Bundesrat
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Ich eröffne die Abstimmung für den eingebrachten Gesetzesentwurf der Bundesregierung
Für die Abstimmung sind 3 Tage hervorgesehen. Also bis zum 14.02.23 - 19:17Uhr
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin Haßelmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf einer Verordnung zum Tempolimit. Diese Verordnung benötigt ausschließlich die Zustimmung des Bundesrates.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Digitalisierung.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Augstein
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Verordnungsentwurf
der Bundesregierung
Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Aufhebung des allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen
vom 08. Februar 2023
Es verordnet aufgrund des § 6 Absatz 1 Nummer 3 erster Halbsatz sowie § 6 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2008) geändert worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur mit Zustimmung des Bundesrates:
Artikel 1
Aufhebung der fünfundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Die fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Juni 2021 wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.