XIII/026: Wahl einer Obersten Bundesrichterin

  • WEN wählen Sie zur Obersten Bundesrichterin am Obersten Gericht? 4

    1. LANGENFELD, Dr. Simone (3) 75%
    2. ENTHALTUNG (1) 25%
    3. VON HASENSTEIN, Dr. Hedwig (0) 0%

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,


    es ist eine Oberste Bundesrichterin am Obersten Gericht zu wählen. Gewählt ist gemäß § 3 IV Satz 2 OGG, wer die Zweidrittelmehrheit der bei der Wahl abgegebenen Stimmen auf sich zu vereinigen vermag.


    Zur Wahl stehen:


    1. VON HASENSTEIN, Dr. Hedwig

    2. LANGENFELD, Dr. Simone


    Die Wahl dauert regulär zweiundsiebzig Stunden lang an; vorzeitige Ergebnisfeststellung bei unumkehrbaren Endergebnis bleibt vorbehalten.

  • Eine eigene Option zur Ablehnung beider Kandidaten ist m. E. unüblich und nicht [SimOff: im vDGB oder] in der GO vorgesehen. Ich sehe aber die Problematik, da eine Personenwahl natürlich eine aktive Zustimmung bedeutet. [SimOff: Das vDGB lässt aber die Möglichkeit einer Zurechnung von Enthaltungen zu]. Ich daher Enthaltungen in die Gesamtstimmenzahl anrechnen.