Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt; "Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche".
Die Debatte dauert achtundvierzig Stunden.
Ich erteile das Wort dem Antragsteller, Herrn Ministerpräsident Heinzel Knoller .
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A n t r a gdes Ministerpräsidenten
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche
Bestimmung der Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche
Hiermit werden gem. Art. 49 BV, mit Zustimmung des Landtages, die Zahl der Geschäftsbereiche der Staatsregierung auf acht festgelegt und wie folgt abgegrenzt:
1. Staatsministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Technologie
2. Staatsministerium für Inneres, Sport und Integration
3. Staatsministerium für Unterricht, Kultus,Digitales, Forschung und Wissenschaft
4. Staatsministerium für Finanzen und Heimat
5. Staatsministerium für Arbeit und Soziales
6. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
7. Staatsministerium der Justiz
8.das Staatsministerium für Umwelt, Verbraucherschutz, Energie, Verkehr, Bau und Wohnen