XIII/023: Große Anfrage: Ist die EU-Verordnung sinnvoll?

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    Präsidentin des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,


    nachfolgende große Anfrage ist eingegangen, die bitte innerhalb der nächsten 72 Std. zu beantworten vermocht wird.





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    Deutscher Bundestag

    13. Wahlperiode



    Drucksache XII/XXX


    Antwort

    der Bundesregierung



    auf die Große Anfrage auf Drs. XIII/XXX


    Anlage 1


    Ist die EU Verordnung sinnvoll?

    Die Bundesregierung beantwortet die Anfrage wie folgt:



    1.


    Der Verordnung der der EU wird derzeit intensiv durch die Bundesregierung geprüft. Die Abstimmung einer gemeinsamen Positionierung zwischen den zuständigen Ressorts dauert an. Mit Blick auf die laufenden Gespräche innerhalb der Bundesregierung kann dem Meinungsbildungsprozess an dieser Stelle nicht vorweggegriffen werden.


    2.


    Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich keine innenpolitischen Maßnahmen anderer EU-Mitgliedsstaaten.



    3.


    Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

    4.


    Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen oder Statistiken im Sinne der Fragestellung vor.


    5.


    Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen im Sinne der Fragestellung vor.


    6.


    Die Bundesregierung verweist auf die in Annex 8 des Impact Assessment der EU-Kommission zur CSA-VO (SWD (2022) 209 final) genannten Technologien.


    7.


    Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.


    8.


    Der Bundesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse vor, auf welche Weise „eine erfolgreiche Kooperation“ mit solchen Anbietern eingegangen wird,
    die ihrer Pflicht zur Benennung eines Rechtsvertreters nicht nachkommen.


    9.

    Das ist Gegenstand der aktuellen Prüfung durch die Bundesregierung.



    10.


    Der Bundesregierung sind keine geplanten Vorhaben der EU-Kommission bekannt, die Terrorismus, Drogenhandel, Steuerhinterziehung, Extremismus innerhalb der EU zweckdienlich wären.





    Die Bundesregierung



    Bemerkungen


    Keine