Stimmen Sie den Änderungsantrag zu? 10
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Nein (7) 70%
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Ja (3) 30%
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Enthaltung (0) 0%
Wir stimmen über einen Änderungsantrag von Abgeordneten Herr. Fürst ab.
ZitatAlles anzeigenDeutscher Bundestag
Achtzehnte Wahlperiode
Drucksache XVIII/XXX
Änderungsantrag
des Abgeordneten Sebastian Fürst
zum Antrag auf Drs. XVIII/012
Anlage 1
Keine Beerdigung der Zweistaatenlösung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
1. Abschnitt I. 2 wird wie folgt geändert:
"Der deutsche Bundestag stellt fest, dass die Stadt Jerusalem auf Grund ihres Status als Corpus separatum nicht als Hauptstadt Israels anerkannt werden kann. Das langfristige Ziel des deutschen Bundestages ist es, nachhaltigen Frieden im Nahen Osten zu ermöglichen, weshalb man diesen Friedensprozess nicht künstlich durch die Verletzung des UN Teilungsplans von 1947 gefährden darf."
2. Abschnitt II. 7 wird wie folgt geändert:
"den als Fundament für eine Zweistaatenlösung UN-Teilungsplan von 1947 anzuerkennen und alle Anstrengungen zu unternehmen, um einen fairen Teilungsplan zu ermöglichen, damit der Frieden im Nahen Osten nachhaltig gesichert werden kann. Es ist deshalb unerlässlich die Botschaft der Bundesrepublik in Tel Aviv zu belassen, da Jerusalem durch den UN Beschluss von 1947 als Corpus separatum angesehen wird. Zur Verfolgung der Zweistaatenlösung ist es unerlässlich den umstritten Status der Stadt Jerusalem zu respektieren, um das Herbeiführen einer Zweistaatenlösung nicht künstlich zu erschweren."
Sebastian Fürst
Begründung
Begründung erfolgt im Plenum