[TH XVII / 004] Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes

  • Geschätzte Kollegen,


    folgender Antrag der Landesregierung wird nun zur Debatte gestellt. Die Debatte dauert 72 Stunden.

  • Geschätzte Kollegen,


    mit diesem Gesetz werden Folgeänderungen vorgenommen, die sich aus der zeitgleich vorgeschlagenen Verfassungsänderung und der damit beabsichtigten Abschaffung der automatischen Diätenerhöhungen ergeben. § 5 Absatz 1 des Thüringer Abgeordnetengesetzes regelt die Höhe der Entschädigung und deren automatische Anpassung entsprechend der Verfassung. Durch die Streichung der automatischen Anpassung wird die Höhe gesetzlich fixiert. Gleiches gilt für die Höhe der Aufwandsentschädigungen. Es handelt sich jeweils um die seit dem 01. Januar 2023 geltenden Beträge.