Nach § 36 der GO ist zur Äußerung der Bürgerschaft die Einrichtung eines Ausschusses nötig.
Innerhalb von 7 Tagen (bis 02. Juli 12:50 Uhr) müssen sich mindestens 3 Mitglieder finden.
Die Stellungsnahme behandelt den Fall 3 BvT 2/22, der Antragstext ist im Anhang zu finden.
Anhang: