GA | DEBATTE | XI/008b: Gegenantrag des Abgeordneten Rehm (Tanzverbot an Karfreitag et al.)

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    AUSSPRACHE
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir schreiten nun zur Aussprache über den von dem Abgeordneten Rehm als Gegenantrag eingebrachten (in der Anlage auffindbaren) 'Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes ' (Drs. XI/008b). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden, d. h., die Aussprache endet am Samstag, den 23. April 2022, 22:35 Uhr.


    Ich eröffne die Aussprache.


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -


    Anlage: debattengegenständlicher Gesetzentwurf



  • Werte Damen und Herren,


    die Fraktion der Grünen wird den Gegenantrag ablehnen. Der Abgeordnete hat sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27. Oktober 2016 ( - 1 BvR 458/10 - ) bezogen - der entsprechende Artikel wurde durch das Bundesverfassungsgericht für mit Artikel 4 Absätze 1 und 2 und Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes für unvereinbar und nichtig erklärt. Mit Blick auf die zeitlichen Verhältnisse ist durch dieses Urteil Rechtsanwendungssperre mit Gesetzeskraft auf Grundlage von § 31 Absatz 2 BVerfGG erlassen worden. Eine Neuregelung wurde nicht gefordert - entsprechend würde dieser Antrag nichts ändern. Vielen Dank!