[Gesetzesänderung] - (LÖG NRW) Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

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    Landtag Nordrhein-Westfalen

    Sechste Wahlperiode


    Gesetzentwurf

    der Landesregierung, vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

    Drucksache VI/08


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes - LÖG NRW


    A. Problem

    Durch den immer stärker zunehmenden Online-Versandhandel und die andauernde Covid-Pandemie geraten unsere vielen mittelständischen Einzelhändler immer mehr in finanzielle Schwierigkeiten.

    B. Lösung

    Durch Änderungen des Ladenöffnungsgesetzes und die damit verbundene Erhöhung von 8 auf 11 verkaufsoffene Sonntage wird die Landesregierung unseren Kommunen zusätzliche Öffnungstage bieten, sobald die allgemeine Pandemielage wieder Öffnungen unserer Geschäfte zulässt. Die hiesigen Einzelhändler sollen somit gestärkt werden und das Kaufen vor Ort neue Anreize erhalten. Das Massensterben der Innenstädte wird durch mehr Flexibilität eingedämmt und der Erhalt der Arbeitsplätze sichergestellt werden.

    C. Alternativen

    keine.

    D. Kosten

    keine.



    Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes - LÖG NRW

    vom 21.04.2021


    Artikel 1

    Änderung des Ladenöffnungsgesetzes - LÖG NRW

    Das Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) vom 16. November 2006 wird wie folgt geändert:


    §6 Absatz 1 wird wie folgt geändert: "An jährlich höchstens elf, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen dürfen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein."



    Artikel 2

    Inkrafttreten



    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

  • Dr. Sascha Ende

    Hat den Titel des Themas von „[Gesetzesänderung] - Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW)“ zu „[Gesetzesänderung] - (LÖG NRW) Änderung des Ladenöffnungsgesetzes“ geändert.