Das Oberste Gericht gibt bekannt:
Die Entscheidungsverkündung
In dem Organstreitverfahren
über
die Anträge,
festzustellen, dass die Antragsgegnerin durch ihre Nichternennung, hilfsweise ihre nicht fristgerechte Ernennung des Herrn Tom Schneider zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, die Rechte des Herrn Tom Schneider aus Artikel 63 IV S 1 und S 2 des Grundgesetzes verletzt hat;
hilfsweise festzustellen, dass die Antragsgegnerin durch ihre Nichternennung, hilfsweise ihre nicht fristgerechte Ernennung des Herrn Tom Schneider zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, die Rechte der Antragstellerinnen der Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei im Deutschen Bundestag und der Konservativen Partei im Deutschen Bundestag aus Artikel 63 IV S 1 und S 2 in Verbindung mit III des Grundgesetzes verletzt hat;
äußerst hilfsweise festzustellen, dass die Antragsgegnerin durch ihre Nichternennung, hilfsweise ihre nicht fristgerechte Ernennung des Herrn Tom Schneider zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, die Rechte des Deutschen Bundestages aus Artikel 63 IV S 1 und S 2 in Verbindung mit Artikel 20 I und II des Grundgesetzes verletzt hat;
festzustellen, dass die Bundespräsidentin durch ihre Anordnung der Auflösung des 5. Deutschen Bundestages vom 7. März 2021 gegen Artikel 63 IV S 3 GG in Verbindung mit Artikel 20 I, II S 1 GG verstoßen und dadurch die Antragsteller des Antrages 4. in ihren Rechten aus Artikel 38 I S 2 GG in Verbindung mit Artikel 39 I S 1 GG verletzt oder unmittelbar gefährdet hat;
Antragsteller:
- Tom Schneider
- SDP-Bundestagsfraktion
- KonP-Bundestagsfraktion
und
Herr Tom Schneider,
Herr Charly Roth,
Frau Theresa Klinkert,
Herr Mijat Russ,
Frau Maria Cortez,
Herr Sebastian Fürst,
Herr Elias Jakob Lewerentz,
Frau Emmelie Seidel und
Herr Jan Friesländer
findet am Montag, den 30. Mai 2022, 22:45 Uhr
im Sitzungssaal des Obersten Gerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe statt.