Landtag Nordrhein-Westfalen
Vierte Wahlperiode
Drucksache IV/XX
G e s e t z e n t w u r f
der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und von Vorwärts!
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines landesweiten Sozialpasses
A) Problem
„Armut stört“ – so lautet der Schattenbericht der National Armutskonferenz zum 5. Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung aus 2017 . Eine mehrdeutige Aussage: denn Armut kann als unangenehme gesellschaftliche Tatsache stören, aber vor allem stört sie das Leben und die Gestaltungsfreiheit der von ihr betroffenen Menschen. Armut verhindert gesellschaftliche Teilhabe an ganz normalen Dingen des Alltags. Ob es ein Besuch im Theater oder ein Ausflug mit der Familie ist. Armut ist ein Freiheitszerstörer. So stellt der Paritätische Armutsbericht von 2018 fest, dass mehr als die Hälfte der armen Menschen (57,1%) sich Freizeitbesuche ins Kino, zu Sportveranstaltungen oder zu Konzerten in der Regel nicht leisten können. Der ALG II-Regelsatz von insgesamt 424 € im Jahr 2019 deckt Ausgaben im Bereich Freizeit, Kultur und Unterhaltung hingegen nur mit 40,68 €. Das ist eindeutig zu wenig.
B) Lösung
Eine Möglichkeit, dieser Benachteiligung auf kommunaler oder landespolitischer Ebene entgegenzuwirken, ist die Einführung eines Sozialpasses, durch welchen Menschen in Armutslagen Ermäßigung in verschiedenen Bereichen ermöglicht werden. Die Landesregierung will mit diesem Antrag einen solchen Sozialpass für ganz NRW einführen. Er soll allen Bürger:innen eine möglichst gute und breite Teilhabechancen ermöglichen. Wir wollen die Menschen nicht im Stich lassen.
C) Alternativen
Eine nachhaltigere Alternative wäre der langfristige Abbau von Armut. Einerseits durch bessere Löhne und andererseits durch höhere ALG-II-Regelsätze. Jedoch sind diese Maßnahmen außerhalb der gesetzgeberischen Kompetenz der Landesregierung.
D) Kosten
Rund 40 Millionen Euro
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A n l a g e 1