[Gesetzesänderung] - (SonnRuStäG) Gesetzes zur Stärkung der Sonntagsruhe (Sonntagsruhe-Stärkungsgesetz)

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Siebente Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Fraktionen der SDP und der vPiraten sowie des Abgeordneten Klaas Winterscheidt



    Drucksache VII/01


    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sonntagsruhe



    A. Problem

    Gegenwärtig gibt es 11 verkaufsoffene Sonntage in NRW. 11 Sonntage, die Kinder ohne ihre Mütter oder Väter verbringen müssen, da ihre Eltern arbeiten sind. 11 Sonntage, die Ehemänner, Ehefrauen bzw. Lebenspartner ohne ihre Ehefrauen, Ehemänner bzw. Lebenspartner allein verbringen müssen. 11 Sonntage, in der die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe nicht eingehalten wird. Die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage ist sozial unausgeglichen.


    B. Lösung

    Die maximale Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr wird auf acht Tage verringert.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Keine.





    Gesetz zur Stärkung der Sonntagsruhe (Sonntagsruhe-Stärkungsgesetz - SonnRuStäG)

    vom 16.06.2021



    Artikel 1

    Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten


    Das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 16. November 2006, das zuletzt am 21.04.2021 geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


    § 6 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:


    Die Angabe „höchstens elf“ wird durch die Angabe „höchstens acht“ ersetzt.



    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


  • Dr. Sascha Ende

    Hat den Titel des Themas von „[Gesetzesänderung] - Gesetzes zur Stärkung der Sonntagsruhe (Sonntagsruhe-Stärkungsgesetz - SonnRuStäG)“ zu „[Gesetzesänderung] - (SonnRuStäG) Gesetzes zur Stärkung der Sonntagsruhe (Sonntagsruhe-Stärkungsgesetz)“ geändert.