[TH XV / DS 007] Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des kirchlichen Arbeitsrechts

  • Werte Abgeordnete,

    Mitglieder des Höhen Hauses,


    Nachstehender Antrag wurde durch die Landesregierung beim Präsidium eingereicht.



    Die Debatte dauert 72h.


    Für die Landesregierung hat Frau Lara Lea Friedrich das Wort.

  • Herr Präsident,


    das kirchliche Arbeitsrecht ist Teil des staatlichen Arbeitsrechts sowie des Kirchenrechts. Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der allgemein gültigen Gesetze. Mit diesem Antrag stellt die Landesregierung sicher, dass auch im Freistaat Thüringen die verfassungsmäßigen Rechte der Kirchen und die bundesrechtlichen Bestimmungen eingehalten und gewahrt werden. Vielen Dank!