Beiträge von Niclas Liebknecht

    Kommen wir zum dritten Tagesordnungspunkt, der Abstimmung über die Tagesordnung.


    Zur Abstimmung steht der Vorschlag des Bundesvorstandes:


    TOP 1: Eröffnung des Parteitages durch den Generalsekretär Alex Regenborn

    TOP 2: Wahl der Moderation für den Bundesparteitag

    TOP 3: Abstimmung über den Vorschlag des Bundesvorstandes zur Tagesordnung
    TOP 4: Eröffnungsrede durch die Bundesparteivorsitzende Dr. Theresa Klinkert
    TOP 5: Vorstellung des Wahlprogrammes zur 6. Bundestagswahl mit anschließender Abstimmung

    TOP 6: Bekanntgabe und Rede des Kanzlerkandidaten

    TOP 7: Vorstellung der Bundestagswahlliste und der DirektkandidatInnen
    TOP 8: Reden durch Parteimitglieder
    TOP 9: Redebeiträge durch Gäste (bitte rechtzeitig anmelden)

    TOP 10: Offizieller Abschluss des Bundesparteitags


    Die Abstimmung erfolgt erneut über die Stimmkarten


    Für die Abstimmung stehen 5 Minuten zur Verfügung.

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    liebe Parteifreunde,


    der heutige Tag ist Freiheitstag in Nordrhein-Westfalen. Ich frage Sie heute, was möchten Sie für dieses Land? Wer unsere Partei bei dieser derzeit laufenden Landtagswahl unterstützen wird, der bekommt erneut ein Aufschwungspaket für NRW geliefert.

    Erneut?- Wo war denn das letzte?

    Nur wir haben aus der derzeitigen Pandemie gelernt und unsere kommunalen Parlamente fit gemacht für das 21. Jahrhundert.

    Wer ist "wir"?

    Und von welchen Kommunalen Parlamenten ist hier die Rede?

    Nur wer mit klugen Ideen und schlauen Köpfen die Digitalisierung vorantreibt, der wird den Strukturwandel im Pott vorantreiben und die Bildungschancen für unsere Kinder verbessern können. Nach der Wahl müssen unsere Klassenzimmer endlich zu digitalen Vorzeigeplätzen der Bundesrepublik werden und genau dort wird unsere Parlamentsfraktion nach der Wahl ihre Schwerpunkte setzen. Ich verspreche unseren Schülerinnen und Schülern ebenfalls, dass wir bereits vor den Sommerferien unser Land wieder fit machen werden für einen Unterricht in Präsenz und unsere Schulen mit einem starken Hygienekonzept wieder öffnen werden. Viel zu viel wertvolles Wissen konnte während der Pandemie nicht ausreichend vermittelt werden, da die Schulen mit der digitalen Offensive viel zu lange gewartet haben und unvorbereitet in die Krise gestolpert sind. Die derzeitige Bildungsmisere im gesamten Land darf kein zweites Mal eintreten.

    Na immerhin sind wir langsam in der Nähe von inhaltlichen Zielsetzungen.

    ....ohne dabei auf Teufel komm raus und voller überzogener Ideologie zu agieren.

    Die einzige Überzogene Ideologie, die mir im Zusammenhang mit dem Klimawandel einfällt (von den direkten Leugnern mal abgesehen), ist jene, die Kilometerweite Mindesabstandsregeln für Windparks installieren möchte und die der Meinung ist, man könnte auch heute die Energiewende noch langsam angehen.

    Oft sind diese Leute dann auch fest davon überzeugt, dass uns zukünftige Innovationen retten werden, von denen niemand weiß, ob es sie jemals geben wird.

    https://www.bilder-upload.eu/upload/d0d46e-1622142927.png


    365 Euro ? Ein Tiket? Ganz schön teurer so ein grüner Einzelfahrschein!

    Dass es um ein Jahresticket geht, ist Ihnen klar?

    Nicht ersichlich und da es von den Grünen kommt, wäre der Einzelfahrscheinpreis durchaus vorstellbar.

    muss man Ihnen denn alles aufschreiben?

    An welcher Stelle möchte denn die EU Vorschriften erlassen, die über den Nationalen Verfassungen stehen?

    Und an welcher Stelle widerspricht denn das EU Recht dem Nationalen Gesetz in dieser Frage?

    Es kommt ununterbrochen zu Normkollisionen, auch mit der Verfassung. Ein Beispiel aus Vielen ist der europäische Haftbefehl. Daneben gibt es tausende von Beispielen, in denen nationales Recht und europäisches Recht divergieren.

    schön, aber was haben diese Beispiele mit der hier thematisierten Frage zu tun

    Allenfalls für die Richtlinien richtig, nicht für Verordnungen. Davon abgesehen werden Sie nirgends in den Verträgen eine Ermächtigung der Nationalstaaten finden, die die EU dazu ermächtigt, mit Anwendungs- oder Geltungsvorrang vor dem nationalen (Verfassungs-)Recht Vorschriften zu erlassen. Diese Erfindung des EuGH ist ultra vires ergangen und daher unbeachtlich für den Nationalstaat Deutschland.

    An welcher Stelle möchte denn die EU Vorschriften erlassen, die über den Nationalen Verfassungen stehen?

    Und an welcher Stelle widerspricht denn das EU Recht dem Nationalen Gesetz in dieser Frage?

    Werter Herr Liebknecht, ich vermag keinen Widerspruch zu dem von mir Gesagten erkennen. Selbstredend gibt es verschiedene gefährliche Formen anormaler Sexualität. Wo bestreite ich dies????

    Von einem Widerspruch ist auch nirgends die Rede.

    Nur halte ich es für unwahrscheinlich, dass Sie für ein solch breit angelegtes Verbot eine Mehrheit bekommen.

    Werter Herr Liebknecht, ich hoffe sehr, dass Sie irgendwann begreifen, dass wir kein Verbot fordern!

    Dann erläutern Sie doch bitte, was genau Sie denn fordern

    "Das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft ist das Studienzentrum der ökumenischen Kommunität „Offensive Junger Christen - OJC e.V.“, im englischen Sprachraum als "The Reichenberg Fellowship" bekannt. Die OJC ist eine ökumenische Kommunität in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Fachverband im Diakonischen Werk der EKD."


    Wow, wirklich.

    Werter Herr Dr. Holler, ja, und? Der Artikel verweist erkennbar auf wissenschaftliche Studien!!!

    Ich habe mir mal die Studien und Berichte zumindest bis zur Quelle 15 angeschaut (so gut es eben bei Material geht, das hinter einer Paywall steckt)

    Quelle 1 hat nichts mit der sexuellen Orientierung zu tun sondern bezieht sich nur auf Paare vs. Alleinerziehende, selbiges gilt für die Quellen 2 und 3

    Zu Quelle 4 war nicht mal das Abstract frei einsehbar

    Quelle 5 befasst sich mit den Konsequenzen der Scheidung auf Kinder (und hat auch nur 90 Testpersonen untersucht)

    Quelle 6 trifft ebenfalls keine Aussage zu Homosexualität

    Quelle 7 ist ebenfalls nicht einsehbar

    Quelle 8 ist seit 2017 überholt

    Quelle 9 ist im selben Raum unterwegs wie "The Bell Kurve" hat keinerlei Peer-Review Prozess überstanden und wird von Experten mehrheitlich kritisiert

    Quelle 10 ist auch nicht zugänglich

    Quelle 11 Sagt aus, dass die Verbreitung physischer und psychischer Gewalt in lesbischen Beziehungen identisch mit der in Heterosexuellen Beziehungen ist, also das genaue Gegenteil der Behauptung Ihrer Quelle

    Quelle 12 beschäftigt sich allein mit Gewalt in Homosexuellen Partnerschaften zwischen Männern und strebt gar keinen Vergleich mit Heterosexuellen Paaren an

    Quelle 13 verhält sich analog zu Quelle 12 nur für Homosexuelle Partnerschaften zwischen Frauen

    Quelle 14 sagt absolut gar nichts zu Homosexuellen Paaren aus

    Quelle 15 ist wiederum nicht auffindbar


    reicht das?

    Interessant, die BUW möchte sämtliche öffentliche Gesten körperlicher Zuneigung untersagen?

    Diese Verbotsparteien immer...

    Werter Herr Liebknecht, wo lesen Sie denn eine Verbotsforderung des BUW??? Uns geht es darum, auf die Gefahren anormaler Sexualitäten hinzuweisen!!

    Auf ihrem Plakat sprechen Sie sich gegen die "Frühsexualisierung von Kindern" aus

    Um zu verhindern, dass junge Kinder mit Sexualität in Berührung kommen, müssten Sie sämtliche öffentliche Zurschaustellung von Sexualität verhindern.

    Was vermutlich nur durch ein Verbot zu erreichen wäre.


    "Die Gefahren anormaler Sexualität", hmm? - Meinen Sie etwa die teilweise Inzestuösen Familienbunde, die im europäischen Adel lange die Norm waren?

    Oder die vielen unglücklichen Ehen, die nur aus Rücksicht auf religiöse Traditionen noch bestehen, obwohl zwischen den Partnern keine körperliche oder emotionale Verbindung mehr besteht?

    Oder den Kindesmissbrauch, der vor allem in der Katholischen Kirche, provoziert durch das Zölibat, aufgetreten ist?


    All das sind tatsächlich Beispiele für eine Form der sexuellen Beziehung, die körperliche oder psychische Schäden verursachen kann.

    Also Sie versuchen hier Positionen für das Forum zu vereinnahmen, die alle demokratischen Parteien sich selbst zuschreiben,

    egal ob "bessere Bildung", "schnellere Digitalisierung", "transparente und logische Entscheidungen", "starke Wirtschaft", Klimaschutz oder mehr Impfen.

    Haben Sie auch was substantielles und konkrete Vorhaben, die diese großspuren Ziele erreichbar machen, oder wollen Sie nur weiter mehr nutzlose verkaufsoffene Sonntage sammeln?


    Ich erkenne in der gesamten Rede genau zwei Punkte, in denen sich das Forum auch nur im Ansatz in eine Sonderstellung bewegt.

    Das ist 1. Zu behaupten, dass irgendwer Unternehmer benachteiligen wolle

    und 2. Verbote als mittel Klimafreundlicher Politik pauschal abzulehnen


    Beim 1. Punkt müssten Sie zuerst mal die angebliche Benachteiligung der Unternehmer genauer definieren und darlegen, wo diese genau stattfindet.

    Beim 2. Punkt müssen Sie erklären, warum Sie ein Mittel, dass sich bei ökologischen Krisen bislang als, mit Abstand, wirksamstes Instrument erwiesen hat, pauschal ablehnen (vgl. FCKW)

    An den



    Präsidenten des Bundestags



    Herrn Jan Friedländer





    Sehr geehrter Herr Präsident,





    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Coronavirus-Impfgesetz – CoronaImpfG mit Begründung und Vorblatt. Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben. Der Entwurf wurde entsprechend der Stellungnahme geändert.





    Federführend ist das Bundesministerium für Gesundheit





    Mit freundlichen Grüßen





    Caroline Kaiser

    Bundeskanzlerin













    _______________________________________________________________________________________________________________________________________________





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    Drucksache VI/XXX






    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung



    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Coronavirus-Impfgesetz – CoronaImpfG



    A. Problem und Ziel

    1. Als im Dezember des vergangenen Jahres dieses Gesetz, inklusive einer Impfpriorisierung für besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen verabschiedet wurde, war das für den vorhandenen Kenntnisstand eine angemessene Maßnahme. Heute wissen wir, dass sich durch das Auftreten und die schnelle Verbreitung der Mutanten die Gefährdungslage geändert hat. Auch wenn ältere, oder gesundheitlich vorbelastete MitbürgerInnen noch immer die am stärksten gefährdete Gruppe sind, so sind junge Menschen bei weitem nicht so ungefährdet, wie damals angenommen. Vor allem der Systemrelevante Einzelhandel lässt kaum eine effektive Kontaktnachverfolgung und Absicherung durch Tests zu, weshalb dieser ein großes Gefahrenpotential für Kunden und Beschäftigte darstellt.


    2. Aufgrund struktureller und sozioökonomischer Differenzen bilden sich in den verschiedenen Bundesländern auch Abweichungen beim Impffortschritt heraus. Eine bundesweit zentralisierte Festlegung darüber, welche Priorisierungsgruppe berechtigt sein sollte und welche nicht, kann diese Unterschiede nicht angemessen berücksichtigen und kann so möglicherweise zu unnötigen Verzögerungen, oder Überlastungen führen.


    3. Tritt der zu erwartende Fall ein, dass Impfstoffreserven und Verabreichungsinfrastruktur ein Impfangebot für alle Bundesbürger zulassen, so müsste dieses Gesetz auf dem regulären Amtsweg entsprechend abgewandelt werden. Dies führt möglicherweise zu einer unnötigen Verzögerung. Analog dazu kann dieser Fall auch für bestimmte Bundesländer im einzelnen eintreten, bevor dieser Zustand bundesweit erreicht wird.




    B. Lösung

    1. Die Priorisierung wird so angepasst, dass sie das erhöhte Gefahrenpotential im systemrelevanten Einzelhandel berücksichtigt und dort beschäftigte Personen höher einstuft, als es bislang der Fall war.



    2. Die Entscheidung über die Öffnung der Priorisierungsgruppen wird an die jeweiligen Landesregierungen abgetreten.



    3. Die Landesregierungen, sowie die Bundesregierung werden ermächtigt, die Impfpriorisierung per Verordnung außer Kraft zu setzen, um einen reibungslosen Übergang zu einem offenen Impfangebot zu ermöglichen.




    C. Alternativen

    Keine



    D. Kosten

    Keine.





    Anlage 1



    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2



    Vom …



    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 1

    Änderung des Gesetzes zur Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2



    Das Coronavirus-Impfgesetz vom 28. Dezember 2020 (CoronaImpfG) wird wie folgt geändert:



    1. §2 wird wie folgt verändert:

    a) Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

    "Zunächst ist zu gewährleisten, dass allen Personen einer Priorisierungsgruppe ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Ist dies aus Sicht der jeweiligen Landesregierung erfüllt, so kann diese in Form einer Verordnung die Öffnung der nächsten Gruppe beschließen."


    2. §3 wird wie folgt verändert:

    a) An Absatz 4 werden die folgenden Punkte angehängt:

    7. "Beschäftigte im Einzelhandel"

    8. Staatsdiener der Polizei, sowie aktive Einsatzkräfte der Bundesweit agierenden Hilfsorganisationen (Feuerwehr, DRK, DLRG, Malteser, THW, etc.)


    b) Absatz 5 wird wie folgt verändert:

    Punkt 4 wird ersatzlos gestrichen.

    Aus Punkt 3 werden die Worte "Polizei" und "Feuerwehr" gestrichen


    3. §6 wird wie folgt verändert:


    a) Dem Satz 1 wird die Absatznummerierung (1) vorangestellt.

    b) Es wird ein Absatz 2 angefügt und wie folgt gefasst:

    "(2) Die Landesregierungen werden durch Rechtsverordnung ermächtigt

    1. die Impfpriorisierung auszusetzen, soweit die Möglichkeit gegeben ist, allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes ein Impfangebot zu unterbreiten;

    2. die Impfpriorisierung abweichend von Nr. 1 für bestimmte Impfstoffe auszusetzen, soweit in Zusammenhang mit der Verabreichung dieses Impfstoffes gesundheitliche Schädigungen aufgetreten sind, die ein übliches Maß an Impfreaktionen überschreiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG) und diese auf die Impfung zurückzuführen sind."



    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.








    Begründung

    siehe Vorblatt

    Werter Herr Liebknecht, auf Ihre persönlichen Angriffe gehe ich nicht ein. Bitte belegen Sie doch Ihre Behauptung, es bestünde ein neunundneunzigprozentiger Konsens hinsichtlich der Existenz eines menschengemachten Klimawandels!!!

    https://skepticalinquirer.org/…ropogenic-global-warming/

    https://www.klimafakten.de/beh…n-konsens-zum-klimawandel

    https://internet-evoluzzer.de/…-ueber-den-klima-konsens/