Beiträge von Dr. Lisa Baumgärtner

    Das PBefG ist ein Bundesgesetz und kann die nach Landesrecht zuständige Behörde aus Kompetenzgründen nicht bestimmen. Hier werden dann regelmäßig Ausführungsgesetze durch die Länder erlassen.

    Ich habe eben, aus Zeitgründen, mal eine oberflächliche Recherche dazu durchgeführt. Es gibt in Thüringen, soweit es nicht stark abweichend benannt worden ist, kein Ausführungsgesetz zum PBefG. Trotzdem ist natürlich eine Behörde als Genehmigungsbehörde bestimmt, in Thüringen das Landesverwaltungsamt. Wenn du dazu Näheres hast, dann bin ich immer über Verweise dankbar.

    Also kurzum: Lasst mich obere, mittlere und untere Landesbehörden ausspielen, aber ignoriert etwaige formelle und materielle Fehler. Mit Verlaub, das ist eine absurde Position.

    Aus meiner Sicht gibt es nur zwei vernünftige Möglichkeiten. Entweder hört man mangels Mehrwert für eine Politik(!)-Simulation gänzlich damit auf, Behörden zu simulieren oder aber man lässt sich auch dabei begangene Fehler entgegenhalten. Deine Forderung hat etwas von Rosinenpickerei und ist letztlich nur auf den eigenen Vorteil ausgerichtet. Das aber kann nicht sein.

    Völliger Blödsinn, das habe ich auch so nicht gesagt. Es stehen sämtliche Wege offen um den Verwaltungsakt anzufechten. Mir geht es darum, dass dem MP persönlich zugeschrieben wird am Verwaltungsverfahren beteiligt gewesen zu sein. Und das halte ich für Mist. Ganz einfach.

    Mir erschließt sich konkret nicht, wie du darauf kommst, es handele sich bei dem Bußgeldbescheid um einen rechtmäßigen Verwaltungsakt. Man könnte sogar überlegen, ob es sich überhaupt um einen Verwaltungsakt handelt, da er - wenn nicht vom MP - von keiner Behörde (das Landesamt für Personenverkehr existiert schlicht nicht) stammt. In jedem Fall handelt es sich aber um einen vermutlich auch materiell (von Wildungen verfügt nach eigener Aussage ja über die erforderlichen Genehmigungen), sicher aber wegen fehlender Zuständigkeit formell rechtswidrigen, wenn nicht sogar nichtigen Verwaltungsakt. Eine kurze Internetrecherche hat mir gezeigt, dass es deutschlandweit kein einziges Landesamt für Personenverkehr gibt. Wie man dann aber auf die Idee kommen kann, ein bundesweit einzigartiges Landesamt könne in der Simulation stillschweigend, ohne einen einzigen schriftlichen Beschluss, gegründet werden, weiß ich beim besten Willen nicht. Wer tatsächlich meint, dass es gewinnbringend sei, eine Verwaltung zu simulieren, kann nicht mittels eines einfachen Briefes eine ganz neue Behörde generieren. Das ist nur noch absurd und hat mit Realismus nichts mehr zu tun. Die Nichtexistenz eines Landesamtes für Personenverkehr Thüringen herauszufinden, ist eine Arbeit von einer Minute und kein Teufelswerk. Wer sich keine Mühe gibt, ist auch nicht schutzwürdig und muss mit den negativen Konsequenzen leben. Und ja, auch ich bin der Ansicht, dass der Spieler, der eine nicht existente Behörde erfindet, für sein Fehlverhalten einzustehen hat. Woher soll der Bußgeldbescheid einer nicht existenten Behörde denn gekommen sein, wenn nicht von dem User, der in veröffentlicht. Verwaltungsakte fallen nicht vom Himmel.

    Ich lasse mich hier nicht weiter auf das Argument ein, die Behörde existiere nicht. Sie kann, das habe ich mehrmals schon angemerkt, jederzeit eingerichtet und als Genehmigungsbehörde nach § 11 PBefG bestimmt worden sein. Ich habe bewusst darauf verwiesen, dass ich es absolut nachvollziehbar halte, wenn die Landesregierung nicht jeden Beschluss schriftlich ausformuliert und veröffentlicht, allein aus Zeitgründen. Wir können außerhalb der Simulation gerne darüber diskutieren, streiten und auch Kritik daran formulieren, dass hier kein Beschluss formuliert und veröffentlicht ist. Rein formell kann die Landesregierung die Behörde aber einrichten und innerhalb der Simulation existiert sie jetzt. Ich bin mir sicher, dass die Thüringer Landesregierung den Beschluss einfach nachliefern kann, wenn es euch so wichtig ist. Ändert letztlich nichts. SimOn kann er sogar gerade noch in der Vorbereitung zur Veröffentlichung sein. Davon ausgehend ist der VA also nicht nichtig. Ansonsten können wir wohl davon ausgehen, dass die formellen Vorgaben des ThürVwVfG eingehalten worden sind. Es sei denn du hast konkret Anlass dies anzuzweifeln?

    Ich habe die Thematik zuvor mit Wildungen diskutiert und so wie ich es sehe hatte er auch im Rahmen der Anhörung die Möglichkeit darzulegen, dass er die benötigte Genehmigung verfügt. Die einzusehende Rechtsnorm wurde mehrfach genannt. Letztlich sprach er aber immer wieder von einer "deutschlandweiten Genehmigung" die einfach nicht vorliegen kann, weil es sie schlicht nicht gibt. Die Landesregierung ist hier dann scheinbar zur Auffassung gelangt, dass die benötigte Genehmigung nicht vorliegen kann. Finde ich so auch iO. In der materiellen Rechtmäßigkeit des VA sehe ich hier also keine Probleme.

    Wenn Wildungen zu irgendeiner Zeit die materielle oder formelle Rechtmäßigkeit des VA anzweifelt steht ihm die Möglichkeit eines Widerspruchs offen.

    Wütend macht mich daneben die Anmaßung zu entscheiden, dass Christian von Wildungen nicht über die notwendige Genehmigung für seinen Bus-Betrieb verfügt. Es war in der Simulation bisher immer Usus, dass die entsprechenden Aussagen des jeweiligen Spielers akzeptiert wurden. Wenn Herr von Wildungen sagt, dass er die notwendige Genehmigung habe, dann muss das nicht hinterfragt werden. Kontrollen wir als nächstes etwa auch, ob jedes Lokal über die zum Betrieb erforderliche Konzession verfügt? Das kann doch nicht ernsthaft deine Position sein. In jedem Fall ist eine Grenze überschritten, wenn ihr euch in einem Verwaltungschreiben einen Angestellten ausdenkt, der die eigenen, alternativen Fakten bestätigt und so einen Spieler wie von Wildungen belastet. Das ist an Dreistigkeit und Unverschämtheit kaum zu überbieten.

    Die Ansicht kannst du vertreten. Ich persönlich war wütend darüber, dass sich hier vehement geweigert wurde das Gesetz auch nur zu überfliegen. Ich finde in diesem konkreten Fall war es schon sinnvoll zu hinterfragen, ob eine Genehmigung vorliegt. Restaurants kann jeder eröffnen, wenn er die Auflagen erfüllt. ÖPNV ist aber ein viel stärker regulierter Bereich, da finde ich es schon dreist zu behaupten man betreibe ihn jetzt einfach ohne sich vorher zumindest oberflächlich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.

    Hören wir lieber auf, komplizierte Verwaltungsverfahren zu simulieren. Der Großteil der Spieler ist hier, um politische Arbeit zu simulieren, nicht aber um sich mit zum Teil komplizierten Verwaltungsverfahrensvorschriften auseinanderzusetzen. Das sprengt mE schlicht den Rahmen dieser Simulation. Wer aber unbedingt meint, andere Mitspieler mit seinem Halbwissen belästigen zu müssen, darf sich nicht beschweren, wenn ihm auch einmal Gegenwind entgegenschlägt.

    Darüber können wir auch gerne diskutieren. Im Grunde liegt es in unserer Hand wie kompliziert wir sowas ausgestalten. Letztlich verkomplizierst du die Simulation des Verfahrens eigentlich sogar indem du diese Anforderungen stellst. Ich bin der Ansicht, dass man hier schon die Möglichkeit haben sollte verschiedene Teile des Staates zu simulieren, wenn man Spaß daran hat. Das wirkt sich auch aktivitätsfördernd aus. Wenn man aber mit einem solchen Gegenwind zu rechnen hat, schreckt es wohl eher ab.

    Was wäre denn die Alternative gewesen? Wildungen schreibt er setze nun Vorhaben XY um, jeder liest es, keiner reagiert. Interessiert ja keinen. Mehrwert für Das Forum = 0.

    An dieser Position stören mich zwei Dinge. Selbst wenn der Ministerpräsident SimOff tätig geworden ist, heißt es nicht, dass er das auch SimOn tut. Das halte ich auch einfach simulationstechnisch für absoluten Mist. Wenn man als Landesregierung Lust hat Verwaltungsbehörden zu simulieren, kann es nicht sein, dass es dem einzelnen Politiker SimOn in so einer Weise angehaftet wird. Absurd ist hier lediglich die Annahme, ein rechtmäßiger Verwaltungsakt sei Schikane des Ministerpräsidenten.


    Die Arbeit der Verwaltungsbehörde kann natürlich SimOn diskutiert und kritisiert werden und die Landesregierung ist letztendlich auch für die korrekte Arbeit der Behörden zuständig. Aber sie ordnet nicht jeden Vorgang an und so sollte damit auch SimOn umgegangen werden.

    Ich bin außerdem der Meinung, dass hier davon ausgegangen werden kann, dass eine entsprechende Behörde eingerichtet worden ist. Letztendlich haben wir alle nicht die Zeit um jeden Beschluss, den eine Landesregierung treffen würde, auszuformulieren und zu veröffentlichen. Behörden werden in der Praxis nicht selten umstrukturiert, aufgelöst oder neu eingerichtet.

    Mein Gott, die paar Pimperlinge zahle ich aus der Portokasse. Was tut man nicht alles für notleidende Behörden.

    Ich hoffe Sie verstehen, dass Behörden nicht aus Geldnot handeln, sondern um die ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Ein Bußgeldbescheid ergeht immer wegen des eigenen rechtswidrigen Verhaltens, machen Sie sich da nichts vor.

    Vielleicht denken Sie ja daran den rechtlichen Rahmen zu prüfen, bevor Sie die nächste Unternehmung in dieser Hinsicht starten.

    Herr von Wildungen,

    ich habe im Grunde kein Interesse diese Diskussion fortzuführen.

    Letztlich möchte ich noch anmerken: Sie können keine Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs erwerben. Auch das wüssten Sie, wenn Sie das Gesetz gelesen hätten. Dem betreibenden Unternehmen muss keine generelle Genehmigung vorliegen, viel mehr sind die geplanten Strecken und weitere wichtige Angaben im Genehmigungsverfahren zu machen und nur die angegebenen Strecken werden dann genehmigt. Sie können, wie schon eingangs erwähnt, nicht nach eigenem Gutdünken ÖPNV betreiben, solche Vorhaben unterliegen immer staatlicher Kontrolle. Es gibt u.a. Nahverkehrspläne und Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs sind idR europaweit auszuschreiben, sollten sie nicht über kommunale Nahverkehrsunternehmen betrieben werden. Sie geben hier keine brauchbare Auskunft, ob und wie eine Genehmigungserteilung im Vorfeld erfolgt ist und weigern sich offensichtlich vehement das Gesetz zu lesen.

    Ich werde also nicht weiter versuchen Ihnen die darzulegen, dass die rechtliche Zulässigkeit dieses Unterfangens zumindest zweifelhaft ist. Ich gehe stark davon aus, dass die zuständige Behörde in dieser Sache tätig werden wird.

    Werte Frau Dr. Baumgartner , erstens haben unsere Firmen welche sich mit Nah-und Fernverkehrsfragen befassen ihre Berechtigungen. Zweitens, Sie würden also ernsthaft aus, ich nehme an parteipolitischen Erwägungen, Menschen ohne eigene Mobilität( sprich Auto) von der Teilnahme am weiteren öffentlichen Leben( Reisen, Arztbesuche in der Stadt ect.) ausschließen? Ich finde das sehr interessant es wird ein deutliches Licht auf das was Sozialdemokraten wirklich sind!

    Herr von Wildungen,

    mein einziges Interesse gilt der Frage, ob dieses Unterfangen rechtlich zulässig ist. Ihre ausweichenden und ablenkenden Antworten lassen daran Zweifel aufkommen. Zumal ich den Eindruck gewinne, dass sie bisher keinen Blick in das entsprechende Gesetz gewagt haben.

    Es sollte vollkommen klar sein, dass ich hier keine "parteipolitischen Erwägungen" vornehme. Bedingt durch meine Funktion als Oberste Richterin bin ich, nach persönlicher Erwägung, kein aktives Mitglied der Sozialdemokratischen Partei

    Vermutet, dass die Aktion nach dem PBefG gar nicht zulässig ist.

    Wie kommen Sie denn auf den schmalen Grat? Jeglicher der im Besitz einer Personenbeförderungsberechtigung ist, darf Menschen von A nach b transportieren. Seien Sie gewiss, das wir nur Untergebene eingestellt haben, die im Besitz einer solchen gültigen Berechtigung sind.

    Herr von Wildungen,


    ich fürchte da liegen Sie falsch. § 3 PBefG regelt eindeutig, dass nicht die Arbeitnehmer Ihres Unternehmen, sondern viel mehr Ihr Unternehmen als solches eine Genehmigung benötigt.

    Öffentlichen Personennahverkehr kann man nicht einfach nach eigenem Gutdünken betreiben. Nach eigenen Angaben betreiben Sie zudem eingestellte Linien, ich gehe davon aus, dass diese nicht mit dem Nahverkehrsplan der Kommune im Einklang stehen. Die Genehmigung kann Ihnen diese dann nach § 13 PBefG versagen.

    Interessant Herr Schneider, Sie gestehen Sir Winston, etwas zu was Sie mir verweigern, ein Demokrat zu sein.

    Jedoch war es eben jener der sich wehement gegen die Herabsetzung des Wahlalters, es gab den Vorstoß mehrmals zur politisch aktiven Zeit Spencer-Churchills, der sich jedes Mal dagegen stemmte !

    Herr von Wildungen,


    Sie scheinen nicht zu verstehen, worauf sich mein Kommentar genau bezog. Man kann selbstverständlich die Ansicht vertreten, dass eine Herabsetzung des Wahlalters nicht sinnvoll ist. Das ist nicht per se undemokratisch.

    Ihre Argumentation hingegen lässt mich zumindest undemokratische Gedanken vermuten. Sie äußern hier immerhin wiederholend, dass sie diese Herabsetzung ablehnen, weil junge Menschen ihrer Ansicht nach mehrheitlich linke Parteien wählen würden. Sie wollen das Wahlalter sogar anheben, weil sie darauf spekulieren, dass rechte Parteien dann bessere Wahlergebnisse erzielen. Dieser Gedankengang ist in keiner Weise demokratisch.

    Ich bin ehrlicherweise schockiert, dass Sie die Eignung zur Äußerung des politischen Willens in Wahlen daran festmachen, welche politischen Positionen Menschen einer Altersgruppe Ihrer Meinung nach mehrheitlich vertreten.

    In meinen Augen ist das in hohem Maße undemokratisch.

    Bei Durchsicht der Spielregeln ist mir gerade etwas aufgefallen.


    § 20 II sagt:
    Das Oberste Gericht entscheidet Sim-Off über die Einhaltung der Spielregeln, sowie die Verhängung von Sperren oder Verwarnungen, sofern dies nicht in den Zuständigkeitsbereich der Moderatoren fällt.

    Soweit so gut.

    §20 IV sagt aber:
    Näheres regelt ein Bundesgesetz.

    Nun regelt das OGG (ein neuer Titel wurde nie vergeben, dementsprechend heißt es eigentlich noch BVerfGG) sämtliche Sim-On-Zuständigkeiten des OG, über die Sim-Off-Zuständigkeiten finde ich dort allerdings nichts. Gibt es noch ein anderes Gesetz, das diese Verfahren regelt oder wurde hier noch keine Regelung vorgenommen?

    Das stelle ich mir nicht nur im Hinblick auf Regelbeschwerden, sondern besonders im Hinblick auf Sperren und Verwarnungen besonders problematisch vor.

    Ja, oder sollen wir da direkt einen Fall für euch beim Gericht aufmachen, erster Fall zur Klärung am Obersten Gericht für Baumgärtner und Schwalbenbach :D

    Das ist doch Pipifax. :P

    Gnädigste sind nun die OBERSTE Richterin, da ist kein Fall mehr Pipifax!

    Ich muss wohl nicht erklären, dass auch Richterinnen und Richtern ironische Bemerkungen in entspannter Atmosphäre erlaubt sind, oder?

    Ich finde die Formulierung etwas ungünstig. "jeweilig" kann sich auf die betroffene Partei oder eben auf die betroffenen Parteien beziehen. Die Norm ist da also grammatikalisch etwas undeutlich.

    Wenn man es allerdings systematisch auslegt könnte man durch den restlichen Wortlaut des Absatzes darauf schließen, dass hier nur Mitglieder einer einzelnen Partei untereinander tauschen können.

    Wäre es nicht fairer auch auf die noch zu wählenden Richterinnen und Richter aus den Bundestag zu warten?

    Die Richter des Obersten Gerichts haben bei erstem zusammentritt, nach dem Rücktritt der Richter Müller und Kerstenbaum, am 09. November 2020 Felix Schwalbenbach als Präsident des Obersten Gerichts bestimmt.

    Ja, deswegen stimmen wir erneut über die Präsidentschaft ab sobald die Kolleg*innen aus dem Bundestag dazustoßen. Bis dahin hielten wir es aber für richtig und wichtig, dass wir jemanden dazu benennen.