BMI|Pressemitteilung des Bundesinnenministers zu den vollstreckten Vereinsverboten

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    IIIIIIIII Pressemitteilung | Bundesinnenminister verbietet die Vereinigungen 'Ansaar International e.V.', 'Samidoun', 'Palästinensische Gemeinschaft in Deutschland e. V.', 'Demokratisches Komitee Palästina e.V.', 'Hamas', 'Volksfront zur Befreiung Palästinas' und 'Islamischer Dschihad in Palästina' in Deutschland


    Bundesinnenminister Dr. Georg Gorski hat heute die Vereinigung Samidoun, die Vereinigung Palästinensische Gemeinschaft in Deutschland e. V., die Vereinigung Demokratisches Komitee Palästina e.V. sowie die Vereinigung Ansaar International e.V. einschließlich ihrer Teilorganisationen verboten. Dazu die Betätigung der sunnitisch-islamistischen palästinensischen Terrororganisation Hamas, der islamischen Terrororganisation Islamischer Dschihad in Palästina und der palästinenschen Terrororganisation Volksfront zur Befreiung Palästinas in Deutschland.


    Das Verbot wird seit den frühen Morgenstunden bundesweit vollzogen. Dazu finden Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen statt. Die Vereinigungen richten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, die verfassungsmäßige Ordnung und verfolgen gegen die Strafgesetze gerichtete Zwecke und Tätigkeiten.


    Der Bundesinnenminister äußerte sich wie folgt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    seit den heutigen Morgenstunden werden sämtliche Vereinsverbote vollstreckt. Bereits in den vergangenen Tagen habe ich meine Amtskollegen in den Bundesländern über diesen dringend notwendigen Schritt informiert und mir wurde die volle Unterstützung in diesem Vorhaben signalisiert. Wer bewusst gegen den Gedanken der Völkerverständigung, die verfassungsmäßige Ordnung und den Strafgesetzen zuwider handelt, wird in der Bundesrepublik Deutschland mit der konsequenten Härte des Vereinsverbotes belegt. Das Verbot gegen die Organisationen stützt sich auf § 3 Absatz 1 Satz 1, 2 und 3, Satz 2 in Verbindung mit §§ 9 bis 12 sowie § 17 Nummer 2 und 3 des Vereinsgesetzes. Nach der Verbotsverfügung ist es auch verboten, Kennzeichen der Organisationen öffentlich, in einer Versammlung oder beispielsweise in Schriften sowie Ton- und Bildträgern zu verwenden. Zudem wird das im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes vorhandene Vermögen der Organisationen beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen. Um zu verhindern, dass durch die Bekanntgabe des Verbots Hinweise zu möglichen Teilorganisationen in Deutschland vernichtet werden, durchsuchten Polizeibehörden der Länder heute Morgen, diverse Vereinsobjekte sowie die Privatwohnungen der jeweiligen Vereinsführung. Das vereinsrechtliche Verbot ist neben strafrechtlichen Ermittlungen und der Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden ein wesentliches Instrument des Bundes und der Länder, um der Gefahr durch den Terrorismus entschieden entgegenzutreten.


    Ich möchte deutlich betonen, dass das BMI weiterhin wachsam sein wird und nicht vor weiteren Vereinsverboten zurückschrecken wird, sofern es dringend geboten ist. Vor allem ist es ein Zeichen, dass Antisemitismus in Deutschland keinen Platz hat. Die Souveränität Israels ist und bleibt deutsche Staatsräson.


    Vielen Dank!“




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    An den Bundesminister des Innern
    Dr. Georg Gorski
    Alt-Moabit 140
    10557 Berlin

    Vereinsverbot gegen den Verein "Rote Hilfe e.V,"


    Sehr geehrter Herr Bundesminister,


    Am heutigen Tage veröffentlichten Sie den angehängten Beschluss zum Ziel des Vereinsverbots gegen den Verein Rote Hilfe e.V.

    Darin heißt es: "Die Vereinigung Rote Hilfe e.V. verfolgt den Strafgesetzen zuwiderlaufende Zwecke und Tätigkeiten und richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung."


    Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

    Fragenkatalog

    I. In wie weit richtet sich die Rote Hilfe e.V. gegen die verfassungsmäßige Ordnung?


    II. Welche Strafgesetzte werden oder wurden vom Verein Rote Hilfe e.V. direkt oder indirekt gebrochen? Bitte mit den entsprechenden Paragraphen auflisten.


    III. In wie weit richtet(e) sich der Verein Rote Hilfe e.V. gegen den Gedanken der Völkerverständigung?


    Wir bitten um Antwort und weisen freundlich daraufhin, dass Sie zu dieser von Amtes Wegen verpflichtet sind.
    Gleichzeitig drücken mit diesem Schreiben unseren Protest gegen die Durchsetzung des Vereinsverbots gegen die Vereinigung Rote Hilfe e.V. aus und behalten uns weitere Schritte vor.


    Mit antifaschistischem Gruß


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    Ernesto B. Dutschke,
    Bundesvorsitzender der Internationalen Linken
    Bundesinnenminister a.D.