Beiträge von Isabelle Yersin

    Es freut das wir beide schon eines gemein haben, beide wollen wir keine blossen "Grußauguste" sein, sondern aktive Präsidenten.

    Im Gegensatz zu Ihnen jedoch, Herr Wildungen, vertrete ich ein Weltbild eines modernen Deutschlands, das sich seiner Vergangenheit und der damit einhergehenden Verantwortung bewusst ist. Ein Deutschland, das für Toleranz und Weltoffenheit steht. Ein Deutschland, auf das man tatsächlich stolz sein kann. Ich spreche hier von einem Stolz auf die sozialen- und gesellschaftlichen Errungenschaften, nicht den plumpen und antiquierten Stolz, der sich allein durch den reinen Fakt des Geburtsortes begründet, wie Sie ihn vertreten. Ein Vergleich unserer beider Personen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch grob falsch, weshalb ich das Gefühl habe hier deutlich werden zu müssen: Die Ideologie die Sie vertreten ist schändlich, menschenverachtend und grundsätzlich abzulehnen. Ihre - erneute - Kandidatur, ist eine Farce.

    Abseits meiner Ambitionen möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die Chance auf ein weibliches Staatsoberhaupt so greifbar wie noch nie zu sein scheint. Durch die Kandidatur der von mir sehr geschätzten Kollegin der Sozialdemokratischen Partei, kann es bei dieser Bundesversammlung keine Verlierer geben. Völlig unabhängig des Wahlausganges, werden wir einen Meilenstein in der Geschichte der Bundesrepublik erreichen - und das stimmt mich äußerst glücklich. Diese Wahl ist ein erster - zugegebenermaßen, längst überfälliger - Schritt in Richtung eines modernen, weltoffenen und toleranten Deutschland.

    Ich danke Dir, liebe Isabelle, dass du hierauf aufmerksam gemacht hast. In der Tat ist die Kandidatur zweier Frauen für das Amt der Bundespräsidentin ein wichtiges und lange überfälliges Signal für die Gleichberechtigung. Ich hoffe, unabhängig des Ausgangs der Wahl, dass damit ein Stein ins Rollen gebracht werden kann und viele weitere Frauen sich ermutigt und empowered fühlen wichtige Positionen zu übernehmen.


    Für die anstehende Wahl wünsche ich Dir viel Erfolg. Ich bin mir sicher, dass Deutschland, ungeachtet des Ergebnisses, eine fähige Bundespräsidentin erhalten wird.

    Vielen Dank, Lisa. Es ist gerade in Anbetracht der anderen Kandidaten wichtig, dass wir den Bürger:innen der Bundesrepublik zeigen, dass man als Politiker neben der Verantwortung, die das Amt mit sich bringt auch in einem offenkundigen Konkurrenzkampf gesittet und respektvoll miteinander umgehen kann und sollte. Auch ich wünsche Dir viel Erfolg!

    Es ist interessant, dass die Frau Bundesminister Rechtsstaatlichkeit als tragendes Prinzip der Bundesrepublik und Individualschutz aufgreift und hieraus Schranken des gesetzgeberischen Tuns ableitet. Gleichzeitig muss man doch aber feststellen, dass die Verordnungen der Bundesländer schon am Limit sind. Welche Einschränkungen hätten denn noch kommen sollen, vor denen das Rechtsstaatsprinzip Ihrer Meinung nach geschützt hätte? Faktisch sind den verordnungsgebenden Landesregierungen kaum Schranken gesetzt.


    Ein weiterer Punkt würde mich interessieren. Sie sagen, jedes Lebe müsse um jeden Preis geschützt werden. Halten Sie das nicht für eine naive Vorstellung? Ist Ihnen überhaupt bewusst, welche Implikationen dieser Programmsetz, würde man ihn konsequent verfolgen, für das gesamte Leben - auch abseits von Corona - bedeuten würde? Wenn ja, wie vereinbaren Sie bzw. planen Sie diese Naivität mit dem verantwortungsvollen Amt des Bundespräsidenten zu vereinbaren?

    Ich verstehe nicht was an diesen Worten naiv sein soll, Herr Wolff? Natürlich muss jedes Leben geschützt werden. Ich spreche hier konkret von den Abgehängten unserer Gesellschaft. Geringverdiener, Obdachlose, Menschen die täglich - abseits einer florierenden Pandemie - um das nackte Überleben kämpfen. Gerade diese Menschen gilt es in einer Ausnahmesituation wie wir sie erleben als Gesetzgeber aufzufangen und uns bewusst dazu zu entscheiden jeden, unabhängig von Bildungsstand, Hautfarbe, Glaubensbekenntnis oder Jahresgehalt versuchen aktiv zu schützen. Ein Vorhaben dieser Art, sollte an keinen monetären Faktoren scheitern. Also Ja! Um jeden Preis. Das ist nicht naiv, Herr Wolff. Das nennt man bewusst leben und vor allem: Verantwortung übernehmen. Sie merken hoffentlich, was ich mit diesem Satz versucht habe zu sagen. Ich beneide Ihre Fantasie.

    869-header-stream-jpg

    Aufgrund der aktuellen gesundheitlichen Situation, findet die Rede als Livestream-Übertragung statt. Die Zuschauer haben die Möglichkeit, der Kandidatin per Chat-Funktion Fragen zu stellen.




    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    das Jahr 2020 nähert sich dem Ende. Es war ein Jahr, das sich viele von uns sicherlich ganz anders vorgestellt haben und es war ein Jahr, das uns so noch sehr lange in Erinnerung bleiben wird. Anfang diesen Jahres erschütterte die Welt eine Nachricht: "Ein Virus sei ausgebrochen, erste Menschen seien erkrankt." Wer hätte ahnen können, dass ein nicht sichtbarer Gegner die fortschrittlichsten Nationen dieser Erde zum Stillstand bringen könne? Eine Lähmung trat ein, die Ernsthaftigkeit der Lage wurde verkannt, die Gefahr verleugnet, die Politik war überfordert - ein Kampf. Ein Kampf mit sich selbst, ein Kampf ums Überleben, ein Kampf mit dem Gewissen. Wie weit kann man als Gesetzgeber gehen, um die Bevölkerung aktiv vor einer akuten Gefahrenlage zu schützen? Die wohl prägendste Frage für die Politik in diesem Jahr. Eine Frage, die wir zum Glück nicht selbst beantworten müssen. Der Rechtsstaat zeigt uns hier klare Grenzen auf und bildet somit den Schutzwall um die freiheitlich demokratische Grundordnung. Dennoch ist es absolut verständlich als Gesetzgeber den Drang zu verspüren, aktiv in einer Situation, die aussichtslos zu scheinen mag, handeln zu wollen. Auch hier ein schmaler Grad zwischen Aktionismus und rational begründeter Handlungen. Wir waren gezwungen das Leben wie wir es kennen herunterzufahren und auf "Pause" zu drücken. Ein Vorgang, der uns im internationalen Vergleich über einen längeren Zeitraum in unserem Handeln bestätigt hat.


    Doch die Medaille hat zwei Seiten. Neben den Erfolgen, die wir durch unser beherztes Handeln erzielen konnten, gibt es auch Verlierer. Menschen deren Existenzen bedroht oder bereits zerstört wurden, Träume die geplatzt sind. All das sind Herausforderungen, denen wir uns neben den zum Alltag gewordenen Hindernissen während der Pandemie in Zukunft stellen müssen. Neben all diesen negativen Faktoren, stellt diese Ausnahmesituation aber auch eine Chance dar. Die Pandemie hat eine längst vergessene Eigenschaft in dieser schnelllebigen und von Egoismus geprägten Welt in uns reaktiviert: Die Solidarität. Sie zwang uns das eigene Wohl dem Wohle der Gemeinschaft unterzuordnen. Sie hat uns die Scheuklappen heruntergerissen und den Blick für das Wesentliche im Leben geschärft. Es liegt an uns, dieses so unfassbar wichtige soziale Bewusstsein beizubehalten.


    Gleichwohl wir wegen der Corona-Pandemie das öffentliche Leben heruntergefahren haben, drehte sich die Welt weiter. Probleme die vorher existierten, sind nicht verschwunden. Im Gegenteil! Sie werden wohl in den nächsten Jahren so präsent sein wie noch nie. Altersarmut, Arbeitslosigkeit, Rassismus und Intoleranz beherrschen Abseits der aktuellen Blase das Leben von Millionen Bundesbürger:innen.


    Letztendlich können wir alle nur "Lebe wohl 2020" sagen und zuversichtlich in das neue Jahr gehen. Auch wenn das Ende der Pandemie für den Moment noch sehr weit entfernt scheint, wir können das Ziel nun schon sehen. Ein Ziel, welches wir nur zusammen erreichen können. Jeder Einzelne muss seine eigenen Bedürfnisse noch einmal für die Gemeinschaft zurückstellen, nur dann werden wir dieses Ziel erreichen. Wir müssen diese Krise gemeinsam im Verbund meistern. Jedes Leben zählt und muss unter allen Umständen geschützt werden. Der Impfstoff ist der Startschuss, doch ohne Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft weiter aktiv gegen dieses Virus zu kämpfen, wertlos. Deshalb ist es wichtig, auf der Zielgeraden nicht leichtsinnig zu werden.


    Meine sehr geehrten Damen und Herren,


    an dieser Stelle möchte ich meine Kandidatur als Bundespräsidentin noch einmal offiziell machen. Eine Demokratie lebt Abseits von Diskurs auch von Diversität. Es ist also im wahrsten Sinne des Wortes bemerkenswert, dass es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch keine Bundespräsidentin gab. Mit meiner Kandidatur möchte ich diesen Umstand ändern und einen leuchtenden Stern für all die Frauen darstellen, die sich aufgrund ihres Geschlechts täglich auf ein Neues beweisen müssen. Abseits meiner Ambitionen möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass die Chance auf ein weibliches Staatsoberhaupt so greifbar wie noch nie zu sein scheint. Durch die Kandidatur der von mir sehr geschätzten Kollegin der Sozialdemokratischen Partei, kann es bei dieser Bundesversammlung keine Verlierer geben. Völlig unabhängig des Wahlausganges, werden wir einen Meilenstein in der Geschichte der Bundesrepublik erreichen - und das stimmt mich äußerst glücklich. Diese Wahl ist ein erster - zugegebenermaßen, längst überfälliger - Schritt in Richtung eines modernen, weltoffenen und toleranten Deutschland. Trotz dieses historischen Ereignisses, möchte ich nun auf meine - so Sie denn wollen - erste Amtszeit eingehen.


    Mir ist es wichtig eine Bundespräsidentin zu sein, die sich aktiv in den gesellschaftlichen und auch politischen Diskurs einbringt. Ich möchte kein typischer "Grüßaugust" sein, wie viele vor mir. Die repräsentativen Aufgaben des Bundespräsidenten interpretiere ich offen gestanden anders. Das Amt des Bundespräsidenten stellt in gewissermaßen das Gewissen der Bundesrepublik dar. Das Gewissen wird im Allgemeinen als eine besondere Instanz im menschlichen Bewusstsein angesehen, die bestimmt, wie man urteilen soll und die anzeigt, ob eine Handlungsweise mit demjenigen übereinstimmt bzw. nicht übereinstimmt. Es drängt, aus ethischen, moralischen und intuitiven Gründen, bestimmte Handlungen auszuführen oder zu unterlassen. Wendet man dies auf das Amt des Bundespräsidenten an, bedeutet das eine nie dagewesene Offenheit und Transparenz in der von Worthülsen geprägten Diplomatie dar. Ich werde mich nicht scheuen Fehler klar aufzuzeigen und auch anzusprechen, ich werde nichts beschönigen oder wortlos akzeptieren. Ich verspreche Ihnen bedingungslose Aufrichtigkeit. Geben Sie mir die Chance, Ihr Gewissen zu sein.


    Vielen Dank.

    Niemand ausser Ihnen Herr Schmidt, spricht von Leugnen, aber die tagtäglichen Sondersendungen und Corona-Meldungen brauch ich ich nicht.

    Es interessiert mich auch nicht sonderlich, wie ich bereits sagte es existiert und das ist auch alles!

    Die einzige Meldung welche mich interessiert, es ist vorbei und alles wird wieder wie früher!

    Die naive Vorstellung alles würde wie früher werden, ist ja fast schon rührend. Mühsam erlernte Hygieneregeln werden bestehen bleiben. Es wurde ein Bewusstsein für die Wichtigkeit simpler Vorgänge geschaffen und das ist gut so.

    Moin zusammen, ich hatte von Mittwoch an eine derat heftige Migränephase, die mir jegliche Aktivität an einem Bildschirm unmöglich machte, ich arbeite alles die Tage vor Weihnachten ab. Sorry ganzbesonders an Nils Neuheimer  Sebastian Fürst Kathrin Hirsch

    Sie müssen sich doch nicht entschuldigen, weil Sie krank sind. Das ist ein Hobby und kein Beruf. Werden Sie erst einmal wieder gesund, und schauen Sie danach, was Sie machen können. Gute Besserung!

    Da Migräne mit unserem aktuellen medizinischen Wissensstand nicht vollständig therapierbar ist, wird sich das schwierig gestalten. :P

    Mein Problem ist das man etwas verbieten will was hier nie existierte.

    Zu Corona und RL habe ich mich bereitsgeäußert geäußert.

    Wie gesagt wir sollten uns schon halbweg an dem orientieren was in der SIM existiert.

    Dann muss sich das Bundesministerium des Innern ja zwangsläufig mit Ihren Vereinen beschäftigen. Das wollen wir ja beide nicht. Ich will mich nicht mit Ihren Inhalten beschäftigen, und Sie wollen das Fortbestehen Ihrer Vereinigungen. :)

    Vielen Dank für die nichts sagende Antwort., hätte von Ihnen anderes erwartet!
    Wozu sind den die Moderatoren da , wenn um sich nicht um solche Dinge zu kommern.?

    Wenn Sie keine Lusthabe sich damit zu befassen, weil es Ihnen politisch in den Kram passt, sind Sie fehl am Platz!

    Corona wurde , wenn auch mit Übertreibung, mit Zustimmung aller Spieler gesims, keiner einziger Spoeler aber simulierte je diese Vereinigung!

    Corona ist existent, wenn auch RL, dieser Sturm 44 taucht weder im RL noch in der SIM, also bitte !

    Die Sturm-/Wolfsbrigarde44 war eine real existierende neonazistische Organisation. Ich weiß nicht was Ihr Problem ist, wenn ich ehrlich bin.

    811-pm-header-jpg


    Die Bundesministerin des Innern Isabelle Yersin hat heute die rechtsextremistische Vereinigung "Sturmbrigade 44" bzw. "Wolfsbrigade 44" auf Grundlage von § 3 des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst. Seit den frühen Abendstunden durchsuchen 187 Einsatzkräfte, darunter 23 Bundespolizisten, die Wohnungen von insgesamt elf Vereinsmitgliedern in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. Ziel ist, insbesondere Beweismittel für die weitere Aufklärung der Strukturen zu gewinnen und Vereinsvermögen zu beschlagnahmen. Aufgefunden wurden bislang Waffen (Einhandmesser, Armbrust, Bajonette, Machete) , NS-Devotionalien (Hakenkreuze, Fahnen) sowie umfangreiche IT-Asservate und Speichermedien.


    Mit dem ersten Verbot einer rechtsextremistischen Vereinigung in diesem Jahr setzt Bundesinnenministerin Isabelle Yersin ein deutliches Signal: "Wer die Grundwerte unserer freiheitlichen Gesellschaft bekämpft, bekommt die entschlossene Reaktion des Rechtsstaates zu spüren. Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert und Markenzeichen unserer wehrhaften Demokratie. Deshalb reden wir nicht darüber, wir handeln."


    Die neonazistische Vereinigung "Sturm-/Wolfsbrigade 44" richtet sich mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in aggressiv kämpferischer Weise sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem laufen Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider. Charakteristisch für die Gruppierung war vor allem ihre Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus. Die Vereinsmitglieder bekannten sich offen zu Adolf Hitler und strebten die Wiedereinrichtung eines NS-Staats unter Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats an.


    Prägend für den Verein war insbesondere sein martialisches Auftreten, der stark ausgeprägte Rassismus und Antisemitismus sowie die kämpferisch-aggressive Grundhaltung, die er öffentlich und in sozialen Medien propagierte, um seine menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und weitere Unterstützer zu gewinnen.


    Die Verbotsverfügung wurde heute veröffentlicht: Bekanntmachung eines Vereinsverbotes gegen "Sturmbrigarde 44"/"Wolfsbrigarde 44"

    Bundesministerium

    des Innern


    Bekanntmachung

    eines Vereinsverbotes gegen

    "Sturmbrigarde 44"/"Wolfsbrigarde 44"


    vom 20. Dezember 2020


    Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), der zuletzt durch Artikel 149 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, erlässt das Bundesministerium des Innern die folgende Verfügung



    Verfügung


    1. Der Verein „Sturmbrigade 44“/„Wolfsbrigade 44“ (auch handelnd und auftretend unter den Bezeichnungen „Sturmbrigade 44“, „Brigaden 44“, „Sturm 44“ oder schlicht „44“, im Weiteren als „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ bezeichnet) richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.


    2. Der Verein „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ ist verboten und wird aufgelöst.


    3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ zu bilden oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisation fortzuführen.


    4. Es ist verboten, Kennzeichen von „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Dieses Verbot betrifft insbesondere die grafische Verwendung von Kennzeichen der „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ sowie die Schriftzüge „Sturmbrigade“ und „Wolfsbrigade“, jeweils einzeln oder in Kombination mit der Zahl 44, „Brigaden 44“, „Brigade 44“ sowie die Schriftzüge „Dich ruft die 44“, „Die 44 ruft“, „Uns rief die Wolfsbrigade“ und „Leibstandarte 44“, „Schritt für Schritt für die alte Fahne“.


    5. Das Vermögen des Vereins „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.


    6. Forderungen Dritter gegen den Verein „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen des Vereins „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ zu mindern. Hat ein Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt ihres Erwerbs kannte.


    7. Sachen Dritter werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ dessen gesetzeswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.


    8. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Dies gilt nicht für die Einziehungsanordnungen in den Nummern 5, 6 und 7.


    Berlin, den 20. Dezember 2020


    Bundesministerium des Innern


    Ich kann Ihre Bedenken nachvollziehen, keine Frage. Dennoch möchte ich darauf aufmerksam machen, dass vergleichbare Vorhaben in anderen europäischen Ländern, zum Beispiel Frankreich, bereits erfolgreich erprobt und umgesetzt wurden. Am Ende der Kette steht schließlich immer ein Richter. Der von uns eingebrachte bietet nach meiner Auffassung kein Potential für als gefährlich einzustufenden Auslegungsspielraum.

    Vielen Dank für die Äußerung Ihrer Bedenken, Herr Friedländer.


    Wir haben uns über einen längeren Zeitraum mit den juristischen Feinheiten der Formulierung unseres Gesetzesentwurf beschäftigt. Grundsätzlich muss man an erster Stelle erwähnen, dass eine strafrechtliche Verfolgung im Bezug einer sexuellen Belästigung nur erfolgt, wenn das Opfer Anzeige erstattet. Dieser Umstand ändert sich mit dem von uns eingebrachten Entwurf nicht. Es handelt sich also um ein Antragsdelikt. Es besteht natürlich ein Unterschied zwischen Flirten und einer verbalen sexuellen Belästigung. Das ist in erster Linie erstmal von der subjektiven Wahrnehmung des Individuums abhängig. Ist man auf einer Plattform aktiv, die das Ziel verfolgt sexuelle Kontakte zu knüpfen, wird man sich mitnichten durch anzügliche Äußerungen sexuell belästigt fühlen. Ich habe da vollstes Vertrauen in unsere Justiz und halte unseren Entwurf für ausreichend präzise formuliert.

    Sehr geehrter Herr Präsident,

    geschätzte Kolleginnen und Kollegen,


    Ich begrüße ein Verkaufsverbot ausdrücklich! Wie bereits vom Kollegen Roth erläutert, dient das Verbot primär zur Minimierung des Patientenaufkommens in den Notaufnahmen der Bundesrepublik. Ich würde jedoch gern auf einen weiteren, nicht unerheblicheren Faktor aufmerksam machen: Die durch die Silvesternacht entstehende massive, sich jährlich wiederholende Umweltverschmutzung. Das ganze Land schießt am letzten Tag des Jahres billig produzierte, schlecht abbaubare Materialien enthaltene Raketen in den Himmel. Die Sinnhaftigkeit einer derartigen "Tradition" ist natürlich generell infrage zu stellen, jedoch nicht das primäre Ziel meines Wortbeitrages. Schauen Sie sich doch nur mal am Tag danach unsere Straßen an. Ein Bild der Perversion, wenn Sie mich fragen. Wir sollten mit dieser wirklich dummen, die Umwelt belastende "Tradition" endlich brechen. Ich unterstütze nicht nur ein temporäres, aufgrund der Corona Pandemie initiiertes Verbot, sondern möchte zeitgleich die Chance nutzen ein permanentes Verbot zum Gegenstand der gesellschaftlichen und politischen Debatte zu machen.

    Herr Wildungen,


    verbale sexuelle Gewalt ist unlängst nichts abstraktes mehr. Es stellt ein reelles Problem der Gegenwart dar. Dass Sie das als rückschrittlicher, alter weißer Mann nicht nachvollziehen können, ist klar. Schließlich sind Menschen wie Sie meist nicht das Opfer, sondern der Täter. Ein "Na Schätzchen", wie in Ihrem als lachhaft zu bezeichnenden Versuch der Relativierung des Problems, ist keineswegs zu akzeptieren oder gar ein Kompliment. Hätten Sie unseren Entwurf gelesen, wären Sie übrigens - sofern es Ihre geistigen Kapazitäten zulassen - in der Lage zu verstehen, wie wir verbale sexuelle Belästigung definieren. Für Sie werde ich das aber gern ein weiteres Mal erläutern: "Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise durch sexuell konnotierte Äußerungen herabwürdigt oder zum Sexualobjekt degradiert und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist." Ein Zuchthaus existiert im Übrigen ebenfalls nicht mehr. Die Strafanstalten unseres Landes fokussieren sich auf das Konzept der Resozialisierung. Ein Vorhaben, das ich auch Ihnen gern ans Herz legen würde. Sollten Sie den Plan haben, sich in Zukunft inhaltlich mit den Anträgen meiner Fraktion auseinandersetzen zu wollen, können Sie sich gerne wieder melden. Sollte sich das Niveau Ihrer Wortbeiträge jedoch halten oder gar senken, empfehle ich Ihnen zu schweigen. Als Mann gehobenen Alters sollte man sich nicht permanent blamieren müssen.


    Vielen Dank.

    Sehr geehrter Herr Präsident,

    geschätzte Kolleginnen und Kollegen,


    Es ist 2020. Verbale sexuelle Belästigung sollte strafbar sein. Nicht jeder Mann macht es, aber jede Frau kennt es. Catcalling, so wird verbale sexuelle Belästigung genannt.

    Catcalls sollten nicht mit Komplimenten verwechselt werden: Ey Blondie“, „Schnecke komm doch mal rüber, Kuss- und Pfeifgeräusche oder anzügliche Gesten sind keine Komplimente.

    Catcalling ist vielmehr das Ausnutzen von Dominanz und Macht. Wieso macht man das überhaupt? Die Antwort ist simpel: weil man es kann. Lassen Sie uns alle gemeinsam dafür sorgen, dass man es nicht mehr kann. Verbale sexuelle Belästigung ist hierzulande kein Straftatbestand. Voraussetzung für sexuelle Belästigung ist sexuell bestimmter Körperkontakt. Das heißt also, sexuelle Belästigung ohne Anfassen ist in Ordnung? Die Lösung für das Problem: Verbale sexuelle Belästigung braucht einen Platz im Gesetz.


    Wir reden regelmäßig von Gleichberechtigung, aber treten vor allem, was die Gesetzgebung angeht, auf der Stelle. Lassen Sie uns Frauen ein legales Werkzeug zur Verfügung stellen, sich gegen bedrängende und respektlose Äußerungen zu wehren. Mit dem von uns eingebrachten sechzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, nehmen wir unsere als gesetzgebendes Organ gegebene Pflicht zum Schutze der sexuellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland wahr.


    Noch viel wichtiger als die geschaffenen strafrechtlichen Konsequenzen jedoch ist das Bewusstsein, das geschaffen wird. Das deutsche Recht sollte ein Wegweiser für Richtig und Falsch sein. Die Schaffung des Straftatbestandes der verbalen sexuellen Belästigung demonstriert, dass verbale sexuelle Belästigung Seitens der Gesetzgebung weder akzeptiert noch geduldet wird.


    Ich werbe ausdrücklich für die Zustimmung des vorliegenden Gesetzentwurfes.

    Vielen Dank.


    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Vierte Wahlperiode



    Drs. IV/XXX


    GESETZENTWURF

    der Fraktion des Liberalen Forums und der Abgeordneten Isabelle Yersin


    Entwurf eines Sechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbale sexuelle Belästigung



    A. Problem und Ziel

    Verbale sexuelle Belästigung, sogenanntes "Catcalling" hat erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgestaltung und die psychische Gesundheit der Betroffenen: Menschen, die ständige Objektifizierung erleben, neigen dazu, sich öfter selbst zu objektifizieren. Dies führt dazu, dass Betroffene chronisch ihren Körper und ihr Aussehen überwachen und/oder Anzeichen von Depressionen und Essstörungen zeigen. Dazu kommt, dass Betroffene bewusst oder auch unbewusst gewisse Orte vermeiden und zum Beispiel ihre gewohnten Routen ändern oder andere Verkehrsmittel nutzen. Es handelt sich also um einen erheblichen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Zum Zeitpunkt der Einbringung dieses Antrags setzt das Deutsche Recht Körperkontakt zur strafrechtlichen Verfolgung einer sexuellen Belästigung voraus. Wir sind der Meinung, dass dies weder zeitgemäß noch ausreichend ist. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches präzisieren und ergänzen wir den Straftatbestand der sexuellen Belästigung im Bezug auf verbale sexuelle Belästigung.


    B. Lösung

    Verbale sexuelle Belästigung ist hierzulande kein eigener Straftatbestand. Voraussetzung der Erfüllung des Straftatbestandes der sexuellen Belästigung ist zum aktuellen Zeitpunkt sexuell bestimmter Körperkontakt. Mit diesem Antrag ergänzen und präzisieren wir den Straftatbestand der sexuellen Belästigung und ermöglichen damit die Strafverfolgung bei verbaler sexuellen Belästigung.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Für den Bund und für die Länder einschließlich Gemeinden fallen keine Haushaltsausgaben an.



    Anlage 1

    Entwurf eines Sechzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbale sexuelle Belästigung


    Vom ...


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Strafgesetzbuches


    Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Noveember 1998 (BGBI. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    § 184i wird wie folgt geändert:


    1. Es wird ein neuer Absatz 1 vorangestellt, der wie folgt gefasst wird:

    "(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise durch sexuell konnotierte Äußerungen herabwürdigt oder zum Sexualobjekt degradiert und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist."


    2. Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden zu den Absätzen 2 bis 4.



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



    Isabelle Yersin und Fraktion



    Begründung

    erfolgt im Plenum