XII/017 | Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

  • Stimmen Sie dem Änderungsantrag zur Drs. XII auf Drs. XII/017 zu? 7

    1. Ja (4) 57%
    2. Nein (1) 14%
    3. Enthaltung (2) 29%

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir stimmen nun über den von der Fraktion der Sozialdemokratische Partei eingebrachten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf auf Drucksache XII/015 ab. Die Abstimmung dauert 72 Stunden.



    60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Zwölfte Wahlperiode



    Drucksache XII/017


    Änderungsantrag

    des Abgeordneten Sylvie Jachère-Wessler und der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei



    zum Gesetzentwurf auf Drs. XI/015


    Anlage 1


    Zeitliche Befristung des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Nach Artikel 2 wird ein Artikel 3 mit dem Titel "Außerkrafttreten" eingefügt.
      1. Der Inhalt des Artikels ist folgender: "Dieses Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 außer Kraft."



    Sylvie Jachère-Wessler und Fraktion



    Begründung

    Die Absenkung der Umsatzsteuer für bestimmte Produkte und Dienstleistungen ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger finanziell in der aktuellen Krise zu unterstützen. Diese Maßnahme ist allerdings nicht zielgerichtet, sondern wirkt nach dem "Gießkannen-Prinzip". Stattdessen verzichtet der Staat auf Einnahmen, die auch von wohlhabenden Bevölkerungsschichten geleistet werden. Der Staat steht vielmehr in der Pflicht, nach Außerkrafttreten des Gesetzes zielgenaue Förderungen einzusetzen. Beispielhaft ist ein verstärkter Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs zu nennen. Denn: Statt Bus und Bahn immer nur zu vergünstigen, muss das Angebot in allen Regionen konsequent ausgebaut und verbessert werden.




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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    da die Bundesregierung der Übernahme des Änderungsantrages zugestimmt hat, ist diese Abstimmung hiermit vorzeitig beendet und unwirksam.