Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Bundesregierung hat dem Bundesrat folgendes Gesetz übersandt.
Die Debatte dauert 3 Tage.
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Der Bundeskanzler
An die
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Theo Pahlke
Sehr geehrter Herr Präsident,hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Ausreisegewahrsams mit Begründung.
Federführend ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Mit freundlichen Grüßen
Lando Miller
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Ausreisegewahrsams
Begründung
Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir Abschiebungen künftig effizienter gestalten. Dazu werden wir die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams nach § 62b des Aufenthaltsgesetzes von bislang bis zu zehn Tage auf 28 Tage erhöhen. Demnach ist es so, dass ein ausreisepflichtiger vor der geplanten Maßnahme in Ausreisegewahrsam genommen wird, sofern die dem Ausländer gesetzte Frist vorwerfbar abgelaufen ist und dieser ein Verhalten gezeigt hat, das erwarten lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln kann. Das Problem nach der aktuellen Rechtslage ist allerdings, dass insbesondere die aktuelle Höchstdauer von zehn Tagen, welche dem Ausreisepflichtigen noch einen Zeitraum für ein kurzfristiges Untertauchen ermöglicht, um sich der Durchsetzung der Ausreisepflicht zu entziehen. Um dem entgegenzuwirken, setzen wir die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams, welche im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage hoch.