Landtag Nordrhein-Westfalen
Neunte Wahlperiode
Gesetzentwurf
der Landesregierung vertreten durch den Landesminister für Soziales, Integration und Gleichstellung
Drucksache VII/020
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung eines Familienpasses
A. Problem
Finanziell schwache Familien sind aufgrund der Kosten nicht in der Lage soziale Aktivitäten zu unternehmen. Besonders die Kinder leiden darunter, da sie vieles unternehmen möchten, es aber aufgrund der finanziell schwachen Lage der Familie nicht können.
B. Lösung
Einführung eines Familienpasses und die damit verbundene finanzielle Entlastung der einkommensschwachen Familien
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
50.000.000 €
Gesetz über die Einführung eines Familienpasses
vom 07.12.2021
§ 1
Allgemeines
(1) Dieses Gesetz regelt die allgemeine Einführung eines Familienpasses für das Land Nordrhein-Westfalen
§ 2
Inhalt
(1) Durch den Familienpass wird ein ermäßigter oder kostenloser Eintritt in die Sport- oder Freizeiteinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Ebenfalls können sich private Vereine daran beteiligen.
(2) Die genauen Vergünstigungen sind wie folgt aufgelistet:
1. 50 % Ermäßigung für alle Familienmitglieder in allen Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen
2. Freier Eintritt einmal im Quartal für alle Familienmitglieder in allen Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen
§ 3
Voraussetzungen
(1) Der Erhalt eines Familienpasses ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
1. Eltern oder alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem minderjährigen Kind
2. Monatliches Gesamteinkommen der Familie liegt unterhalb von 2000 € (netto)
3. Eltern und Kind haben ihren gemeinsamen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
§ 4
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft