[Kleine Anfrage] XVIII/006 - Anfrage zur privaten Nutzung der Regierungsmaschine durch die Ministerpräsidentin

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    Verehrte Frau Ministerpräsidentin Dr. Samira Yasemin Ashfahdi ,


    der Abgeordnete Ernst Haft hat folgende kleine Anfrage an die Ministerpräsidentin gestellt:



    Nach der Geschäftsordnung sind für die Beantwortung 72 Stunden, also bis zum Mittwoch, dem 30.8.23, um 19:30, vorgesehen.

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Vierzehnte Wahlperiode



    Antwort auf Anfrage

    des Abgeordneten Ernst Haft, Fraktion der Allianz

    durch die Staatskanzlei


    Drucksache XVIII/XX

    Antwort auf Anfragezur privaten Nutzung der Regierungsmaschine durch die Ministerpräsidentin




    1. Frage
    Gab es einen Grund warum die Ministerpräsidentin für ihr privates Vergnügen die Regierungsmaschine genutzt hat?


    Der Landesregierung ist nichts über die Existenz einer Regierungsmaschine exklusiv für die Landesregierung bekannt. Das schließt auch die Nutzung einer selbigen ein.


    2. Frage

    Hat die Ministerpräsidentin keine Örtlichkeit innerhalb unseres Bundeslandes gefunden, in der sie Alkohol hätte konsumieren können?


    Die Ministerpräsidentin ist als Privatperson viel in Ihrem Heimatbundesland, in der gesamten Bundesrepublik und international unterwegs. Die Auswahl des Reiseortes ist unabhängig davon, ob bei entsprechenden Festivitäten alkoholische Getränke konsumiert werden.



    3. Frage

    Sieht die Ministerpräsidentin in ihrem Handeln ein Fehlverhalten?


    Nein.



    4. Frage

    Ist die Ministerpräsidentin bereit, die durch ihren Flug entstandenen Kosten der Landeskasse zu ersetzen?


    Wie in Frage 1 erwähnt, verneint die Landesregierung die Existenz einer exklusiven Regierungsmaschine für die Landesregierung.

    Dienstliche Flugreisen finden mit Charterflugzeugen statt, wobei die Ministerpräsidentin innerdeutsch die Reise mit der Bahn bevorzugt.

    Private Flugreisen, egal ob Charter- oder Linienflug werden selbstverständlich privat bezahlt.



    5. Frage

    Wie wird die Regierung in Zukunft in Hinblick auf die Nutzung von Regierungsfahrzeugen und der Regierungsmaschine verfahren?


    Wie in Frage 1 erwähnt, verneint die Landesregierung die Existenz einer exklusiven Regierungsmaschine für die Landesregierung.

    Der Fuhrpark der Staatskanzlei besteht nach aktuellen Zahlen aus 85 Kraftfahrzeugen. Diese stehen der Landesregierung für den dienstlichen Gebrauch, sowie für die täglichen "Arbeitsweg" von zuhause zum Dienstsitz zur Verfügung. Die unentgeltliche private Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn - am häufigsten aus Sicherheitsgründen - für private Zwecke auf den Fuhrpark der Staatskanzlei zurückgegriffen wird, so sind die entstehenden Kosten privat zu tragen. Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit etabliert und bewährt. Die Landesregierung plant derzeit nicht, von diesem Vorgehen abzuweichen.


    6. Frage

    Hat die Regierung ein Alkoholproblem?


    Nein. Alle Mitglieder der Landesregierung sind bei bester Gesundheit und können den ihnen anvertrauten Ämtern und Aufgaben vollumfänglich nachkommen.



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  • Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin.


    Gibt es von Seiten des Antragstellers Ernst Haft noch Nachfragen?

  • Da innerhalb von 48 Stunden keine Nachfragen eingegangen sind, schließe ich gemäß §28 Absatz 1 der Geschäftsordnung die Anfrage.

  • Bernd Hacke

    Hat das Thema geschlossen