[Debatte] XIII/007 - Entwurf eines Gesetzes zur verpflichtenden Montage von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Neubauten

  • Lässt den Gong für den Sitzungsbeginn ertönen und rückt sich seinen Stuhl zurecht.


    Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    Kommen wir nun zu Drucksache XIII/007, ein Gesetzesentwurf der Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Ministerpräsidentin.


    In üblicher Manier, hat das Haus nun 72 Std. für die Debatte.


    Ich erteile das Wort der Ministerpräsidentin oder einen von Ihr benannten Person zur Eröffnung der Debatte.

    Vielen Dank.




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    Dreizehnte Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung, vertreten durch das Ministerium für Verkehr, Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Ministerpräsidentin



    Drucksache XIII/013


    Entwurf eines Gesetzes zur verpflichtenden Montage von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Neubauten


    A. Problem

    Nordrhein-Westfalen steht vor großen Herausforderungen in der Strom- und Energieversorgung. Die Energiekrise und der Klimawandel zwingen uns zu schnellerem Umdenken und Umbauen. Dabei müssen Fehlentscheidungen der Vergangenheit kompensiert und die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Strom muss in ausreichendem Angebot vorhanden und so weit es geht aus regenerativen Energiequellen gewonnen werden.


    B. Lösung

    Photovoltaikanlagen stellen eine verhältnismäßig einfache, sichere und langfristige Quelle für Strom dar. Viele Gebäudestrukturen der öffentlichen Hand bieten genug Fläche, um eine effektive Nutzung und Installation zu gewährleisten. Der so gewonnene Strom kann hierfür dann entweder direkt am Ort der Erzeugung verwendet, oder entsprechend eingespeist werden. Der öffentlichen Hand kann die entsprechende erhöhte finanzielle Belastung - anders als im privaten Sektor - uneingeschränkt zugemutet werden.


    C. Alternativen

    Als denkbare Alternative kämen zwei Möglichkeiten in Betracht; das erste wäre ein Gesetzentwurf, der ebenso auch den privaten Sektor, also alle Neubauten mit einer Pflicht für Photovoltaikanlagen belegt. Dies stellt aus unserer Sicht für manche Investoren allerdings ein nicht zu überblickendes Hindernis da und gefährdet die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes NRW. Die zweite Alternative wäre ein Belassen der Situation auf einfacher Freiwilligkeit im privaten, wie auch öffentlichen Sektor.


    D. Kosten

    Für sämtliche zukünftige Neubauten der öffentlichen Hand ist mit Mehrausgaben zu rechnen, die grob geschätzt bei 170€ pro Quadratmeter Gebäudedachfläche liegen.



    Gesetz über die Pflicht zur Ausstattung von öffentlichen Neubauten mit Photovoltaikanlagen

    vom 27.09.2022


    § 1

    Allgemeines


    (1) Dieses Gesetz bezieht sich auf alle öffentlichen Neubauten im Land Nordrhein-Westfalen, für welche der Baubeginn nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnt.

    (2) Für alle öffentlichen Neubauten, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits im Bau befindlich sind, aber noch nicht fertiggestellt sind, gilt eine Übergangsfrist gemäß §3.

    (3) Über Ausnahmen von dieser Gesetzgebung entscheidet das zuständige Infrastrukturministerium auf Antrag.


    § 2

    Ausstattung mit Photovoltaikanlagen


    (1) Als ausgestattet gelten alle Gebäude, deren frei nutzbare Dachfläche zu 75% mit funktionierenden Photovoltaikanlagen bestückt sind.

    (2) Die Ausstattung muss spätestens sechs Monate des Beginns der für den Neubau vorgesehenen Nutzung erfolgt sein.



    § 3
    Übergangsregelung für bereits im Bau befindliche Gebäude


    (1) Gebäude, welche sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch im Bau befinden, sind ebenfalls diesem Gesetz unterworfen.

    (2) Für solche Gebäude muss die Ausstattung spätestens zwölf Monate nach Beginn der für den Neubau vorgesehenen Nutzung erfolgt sein.



    §4

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am 01.01.2023 in Kraft.

  • Erhebt sich von der Regierungsbank und geht zum Rednerpult.


    Sehr geehrtes Präsidium,

    sehr geehrte Kollegen,


    zu diesem Gesetzentwurf gibt es nicht viel mehr zu sagen, als bereits in der schriftlichen Begründung aufgeführt ist. Diese Landesregierung hat sich klar dem Klimaschutz und der Nachhaltigkeit verschrieben. Doch dies muss auch in einem allgemein verträglichen Maße geschehen. Das erwähne ich nur schonmal prophylaktisch, weil ich mir sehr sicher bin, dass von Seiten der Opposition der Einwand erhoben wird, warum in diesem Gesetzentwurf nicht auch private Neubauten einbezogen sind. Wie auch schon schriftlich festgehalten, stellt dies eine unzumutbare Mehrbelastung für viele - wenngleich nicht alle - privaten Bauer dar. Wir als öffentliche Hand wollen nicht zwingen und Investitionseinbrüche riskieren, sondern ermutigen und mit gutem Beispiel vorangehen. Aus diesem Grund - auch wenn dies nicht Gegenstand der Debatte ist - habe ich auch unser Infrastrukturminsiterium gebeten, die vermehrte Ausstattung von bestehenden öffentlichen Gebäuden zu prüfen und in die Wege zu leiten.


    Große Krisen und Themen leisten sich nicht den Luxus, mit ein paar wenigen Handgriffen erledigt werden zu können. Aber hiermit gehen wir einen ersten bzw. weiteren Schritt in die richtige Richtung.


    Herzlichen Dank.


    Setzt sich wieder auf die Regierungsbank.

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    die Debattenzeit ist um. Damit beende ich diese Debatte hiermit auch und unterbreche die Sitzung kurz um die Abstimmung vorzubereiten.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen