Landtag Nordrhein-Westfalen
Siebente Wahlperiode
Gesetzentwurf
Der Landesregierung, der SDP, der vPiraten und TZB
Drucksache VII/08
Änderung des § 47 (2) Bauordnung NRW
A. Problem
Durch §47 (2) der Bauordnung NRW wird Vermietern untersagt Wohnungen mit reiner Nordausrichtung zu vermieten. Dies sorgt unter anderem dafür, dass in Studentenstädten dringender Wohnraum für Studierende unnötig verknappt wird, weil bspw. Studenten-WG's keine Zimmer mit Nordausrichtung zur Verfügung stellen dürfen.
B. Lösung
Die Landesregierung sieht vor, dass Gebäude, welche bis Ende 2020 gebaut wurden von diesen Paragraphen ausgenommen werden, und dieser ausschließlich nur für Neubauten gilt.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.