Pressemitteilung des Bundesministerium für Justiz & Verbraucherschutz: Trilaterale Gespräche mit Frankreich, Großbritannien & Deutschland zur Rechtsharmonisierung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts

  • Bonn, 02.05.2023


    Bundesminister für Justiz & Verbraucherschutz Paul Fuhrmann hat am heutigen Tag gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Frankreich und dem Vereinigten Königreich erste Sondierungsgespräche über eine trilaterale Harmonisierung des Gesellschaftsrechts abgeschlossen. Der Vorstoß erklärt sich vor dem Hintergrund der nach wie vor engen Verflechtungen von Frankreich, dem Vereinigten Königreich und der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand der Gespräche ist die Schaffung einer neuen, rechtlich einheitlich strukturierten, Kapitalgesellschaft, die neben die GmbH, s.a.r.l. bzw. limited treten, diese aber nicht ersetzen soll. Zwar sind zahlreiche Bereiche des Gesellschafts- und Handelsrechts durch unionsrechtliche Bestimmungen harmonisiert. Der Vorschlag einer Konzernrechtsrichtlinie und insbesondere der SEP wurde indes aufgegeben bzw. nicht verfolgt, obwohl hierfür, insbesondere für mittelständische Unternehmen, ein erhebliches praktisches Bedürfnis besteht. Eine supranationale Rechtsform, die sich - anders als die SE bzw. EWIV - nicht subsidiär nach den nationalen Gesellschaftsrechten richtet, kann und soll nach den Gesprächen ein wichtiger Konzernbaustein werden, um die Konzernleitung durch die Obergesellschaft zu vereinfachen. Von dem Vorstoß erhoffen sich die beteiligten Länder auch, dass dieses Vorhaben einen neuen Impuls für die Debatte auf europäischer Ebene darstellen kann und ein noch auszuarbeitender Vorschlag gegebenenfalls durch Unionsrecht adaptiert und so eine große Lücke der Rechtsharmonisierung geschlossen werden kann. Das Vorhaben wird nun in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Praktikern durch die Referenten der beteiligten Länder ausgearbeitet.