[Abstimmung] XII/016a - Änderungsantrag zu Drucksache XII/016 - Einfügen eines weiteren Feiertags "Buss- und Bettag"

  • Änderungsantrag zu Drucksache XII/016 - Einfügen eines weiteren Feiertags "Buss- und Bettag" 8

    1. Enthaltung (3) 38%
    2. NEIN (3) 38%
    3. JA (2) 25%

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    Kollege Christian von Wildungen hat zum Gesetzesänderungsantrag zu Drucksache XII/016 einen Änderungsantrag eingereicht.

    Nach § 19 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung, stimmen wir über diesen Antrag 24 Std. lang ab ohne Aussprache.


    Damit eröffne ich also die Abstimmung zu diesem Antrag.








    Änderungsantrag zu Drucksache XII/016



    Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen


    Antragsteller: Dr. Christian Reichsgraf Schenk von Wildungen (FFD)




    Landtag Nordrhein-Westfalen

    Zwölften Wahlperiode


    Drucksache XII/016a




    Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen




    Problem:

    Im Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Kritiker der Abschaffung führen insbesondere an, dass der damals gewünschte Effekt – die sichere Finanzierung der Pflegeversicherung –, anders als die Abschaffung des Feiertags, nicht von dauerhafter Wirkung war und bereits Beitragserhöhungen vorgenommen werden mussten!


    Lösung:

    Wiedereinführing des Buss und Bettages


    Kosten:

    Keine


    Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Nordrhein-Westfalen (Feiertagsgesetz NW)

    vom 24.07.2022


    Artikel 1

    Änderung des Feiertagsgesetzes NRW


    Das Feiertagsgesetz NW vom 10.05.1961, dass zuletzt durch das Gesetzt vom 11.02.2021 geändert wurde, wird wie folgt geändert:


    1. § 2 Absatz 1 wird neu gefasst:


    (1) Feiertage sind:

    1. der Neujahrstag,

    2. der 8. März internationaler Frauentag

    3. der Karfreitag,

    4. der Ostermontag,

    5. der 1. Mai

    6. der Christi-Himmelfahrts-Tag,

    7. der 8. Mai

    8. der Pfingstmontag,

    9. der Fronleichnamstag (Donnerstag nach dem Sonntag Trinitatis),

    10. der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,

    11. der Reformationstag,

    12. der Allerheiligentag (1. November),

    13. der Buss-und Bettag (1l Tage vor dem 1. Advend)

    14. der 1. Weihnachtstag,

    15. der 2. Weihnachtstag.



    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft

    2 Mal editiert, zuletzt von Dr. Sascha Ende ()

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    damit verkünde ich das Ergebnis des Änderungsantrags des Kollegen Christian von Wildungen.


    Bei acht abgegebenen Stimmen haben drei sich enthalten, drei mit Nein gestimmt und zwei mit Ja.

    Damit hat der Antrag die einfache Mehrheit nicht erreicht und wurde abgelehnt.


    Die Abstimmung ist geschlossen.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat das Thema geschlossen