[TH XVI / 005] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes

  • Geschätzte Kollegen,


    folgender Antrag der Landesregierung wird nun zur Debatte gestellt. Die Debatte dauert 72 Stunden.

  • Geschätzte Kollegen,


    der vorliegende Antrag dient dazu, Distanz-Elektroimpulsgeräte als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Thüringer Polizeiaufgabengesetz zu normieren. In zahleichen Bundesländern sind die sogenannten Taser bereits im Einsatz oder werden in einer Testphase erprobt - mit positiven Ergebnissen. Auch in Thüringen gab es schon viele Diskussionen über die Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten. Zuletzt vor zwei Jahren nach einem Vorstoß der Christdemokraten. Mittlerweile ist Thüringen eines der wenigen Bundesländer, in dem der Einsatz der Geräte noch ausschließlich Sondereinsatzkommandos vorbehalten ist. Doch auch der Thüringer Landesverband der Gewerkschaft der Polizei wirbt für die flächendeckende Einführung der Distanz-Elektroimpulsgeräte. Taser schließen eine Lücke zwischen Mitteln des unmittelbaren Zwangs wie zum Beispiel dem Schlagstock oder dem Pfefferspray und dem ultimativen Schusswaffeneinsatz. Angesichts massiver Angriffe auf Polizeibeamte, die ausweislich der Kriminalstatistik seit Jahren zunehmen, sehen auch wir die Notwendigkeit weiterer Hilfsmittel, die den Beamten zur Verteidigung und Vollzug von Polizeiverfügungen bereit gestellt werden müssen. Wirksame Instrumente unterhalb der Schwelle des Schusswaffeneinsatzes sind von großer Bedeutung. Hierdurch erhoffen wir uns eine höhere Flexibilität im Umgang mit Störern und gewalttätigen Angriffen. Deswegen werden wir der Polizei im Falle der Verabschiedung des vorliegenden Antrags auch in Thüringen endlich Taser zur Verfügung zu stellen.