, die halten doch einen Christian Theodor Felix Wilhelm Friedrich Maria Pippilotta Efraimstochter Reichsgraf Schenk von und zu Wildungen nicht auf!

    Ich bin sicher, als Ministerpräsident wird er von gut versierten, vielleicht von ihm selbst ausgesuchten Beamten beraten, die dem Ministerpräsident mit dem nötigem Respekt und Gehorsam die Grenzen des machbaren aufzeigen

    Das interessiert mich jetzt schon seit längerer Zeit: was sind denn die Inhalte dieser bilateralen Verträge? Also die mit Polen, Ungarn und vielleicht bald auch Italien?

    Es sei die (nicht-journalistische) Anmerkung erlaubt, dass im Koalitionsvertrag interessante religionspolitische Inhalte sind. Ich freue mich schon und bin sehr darauf gespannt, wie die Bundesregierung diese künftig umsetzen will - da in dem Koalitionsvertrag mit der Allianz ähnliche Positionen enthalten sind, dürfte dieses Projekt auch nicht an parteipolitischem Widerstand scheitern.

    München, 27. Juni 2023


    Lukas Kratzer, MdL, besuchte am heutigen Tage Nordrhein-Westfalen.

    Nach einem Treffen mit Rechtsexperten des Bundesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund besuchte er seine Parteifreundin und ehemalige Ministerpräsidentin in NRW, Dr. Carmen Schmidt, im Landtag. Während eines Mittagessens tauschten sie sich über aktuelle politische Entwicklungen aus.


    Kurz danach durfte er in Gesprächen mit Mitarbeitern der Bezirksregierung und Stadt Düsseldorf Einblicke in das Vollzugsgeschehen des Arbeitsschutzes und der Gewerbeaufsicht vor Ort erhalten.


    Zuletzt fuhr er nach Bochum, um sich dort mit Mitarbeitern des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung auszutauschen.


    Kratzer betonte: Die Rolle der Länder und Kommunen bei dem Vollzug von arbeitsrechtlichen Regelungen sei enorm. Der Vollug vor Ort sichere Akzeptanz und biete kompetente Ansprechpartner für alle Beteiligten.

    Es sei klar, dass alle eine ordentliche Rechtsgrundlage für ihre Arbeit brauchen, und auch sonst das Arbeitsrecht verständlicher werden muss. "Arbeitsrecht ist bürgerliches Recht, Arbeitsrecht ist aber auch Bürgerrecht."


    Gegen Ende der Woche wird der Landtagsabgeordnete sich in Berlin mit Vertretern des Deutsches Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) treffen.