BMIJV | Amtswechsel im Bundesministerium des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz

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    – Pressemitteilung


    IIIIIIIII Amtswechsel im Bundesministerium des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz


    Am heutigen Tage, den 10.04.2022, hat Falko Hajduk seinen Dienst als neuer Bundesminister des Innern, der Justiz und für Verbraucherschutz begonnen und die Amtsgeschäfte von Dr. Matthias Linner übernommen. Im Vorfeld der Amtsübergabe wurde der neue Bundesminister durch den Bundespräsidenten ernannt und vor dem Deutschen Bundestag gemäß Artikel 56 des Grundgesetzes vereidigt.


    Im Zuge der Amtsübergabe ließ Bundesminister Falko Hajduk folgendes Pressestatement verlauten:

    Zitat von Falko Hajduk

    Zuallererst möchte ich mich bei unserem neuen Bundeskanzler Dr. Matthias Linner für seine bisherige Arbeit im Ministerium bedanken.


    Fortan muss sich das Bundesinnenministerium weiterhin der Bewältigung der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine infolge der Russischen Invasion annehmen. Dazu möchten wir weiterhin in den Kontakt mit den Ländern über die Innenministerkonferenz treten, um dieser Herausforderung koordiniert und solidarisch gerecht zu werden. Es gilt eine faire Verteilung der Flüchtlinge auf die Bundesländer zu erarbeiten. Infolgedessen müssen wir auch darüber reden, in welchen Maße die Länder finanzielle Unterstützung benötigen, um eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Dies wird die akute Aufgabe dieses Ministeriums auch in dieser Wahlperiode bleiben.


    Es erfüllt mich mit Stolz, diesem Land in dieser Funktion dienen zu dürfen und ich freue mich, die anstehenden Projekte in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern dieses Ministeriums angehen zu dürfen.

    Die folgenden Vorhaben stehen zusätzlich auf der Agenda des neuen Bundesministers:

    • Regelungen zur Sterbehilfe reformieren
      Die Bundesregierung will die bestehende Rechtslage zur Sterbehilfe konkretisieren und fortbilden. So soll neben dem Erfordernis der Durchführung eines Beratungsgesprächs zusätzlich das Erfordernis eines psychiatrischen Gutachtens sowie eine Wartefrist vorgesehen werden. Dazu sollen genauere Regeln zum Inhalt des Beratungsgespräches sowie zum Vollzug der Selbsttötung definiert werden. Weiter sollen auch konkretisierende Regularien zu den Beratungsstellen und Hilfeanbieten in das Gesetz aufgenommen werden.
    • Selbstbestimmungsgesetz einführen
      Die Bundesregierung will das bisherige Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Die Notwendigkeit eines Gerichtsverfahrens und zweier für trans, inter und nicht-binäre Personen bedeuten für die entsprechenden Personengruppen de facto eine zu hohe finanzielle Belastung und psychische Demütigung und sind daher nicht tragbar. Die Bundesregierung will die Gutachtenpflicht und die Notwendigkeit eines Gerichtsverfahrens zur Änderung des Vornamens- und Geschlechtseintrages abschaffen und durch die Möglichkeit einer Selbstauskunft beim Standesamt ersetzen, um echte Selbstbestimmung zu fördern.
    • Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften