AUSSPRACHE
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - Einführung von Deutsch als verfassungsmäßige Sprache des Freistaates Bayern
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über den von der Abgeordneten Koslowska eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - Einführung von Deutsch als verfassungsmäßige Sprache des Freistaates Bayern" (Drs. XIV/013). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden.
Ich eröffne die Aussprache.
gez. Wolf
- Vizepräsident des Bayerischen Landtages -
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Vierzehnte Wahlperiode
Drucksache XIV/xxx
G e s e t z e n t w u r fder Fraktion der Allianz und der Abgeordneten Koslowska
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern - Einführung von Deutsch als verfassungsmäßige Sprache des Freistaates Bayern
vom X X . X X . 2 0 2 2
Artikel 1
Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern
Art. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch das Gesetz vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
a) Es wird ein Absatz 3 angefügt, der wie folgt gefasst wird: "Die Sprache des Freistaates Bayern ist Deutsch."
b) Absatz 3 wird Absatz 4.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.