Alles anzeigenEntwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung für Gemeinnützige Vereine in Hamburg durch einen Sozialfond
2. September 2022
Die Bürgerschaft hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Zweck des Gesetz
Mit dem Sozialfond werden gemeinnützige Vereine in Hamburg für die Entlastung bei ihren Fixkosten finanziell unterstützt.
(2) Erlaubnis an den Sozialfond teilzunehmen
Um Teil des Sozialfonds zu werden, müssen die Vereine den Status "e.V." besitzen, in Hamburg gemeldet, tätig, und ihre Gemeinnützigkeit staatl. anerkannt sein.
(3) Verteilung der Gelder
Das Gesamtbudget wird auf die zwölf Monate verteilt. Maximal werden 33 % der Fixkosten erstattet Jeder Verein bekommt maximal 10.000 € im Monat für die Fixkosten erstattet.
(4) Beantragung und Auszahlung
Die Vereine beantragen finanzielle Unterstützung der Fixkosten aus dem vergangenen Monat, die Beantragung kann online oder schriftlich erfolgen.
Die Auszahlung erfolgt in der dritten Woche des Monats. Die Entscheidungsgewalt über die Höhe der Förderung obliegt der Stadt.
(5) Dauer und Einführung
Der Sozialfond wird als Probe zum 01.02.2023 für den Monat Januar eingeführt und endet im Januar 2024 für den Dezember 2023.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach Verkündigung in Kraft.
Die Debatte dauert zwei Tage und endet damit am Sonntag dem 04. September 2022 um 16:25 Uhr.