[Gesetzesänderung] – (KiAustrG) Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren (Kirchenaustrittsgesetz)

  • 320px-LANDTAG_NRW_Logo.svg.pngLandtag Nordrhein-Westfalen

    Sechste Wahlperiode



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der SDP und des Abgeordneten Alex Regenborn



    Drucksache VI/19


    Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren


    A. Problem

    2006 wurde durch die damals schwarz-gelbe Regierung eine Kirchenaustrittsgebühr geschaffen, die die SDP nicht als zeitgemäß betrachtet. Gerade die Tatsache, dass die Kosten von Kircheneintritten von den Kirchen übernommen werden, gibt der Gebühr den Beigeschmack einer Missionierung durch das Gesetz. Kirchenaustritte sollen wie Kircheneintritte kostenfrei geschehen.


    B. Lösung

    Die Gebühr wird zukünftig durch die Kirchen übernommen.


    C. Alternativen

    Die Gebühr wird weiterhin von den Personen bezahlt, die austreten wollen.


    D. Kosten

    Keine.




    Gesetz zur Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren

    vom 06.05.2021



    Artikel 1

    Änderung des Kirchenaustrittsgesetzes


    Das Kirchenaustrittsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1981, das zuletzt durch Gesetz am 10. April 2014 geändert wurde, wird wie folgt geändert:


    1. Dem § 6 wird folgender Satz angefügt: "Die Kosten werden vollständig von den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften übernommen."



    Artikel 2
    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Vekündung in Kraft

  • Dr. Sascha Ende

    Hat den Titel des Themas von „[Gesetzesänderung] - Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren (Kirchenaustrittsgesetz – KiAustrG)“ zu „[Gesetzesänderung] – (KiAustrG) Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühren (Kirchenaustrittsgesetz)“ geändert.