Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der direkten Demokratie I" eingebracht.
Die Debatte dauert gemäß Geschäftsordnung 72 Stunden, also bis zum Mittwoch, dem 6.9.23, um 20:20.
Das Wort haben der zuständige Minister Theo Pahlke und die Ministerpräsidentin Dr. Samira Yasemin Ashfahdi.
Alles anzeigenLandtag Nordrhein-Westfalen
Achtzehnte Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung vertreten durch das Ministerium für Justiz und die Staatskanzlei,
vertreten durch den Minister Theo Pahlke und die Minsiterpräsidentin Samira Ashfahdi
Drucksache XVIII/XX
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der direkten Demokratie I
A. Problem
Die Möglichkeiten der direkten Demokratie stellen auf dem Papier neben den regelmäßigen Wahlen zur Umsetzung der repräsentativen Demokratie die wichtigsten Instrumente zur Bekundung und Umsetzung des Willen des Volkes dar. Insbesondere in Zeiten der zunehmenden Unsicherheit und des Vertrauensverlustes in die repräsentative Politik ist es ein wichtiges Anliegen, die direkten Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger zu stärken. Dabei sind die erforderlichen Hürden - neben der faktischen Finanzierungshürde - um einem Anliegen das nötige Gewicht zu verleihen viel zu hoch, um tatsächlich effektiv nutzbar zu sein. Diese anmaßende Haltung sollte überdacht und verändert werden. Weiterhin sind elementare Elemente wie Finanzfragen, welche doch im politischen Alltag einen Kernaspekt darstellen bislang davon ausgeschlossen, was einer Entmündigung der Bürger gleichkommt.
B. Lösung
Die Grenzen für erforderliche Beteilig an Volksinitiativen Volksbegehren und Volksentscheiden wird gesenkt. Weiterhin werden Finanzgegenstände zugelassen. Eine Lösung zur Finanzierungshürde wird in einem getrennten Paket vorgestellt.
C. Alternativen
Es bleibt wie es ist, oder eine weniger starke Absenkung der Grenzen.
D. Kosten
Keine.