Guter Mann, Ihr Hinweis auf Art. 12 GG, war ja wohl ein klassisches Eigentor! hier ein kurzer Auszug "Alle Deutschen haben das Recht,..."!
Herr von Wildungen,
wenn Sie schon aus dem Grundgesetz, welches Sie anhand Ihrer Äußerungen mit Füßen treten, zitieren möchten, dann lesen Sie es auch bitte vollständig. Herr Baum hatte vollkommen recht damit, dass Art. 12 auf ALLE deutschen Staatsangehörigen anzuwenden ist. Dies wüssten Sie auch, wenn Sie ein wenig weitergeblättert hätten.
Art. 116 Abs. 1 GG:
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.