[Auftrag] - Auflösung der Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr für Schulen in Nordrhein-Westfalen

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Sechste Wahlperiode



    Antrag

    der Fraktion der SDP und des Abgeordneten Alex Regenborn



    Drucksache VI/21



    Antrag zur Auflösung der Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr für Schulen in Nordrhein-Westfalen


    A. Problem

    Die Bundeswehr hat exklusive und nicht sinnvolle Sonderrechte bei der Bildung von Schülerinnen und Schülern, die schon lange unter Kritik stehen. Jugendoffiziere der Bundeswehr können Unterrichtsstunden übernehmen und über sicherheitspolitische Fragen und Militärpolitik informieren. Weiter sind sie auch bei der Ausbildung von Lehramtsanwärter*innen beteiligt und können Lehrer*innen in Weiterbildungen über Sicherheitspolitik informieren. Einen derartigen Einfluss der Bundeswehr in Bereiche, bei der sie keine besonderen Rechte benötigt, halten wir für falsch. Bei Schüler*innen und Lehrer*innen im Rahmen der Bildung für die Bundeswehr zu werben, ist nicht vertretbar.


    B. Lösung

    Die Landesregierung löst den Kooperationsvertrag auf.


    C. Alternativen

    Die Bundeswehr behält ihre Sonderrechte in der Bildungslandschaft in NRW.


    D. Kosten

    Keine.




    Antrag zur Auflösung der Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr für Schulen in Nordrhein-Westfalen

    vom 14.05.2021


    Der Nordrhein-Westfälische Landtag möge beschließen:


    1. Dass die Bundeswehr keine sicherheitspolitische Aufklärung in Nordrhein-Westfälischen Schulen tätigen soll. Weiter sind auch Einbindungen der Bundeswehr in die Weiterbildung von Lehrkräften nicht angemessen. Ebenso soll der "Tag der offenen Tür" in Kasernen zukünftig nicht mehr stattfinden.



    Der Landtag fordert die Landesregierung auf:


    1. Die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichskommando II der Bundeswehr vom 30. August 2012 aufzulösen.