BMFW | Bundesministerin Christ zu Versorgungssicherheit im Bereich Gas

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    – Pressekonferenz


    IIIIIIIII Bundesministerin Christ zu Versorgungssicherheit im Bereich Gas


    Bundeswirtschaftsministerin Irina Christ hat sich in Anbetracht des Gas-Transit-Stopps über die durch die Ukraine verlaufende Sojus-Pipeline und die durch die Russische Föderation verhängten Sanktionen gegen Gazprom Germania wie folgt geäußert:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    herzlich willkommen zu dieser Pressekonferenz, zu der mein Haus heute geladen hat. Die Russische Föderation nutzt den Rohstoff Gas immer mehr als geopolitische Waffe - das haben neuerlich von russischer Seite erlassene Sanktionen gezeigt. Diese Sanktionen richten sich gegen Gazprom Germania, andere Gazprom-Töchter und einige ihrer Töchter, jedoch nicht die Netzbetreiber. Insgesamt sind einunddreißig europäische Unternehmen betroffen. Einige der Gazprom-Töchter werden nun nicht mehr beliefert - insgesamt fallen etwa 10 Millionen Kubikmeter an russischen Gaslieferungen täglich weg. Insoweit handhabbar und kompensierbar, aber nur zu höheren Preisen ersetzbar. Ausgehend von der Fassung des Dekrets lässt sich sagen, dass das russische Gas weiterhin geliefert werden soll; nichtsdestotrotz ist es Ziel der Führung der Russischen Föderation, angebotsseitig für weitere Preissteigerungen zu sorgen. Der Transit-Stopp für Gaslieferungen über die Sojus-Pipeline dürfte eher geringere Auswirkungen haben, zumal ein großer Teil der Gaslieferungen über Nord Stream 1 abgewickelt wird.


    Es folgt hieraus, dass die Gaspreise weiter ansteigen werden, teils spekulativ aufgrund der Unsicherheiten im Zuge der Verwendung des Gases als geopolitische Waffe bedingt, teils aber auch wegen der erlassenen Sanktionen gegen erwähnte einunddreißig Unternehmen. Die Versorgungslage ist aber erstmal gesichert. Was heißt das jetzt für das Handeln der Bundesregierung? Preisentwicklung und die Menge der Gaslieferungen werden akribisch überwacht - auch im Zuge der Frühwarnstufe nach der SoS-Verordnung. Sollten sich die Liefermengen weiter reduzieren, behält sich die Bundesregierung das Ausrufen der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas und Artikel 8 SoS-VO entsprechend vor; die derzeit geltende Frühwarnstufe bleibt erhalten. Ein Gasembargo ist im Übrigen nichts, womit die Bundesregierung zurzeit plant - dazu ist die Abhängigkeit aufgrund der Fehlentscheidungen der letzten Jahre zu groß, zudem wäre ein unabgestimmtes Vorgehen, zumal Deutschland Transitland für Gaslieferungen in andere EU-Staaten ist, verheerend. Weitere Maßnahmen hinsichtlich der Preisentwicklung behält sich die Bundesregierung vor. Wir werden die Situation also weiterhin engmaschig überwachen und uns notwendigenfalls mit unseren europäischen Partnern diesbezüglich abstimmen. Vielen Dank.