Beiträge von Feynman

    Der Sachzusammenhang lässt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erkennen, dass es sich bei der SDP um eine Partei der Sozialdemokratie handeln muss. Insofern enttäuschen Sie auf ganzer Linie und bestärken mich zugleich in meiner Auffassung darin, dass der Sozialdemokratie eben genau die Sozialdemokraten fehlen. Die Sozialdemokratie im 21. Jahrhundert ist zu einer leeren Worthülse verkommen. Es soll Zeiten existiert haben, da haben Sozialdemokraten das Steiger Lied inbrünstig besungen. Oder eben gegen Hitler offen opponiert haben, wie Otto Wels und das Reichsbanner, was meinen aller höchsten Respekt genießt, weil ich mitnichten diesen Mut hätte aufbringen können. Im Ergebnis bin ich froh, dass Sie nicht zum großen Schlag ausgeholt haben. Dazu sind Sie wohl auch nicht in der Lage, wie auch, bei so viel Selbstzweifel?


    Und glauben Sie mir, lapidare Ausführungen über die deutsche Geschichte sind stets untauglich. Die NSDAP ist mehr als nur dem Namen nach sozialistisch. Sie sprachen zurecht die Wirtschaftsordnung an. Inwiefern unterscheidet sich denn die staatlich gelenkte Wirtschaft des Dritten Reiches von der staatlichen gelenkten Wirtschaft der UDSSR?

    Ich wünsche der Bundesregierung gutes Gelingen, beste Gesundheit und Gottes Segen.


    Anmerken möchte ich, dass Grundrechtseingriffe meiner Auffassung nach geboten und notwendig sind, um ein sittliches Miteinander zu ermöglichen. Scheuen Sie also nicht von wohl überlegten Einschränkungen Gebrauch zu machen. Kritik möchte beim sogenannten "Quick Freeze" anmerken. Der Koalitionsvertrag führt hierzu aus, dass Vorratsdaten, die ohnehin beim Telekommunikationsbetreiber gespeichert wären, was wahrheitswidrig ist (das Verfahren ist durch die Bundesnetzagentur ausgesetzt worden), bei einem dringenden Verdacht einer Straftat eingefroren und auf Verlangen abgerufen werden können. Das deutsche Strafprozessrecht unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen Formen des Tatverdachtes:


    1) der Anfangsverdacht

    2) der hinreichende Tatverdacht

    3) der dringende Tatverdacht


    Der Anfangsverdacht ist im Strafprozessrecht notwendig, um überhaupt strafrechtliche Ermittlungen zu führen. Konkrete strafprozessuale Maßnahmen sind beispielsweise eine Vernehmung oder eine Durchsuchung § 102, 105 StPO. Der hinreichende Tatverdacht wird benötigt, um eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht einzureichen. Der dringende Tatverdacht gibt Anlass einen Haftbefehl zur Sicherung des Strafverfahrens zu prüfen und beim Gericht zu beantragen, wenn Haftgründe aus Sicht der Staatsanwaltschaft gemäß § 112 StPO vorliegen. Der dringende Tatverdacht lässt nach Würdigung der Gesamtumstände eine Verurteilung durch ein Strafgericht als sehr wahrscheinlich erscheinen.


    Ich frage Sie nun, wozu es nach dem sogenannten "Quick Freeze" bedarf, wenn ein solcher herausragender Tatverdacht vorliegt? Sie zeigen in meinen Augen deutlich, dass sie im Kern die in Rede stehende Maßnahme nicht verstehen. Und das möchte ich konkret weiter ausführen. Gemäß § 100a StPO dürfen die Strafverfolgungsbehörden auf Anordnung des Gerichts die Telekommunikation abhören! Ein sehr harter Grundrechtseingriff! Hierfür ist keineswegs ein dringender Tatverdacht notwendig. Aber für das sogenannte "Quick Freeze" soll ein solcher notwendig sein, um letztendlich was zu bekommen? Achja, Verkehrsdaten. Ja, mit einer Überwachung der Telekommunikation nach § 100a bekomme ich nicht nur Verkehr- sondern auch Inhaltsdaten (die im Kern wesentlich schwerer wirken). Verstehen Sie das Problem Ihrer Absicht. Es ist eine Hülse. Das Paper nicht wert. Kein Ermittlungsbeamter würde Ihre Maßnahme bei der Staatsanwaltschaft anregen, weil über § 100a Verkehrsdaten, Inhaltsdaten und auch retrograde Verkehrsdaten abgerufen werden können.


    Des Pudelskern ist die Dauer, meine Herren, die Dauer der Daten, die Betreiber vorrätig halten müssen. Und dazu schweigen Sie. Und ein dringenden Tatverdacht zu fordern, ist in meinen Augen viel zu hoch gegriffen.

    Ganz richtig, Sozialismus, ganz gleich welcher Colour, ob rot oder braun, ist Barbarei.

    Seit wann haben wir dieses billige "Red-Scare" gehabe und völlige Unwissenheit, was eigentlich Sozialismus ist aus den USA importiert?

    Und das von einen Sozialdemokraten... Ganz fern von der eigenen Geschichte... Zuckerbrot und Peitsche? Sozialistengesetze? Kennen Sie? Und erleuchten Sie mich doch. Was bedeutet denn Sozialismus?

    Ganz richtig, Sozialismus, ganz gleich welcher Colour, ob rot oder braun, ist Barbarei.

    Ich denke, dass meine Worte eindeutig genug waren. Es bedarf nach keiner Interpretation...

    Dass sich Perversion und Perversion stets gut befruchten..

    Und dennoch paktierte Genosse Stalin / Molotow mit dem Cousinen liebenden Führer, dem morphiumsüchtigen Luftwaffenchef, den rassisch denkenden Landwirt, den egozentrischen Klumpfuß...

    Sehr geehrter Herr Wollf,


    Ihre Kritik nehme ich ernsthaft zur Kenntnis, bietet Sie Anlass einer Diskussion, auf die ich mich freue. Ausdrücklich klarstellen möchte ich, dass ich keineswegs beabsichtigt habe, dass meine Worte als juristisches Expertise wahrgenommen werden. Insofern lasse ich mich hier auch sehr gern belehren. Ein grobes Missverständnis kann ich indes nicht erkennen. Die Allgemeine Handlungsfreiheit steht freilich vor dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit stellt für mich aber eben auch ein Begriff nahezu jedes menschlichen Handeln dar. Ein weit gefasster Begriff, dem doch eine ebenso weitgefasste Schrankentrias gegenüber steht. Die nach der allgemeinen Handlungsfreiheit genannten Grundrechten stellen meiner Auffassung nach eine besondere Ausformung dieses Grundrechtes dar, weshalb sie gerade eben unter einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt stehen. Der Grundrechtsgeber griff demnach bestimmte schutzbedürfte Bedürfnisse des Menschen aus der allgemeine Handlungsfreiheit heraus und formulierte hierzu bestimmte Anforderungen an einen staatlichen Eingriff. Für mich bedeutsam ist hierbei, dass eben die allgemeine Handlungsfreiheit vor den in Rede stehenden Ausformungen steht. Heißt für mich kraft Logik, dass wenn eine besondere Ausformung der allgemeine Handlungsfreiheit nicht einschlägig ist, muss das Grundrecht der allgemeine Handlungsfreiheit greifen. Es steht ja eben gerade vor den besonderen Ausformungen. Und innerhalb diese Ausformungen besteht in meinen Augen wieder eine Systematik. Bei allen geboten Respekt, das Grundgesetz ist in seiner historischen Entwicklung aus Trümmern entstanden, aus der Erkenntnis, zu welchen verbrecherischen Handlungen Menschen fähig sind. Das Grundgesetz ist mitnichten einer Bierlaune heraus entstanden und ebenso wenige die Nummerierung / Benennung der Menschenrechten / Bürgerrechte. Ich halte es hier wie Albert Einstein: "Gott würfelt nicht". Alles folgt eines Systematik.

    Richten Sie einen Vermittlungsausschuss ein. Wenn es nicht gelingt, kann der Bundestag das Veto des Bundestag hier mit 2/3 Mehrheit überstimmen, Dürfte sich hier um ein Einspruchsgesetz handeln. Es mir jedenfalls nicht ersichtlich, dass der sich hier um ein Zustimmungsgesetz handeln sollte. Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren.

    *Bundestag das Veto des Bundesrates

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    das alsbald endende Jahr hat uns deutlich vor Augen geführt, wie leicht verwundbar unsere Gesellschaft ist. Ein Virus, wenige Nanometer groß im Durchschnitt, beherrscht die politische Debatte. Es zerstört Existenzen, geliebte Gewohnheiten und zerrt an unserer Lebensordnung.


    Querdenker, nichts andere als Egozentriker, Menschen, den jedwede Verantwortung fernliegt, gerieren sich als Propheten. Dem gegenüber steht eine Politik, die konsequent inkonsequent ist. Die gewohnte Wirklichkeiten kehren sich um; die Sicherheitskräfte mahnen die Verhältnismäßigkeit deutlich an, linksliberale Strömungen fordern hingegen ein hartes Durchgreifen. Ein solches Durchgreifen befürworte auch ich, aber nicht weil es politisch opportun erscheint. Die politischen Verfehlungen in der Corona-Pandemie zeigen doch deutlich, welchen elementaren Stellenwert eine funktionierende Verwaltung in unseren Gemeinwesen einnimmt. Jahrelang wurde ein schlanker Staat gepredigt; fiskalpolitsche Erwägungen nahmen stets den vordersten Stellenwert ein, denen sich alle andere staatlichen Interessen unterzuordnen hatten. Mit einer funktionierenden und soliden Verwaltung hätte die Pandemie meiner Meinung nach nicht jenen Verlauf genommen, mit den wir uns heute konfrontiert sehen.


    Grundrechtlich verbriefte Freiheiten stellen den Quell der Schaffenskraft unserer Gesellschaft dar, sie finden aber ihre natürlich Grenzen in einem Verhalten, dass in Grundrechte Dritter eingreift. Hier endet der eigene Anspruch auf freie Entfaltung der Grundrechte! Und wer sich dem widersetzt, muss konsequent zur Ordnung gerufen werden. Das schließt staatliche Gewalt ausdrücklich ein, denn das Gewaltmonopol ist ausdrücklich zur Durchsetzung des Rechts da. Das Recht hat sich unter keinen Umständen nach dem Unrecht zu beugen. Wer sich nach wie vor unbeirrt und selbstsüchtig auf seine Grundrechte beruft, hat nicht begriffen, dass das eigene Handeln Einschränkungen unterworfen ist; er hat mitnichten den Kern des Grundgesetzes verstanden. Ein sittliches Miteinander erfordert eben genau Empathie, Rücksicht und Vernunft. Wer dazu nicht bereit ist, muss zur Ordnung und Rechenschaft gezogen werden. Nichts anderes sieht das Grundgesetz vor.


    Der Art. 2 Abs. II S.1 GG gewährt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Das staatliche Handeln hat sich daran zu orientieren. Es ist ein Wunschkonzert, sondern der grundrechtlich verbriefter Wille des Souveräns. Der Staat und insbesondere seine Ordnungskräfte haben sich also schützend vor dieses Grundrecht zustellen. Hierfür gebührt der Polizei meinen aller höchster Respekt und meine Solidarität. Die jüngsten Debatten über Rassismus in der Polizei sind berechtigt und auch notwendig. Ja, aber Sie bieten keinesfalls Anlass dafür, aufgrund von Verfehlungen weniger auf die Mehrheit zu schließen. Mein Vertrauen in die deutsche Polizei ist unerschüttert hoch.


    Die restriktiven Maßnahmen des Staates müssen also in die Rechtssphäre Dritter eingreifen. Das ist nicht neu, sondern zeichnet staatliches Handeln gerade aus. Es gilt hinsichtlich der Kollision Grundrecht Dritter abzuwägen. Die geltenden Corona-Einschränkungen beschränken die Menschen in vielerlei Hinsicht. Aber die tangierten Grundrechte ordnen sich dem zitierten Grundrecht, nämlich das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit - unter. Das Grundrecht der Bundesrepublik ist vor dem Hintergrund der Weimarer Republik und dem mörderischen Nationalsozialismus entstanden. Es ist kein Zufall, dass das Grundgesetz mit der Grundrechtspräambel und dort mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde beginnt. Das gesamte staatliche Handeln ist im Licht der Menschenwürde auszulegen. Die Grundrechte sind demnach eindeutig einer Wertigkeit unterworfen, ansonsten ließe sich nicht erklären, warum die Menschenwürde an allererster Stelle unseres Grundrechtes steht. An zweiter Stelle steht u.a. die körperliche Unversehrtheit. Jene Grundrechte, die sich dem Eigentum oder Vermögen widmen, folgen beachtlich später. Die Güterrechtsabwägung fällt mir daher sehr leicht. Leben geht vor Arbeit, Beruf, Vermögen und erst Recht vor Vergnügen!


    In dieser Stunde gilt es ernstbedrohtes Leben zu schützen, nämlich insbesondere das Leben der Alten und Schwachen. Zu einer Zeit, als wir, die heute als jung oder mittleren Alter gelten, als sehr jung galten, stellten sich unsere Eltern schützend vor uns. Und als Eltern haben sie ganz sicher den Rat bei ihren Eltern - unseren Großeltern - gesucht. Wir sind nun in der Verantwortung jene zu schützen, die uns einst schützten und ein behütetes Zuhause boten! Wer das Gebot der Stunde missachtet, muss die vollste Härte des Rechtsstaates spüren.


    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    Guten Abend Mitstreiter,


    den guten Sitten gemäß möchte ich mich kurz vorstellen. Meinen Namen können Sie meinem Profil entnehmen. Meine politische Ansichten ordne ich dem konservativen / liberalen Spektrum zu. Mein Interesse gilt der Innenpolitik. Alles andere zu meiner Person wird sich in der politischen Debatte herausstellen und bedarf hier keiner expliziten Ausführung.:)