[Abstimmung] XII/017 - Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen Drucksache XII/016 13

    1. JA (9) 69%
    2. NEIN (3) 23%
    3. Enthaltung (2) 15%

    Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wir stimmen nun namentlich über Drucksache XII/016 ab.

    Die Abstimmung wird 72 Std. laufen.


    Der Aufruf zum Wahlgang ergeht an:



    320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Zwölften Wahlperiode









    Gesetzentwurf

    des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie und Gleichstellung unter Minister Dr. Sascha Ende


    Drucksache XII/XX



    Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen



    A. Problem

    Die Vorlage für den 8. März als Feiertag für den internationalen Frauentag, bietet Berlin seit 2018. Dort wurde der 8. März als dauerhafter Feiertag beschlossen.

    Im Zuge der Gleichstellung, sollte auch NRW ein Zeichen für die Frauen setzen durch eine Anpassung des Feiertagsgesetzes.


    B. Lösung

    Der Internationale Frauentag (08. März) wird Gesetzlicher Feiertag.

    C. Alternativen

    Alternativen.

    D. Kosten

    Kosten.

    E. Zuständigkeit

    Zuständig ist das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.





    Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NW)
    vom 22.07.2022




    Artikel 1
    Änderung des Feiertagsgesetzes NRW



    Das Feiertagsgesetz NW vom 10.05.1961, dass zuletzt durch das Gesetzt vom 11.02.2021 geändert wurde, wird wie folgt geändert:

    1. § 2 Absatz 1 wird neu gefasst:

    (1) Feiertage sind:

    1. der Neujahrstag,

    2. der 8. März internationaler Frauentag

    3. der Karfreitag,

    4. der Ostermontag,

    5. der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde,

    6. der Christi-Himmelfahrts-Tag,

    7. der 8. Mai als Tag der Befreiung,

    8. der Pfingstmontag,

    9. der Fronleichnamstag (Donnerstag nach dem Sonntag Trinitatis),

    10. der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,

    11. der Reformationstag,

    12. der Allerheiligentag (1. November),

    13. der 1. Weihnachtstag,

    14. der 2. Weihnachtstag.



    Artikel 2
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Sascha Ende ()

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    hiermit gebe ich das Ergebnis bekannt. Bei 13 abgegebenen Stimmen, enthielten sich zwei, drei stimmten gegen und neun für den Antrag.


    Damit ist der Antrag angenommen und wir dürfen den internationalen Frauentag am 8. Mai als neuen Feiertag in NRW begrüßen.


    Damit ist die Abstimmung geschlossen.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen