KANDIDATURENPHASE
Vizepräsident des Bayerischen Landtages
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß Art. 20 Abs. 1 BayV in Verbindung mit §§ 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 BayLTGeschO ist ein Vizepräsident zu wählen. Entsprechend eröffne ich hiermit die Kandidaturenphase, die gemäß § 19 Abs. 1 Ziffer 1 BayLTGeschO achtundvierzig Stunden lang andauert.
Die Kandidaturphase ist hiermit eröffnet.