Drucksache VII/004
Kandidaturphase: Senatspräsidium
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gemäß § 15 Abs. 2 und 3 unserer Geschäftsordnung eröffne ich die Kandidaturphase für das Amt Senatspräsident*in.
§15 Senatspräsidium
(1) Die Senatspräsidentin oder der Senatspräsident wird auf Vorschlag einer Fraktion ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.
(2) Sollte 14 Tage nach dem Zusammentritt der Bürgerschaft noch kein Vorschlag eingeangen sein, so erfolgt die Kandidatur nach §9. §9 Absatz 6 findet keine Anwendung.
(3) Das Präsidium ist verpflichtet innerhalb von nicht mehr als 48 Stunden nach Ablauf der Frist aus Absatz 2 die Kandidaturenphase einzuleiten.
Die Kandidaturphase dauert zwei Tage und endet somit am Donnerstag, 15.12.2022 um 18:00 Uhr.
Kandidierende können vorgeschlagen werden, müssen ihre Kandidatur aber innerhalb der Frist bestätigen, sofern der Vorschlag nicht von einer Fraktion ausgeht (GO §15 Abs. 1)