Bundesrat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Amtszeit des Bundesratsvizepräsidenten beträgt nach § 3 I GO BR zehn Wochen. Meine Amtszeit als Bundesratspräsident endet damit am 29.04.2022.
Hiermit leite ich die Kandidaturenphase für das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundesrates ein. Vorschläge sind gegenüber der Sitzungsleitung zu bestätigen.
Die Dauer der Kandidaturenphase lege ich, in Ermangelung einer Vorschrift aus der Geschäftsordnung des Bundesrates, auf 72 Stunden fest, sie endet damit am 2. Mai 2022 um 23:59 Uhr.