ERSTER WAHLGANG
Wahl der*des Ministerpräsident*in des Freistaates Bayern
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß § 15 Abs. 3 vDGB bin ich gezwungen, die entsprechend vorgesehene Phase zur Ermittlung von Kandidat*innen für die Wahl der*des Ministerpräsident*in des Freistaates Bayern zu eröffnen. Diese Kandidaturenphase dauert § 19 Abs. 1 Ziffer 1 BayLTGeschO gemäß achtundvierzig Stunden lang an.
Die Kandidaturenphase ist hiermit eröffnet.