VII/008 Debatte | Gesetz zur Förderung von mittelständischen Unternehmen in Hamburg

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    Drucksache VII/008



    Debatte
    Gesetz zur Förderung von mittelständischen Unternehmen in Hamburg



    Auf Antrag der Fraktion der SDP starte ich die Debatte in DRS VII/008
    Die Debatte dauert 48 Stunden und endet damit am Donnerstag, 23.02.2023, um 09.00 Uhr.
    Das Wort hat die antragstellende Fraktion, anschließend ist die Render*innenliste offen.

  • Ernesto B. Dutschke

    Hat den Titel des Themas von „VII/004 Debatte | Gesetz zur Förderung von mittelständischen Unternehmen in Hamburg“ zu „VII/008 Debatte | Gesetz zur Förderung von mittelständischen Unternehmen in Hamburg“ geändert.
  • Herr Präsident,

    meine Damen und Herren Abgeordnete,


    als Abgeordneter für unsere schöne Heimatstadt Hamburg stehe ich heute hier, um für den Antrag zur Förderung mittelständischer Unternehmen in unserer Stadt zu sprechen und natürlich auch um dafür zu werben.


    Es ist unumstritten, dass der Mittelstand das Rückgrat unserer Wirtschaft darstellt. Mittelständische Unternehmen sind es, die innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln, neue Arbeitsplätze schaffen und die lokale Wirtschaft ankurbeln. Als solche verdienen sie unsere volle Unterstützung.

    Ich freue mich daher, dass wir heute die Möglichkeit haben, eine Förderung in Höhe von 350 Millionen Euro für mittelständische Unternehmen in Hamburg zu diskutieren. Dieses Programm wird es Unternehmen ermöglichen, in neue Technologien, Forschung und Entwicklung, Marketing und Mitarbeiterentwicklung zu investieren. Es wird auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen und Arbeitsplätze zu schaffen.


    Es ist jedoch auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieses Programm nicht nur den Unternehmen zugutekommt, sondern auch der Stadt Hamburg insgesamt. Wenn Unternehmen wachsen und erfolgreich sind, tragen sie auch zu einem höheren Steueraufkommen und einer stärkeren Wirtschaft bei, was letztendlich allen Bürgern der Stadt zugutekommt. Gleichzeitig müssen wir die Unternehmen dabei unterstützen auf eine klimafreundliche Produktion und Arbeitsweise umzurüsten, denn darin liegt die Zukunft. Nur eine klimaneutrale Wirtschaft wird uns auch in Zukunft den Wohlstand ermöglichen, den wir heute kennen. Wenn wir diese notwendigen Investitionen verschlafen, dann verbauen wir uns unsere eigene Zukunft.


    Ich möchte betonen, dass diese Mittel gezielt für mittelständische Unternehmen eingesetzt werden müssen. Nicht für Großkonzernen, nein. Wir müssen sicherstellen, dass die Fördermittel effektiv eingesetzt werden und nicht für andere Zwecke verschwendet werden.


    Abschließend möchte ich sagen, dass ich voll und ganz hinter diesem Antrag stehe und hoffe, dass er von allen Abgeordneten unterstützt wird. Die Förderung mittelständischer Unternehmen ist eine Investition in die Zukunft unserer Stadt und ein wichtiger Schritt, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschaft von Hamburg zu stärken.


    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Herr Präsident, geschätzte Kollegen und Kolleginnen!


    Sicherlich, sehen wir dies genauso, für die Wirtschaft muss bei den mittelständigen Unternehmen mehr gemacht werden.

    Es ist überall zu bemerken, viele kleine Unternehmen auch hier in Hamburg müssen schließen.

    Der Bund, aber auch der Senat in Hamburg haben und tun zu wenig.


    Der Antrag ist auf den ersten Blick unterstützenswert, aber über welche Förderung reden wir, was sind die Kosten und welche Vorraussetzungen soll es dafür geben?

    Die Unternehmen haben auch das Problem, dass die Kosten steigen und steigen. Wir sollten auch über eine finanzielle Entlastung nachdenken.


    Der neue Senat wird da denke ich noch etwas nachbessern müssen.

    In der derzeitigen Fassung wird das Liberale Forum den Gesetzentwurf nicht unterstützen.


    Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Herr Kollege Kamm,


    danke für Ihren Beitrag, schade, dass Sie den Antrag nicht unterstützten wollen. Sie dürfen gerne eine Änderung vorschlagen, damit der Antrag für Sie passender wird. Wenn Sie sagen, das Forum möchte die Wirtschaft unterstützen, dann sollten Sie dafür auch etwas machen. Die Fördermaßnahmen sind im Antrag niedergeschrieben, ebenso die Kosten. Deshalb verstehe ich Ihren Punkt leider nicht aber wie gesagt, ich bin gerne offen für weitere Vorschläge von Ihnen. Wichtig ist doch, das wir hier unserem Mittelstand unter die Arme greifen.


    Herzlichen Dank.

  • *verlässt die Präsidiumsbank und geht in seiner Position als normales MdHB ans Redner*innenpult*


    Geschätztes Präsidium,
    sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    werte Sozialdemokratie,

    ich danke der regierenden SDP dafür, dass man wenige Tage vor Ende der Legislaturperiode doch noch einen Antrag in die Bürgerschaft einbringt.
    Leider muss sich die Internationale Linke allerdings der Argumentation des Kollegen Kamm anschließen.
    So ambitioniert der Titel des Gesetzes klingen mag, so nichts-sagend ist der Gesetzestext selber:

    Auch wenn die Kollegin Rosenthal behauptet, dass aus dem Antrag der Kostenbedarf hervorginge, so kann ich diesen beim besten Willen nicht erkennen. Der Antrag redet lediglich über eine Fördersumme von 350 Mio. Euro.
    Wie hoch ist der zusätzliche Bedarf an administrativen Kosten?
    Wie wird entschieden ob ein Antrag bewilligt wird?
    Woher kommen diese 350 Mio. Euro? Das ist mehr als die Wirtschaftsbehörde nach Jahreshaushalt zusteht.
    Wie und in welchem Umfang sollen die Fördergelder vergeben werden?
    Wie viele unterschiedliche Projekte sollen gefördert werden?
    Wie wird entschieden, ob es sich um einen Zuschuss oder ein Darlehen handelt?

    Viele Fragen bleiben ungeklärt und es ist garantiert nicht Aufgabe der Opposition die ungeklärten Fragen der Regierungsfraktion durch Änderungsanträge zu beantworten, Frau Rosenthal.

    In dieser Form ist der Antrag kompromisslos abzulehnen.

    Ich danke Ihnen

  • Herr Präsident,

    Herr Kollege Dutschke,


    vielen Dank für Ihre Fragen. Ich schau noch mal rüber und versuche die angesprochenen Punkte einzubauen, auch wenn ich ehrlich gesagt denke, dass so sehr detailliert kein Antrag sein muss. Aber daran sollte es dann nicht scheitern.


    Ich bedanke mich herzlich für die Aufmerksamkeit.

  • Herr Präsident,


    ich habe den Antrag etwas umgeschrieben und bitte nun folgende Version zu beachten.


    Herzlichen Dank.





    Gesetz zur Förderung von mittelständischen Unternehmen in Hamburg




    §1 Zielsetzung
    (1) Das Ziel dieses Gesetzes ist die Förderung von mittelständischen Unternehmen in Hamburg, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Innovationen und Investitionen zu fördern und damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.
    (2) Die Fördermittel in Höhe von insgesamt 350 Millionen Euro sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und -gründern zugutekommen.


    §2 Förderberechtigte Unternehmen
    (1) Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Union.
    (2) Auch Existenzgründerinnen und -gründer, die in Hamburg ein Unternehmen gründen oder übernehmen, können gefördert werden.


    §3 Fördermaßnahmen
    (1) Die Fördermittel können für Investitionen in klimafreundliche Sachanlagen, Maschinen, Fahrzeuge sowie für die Umsetzung von Digitalisierungs- und Innovationsprojekten verwendet werden.
    (2) Die Fördermittel können auch für die Finanzierung von Betriebsmitteln oder für die Erschließung neuer Absatzmärkte eingesetzt werden.

    (3) Förderbar sind auch Investitionen zur Umstellung auf eine klimaneutrale Produktionsweise.
    (3) Die Fördermittel können als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen gewährt werden. Darlehen sind innerhalb von 15 Jahren zurückzuzahlen.


    §4 Antragsverfahren
    (1) Die Förderanträge sind bei der zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg einzureichen.
    (2) Der Antragsteller hat alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen, um die Angaben im Antrag zu prüfen. Die Ausgestaltung des Antragsverfahrens wird durch die zuständige Behörde festgelegt und veröffentlicht.
    (3) Die Entscheidung über die Förderung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und der Verfügbarkeit der Fördermittel.


    §5 Auszahlung der Fördermittel
    (1) Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel in mehreren Raten entsprechend dem Fortschritt des geförderten Projekts.

    (2) Pro Antragsteller werden maximal bis zu 3 Millionen Euro an Fördermittel bewilligt. Dabei sind mehrere unterschiedliche Projekte förderbar, jedoch pro Antragsteller gilt die Maximalsumme.
    (2) Eine Abschlagszahlung ist möglich, wenn dies zur Umsetzung des Projekts erforderlich ist.


    §6 Verwendungsnachweis
    (1) Die Empfängerinnen und Empfänger der Fördermittel sind verpflichtet, einen Verwendungsnachweis innerhalb der nächsten 5 Jahre vorzulegen.
    (2) Der Verwendungsnachweis muss den tatsächlichen Einsatz der Fördermittel belegen und sämtliche Belege und Nachweise enthalten.

    (3) Kommen die Empfängerinnen und Empfänger dem nicht nach, können von der in §4 Absatz 1 genannten zuständigen Behörde Maßnahmen zur Rückforderung der Fördersumme aufgestellt werden.


    §7 Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.